Strafrecht
Donnerstag, 27. August 2020

Am 19. Mai 2019 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit 63,7 Prozent Ja gesagt zum neuen Waffengesetz. Die meisten Anpassungen sind bereits umgesetzt. Per 1. September 2020 treten nun auch die neuen Bestimmungen für die Markierung von Feuerwaffen und den Bau von Schreckschuss- und Signalwaffen in Kraft. Das hatte der Bundesrat an seiner Sitzung vom 24. Juni 2020 beschlossen.

Sonntag, 23. August 2020

Im Urteil 1B_527/2019 vom 7. August 2020 bestätigte das Bundesgericht seine Praxis aus BGE 144 I 253. Die zwischen den beiden Urteilen des Bundesgerichts publizierte Dissertation von Thierry Urwyler konnte das Bundesgericht nicht umstimmen, auch wenn sie sehr viele gut begründete Argumente enthält, für ein Teilnehmerecht der Verteidigung am Explorationsgespräch. Die Beschwerde ans Bundesgericht erhob RA Kenad Melunovic Marini.

Freitag, 14. August 2020

Im Urteil 6B_491/2020 vom 13. Juli 2020 hatte das Bundesgericht die Genugtuungsforderung eines Mannes zu beurteilen, der wegen eines Deliktsvorwurfs für 18.5 Stunden festgehalten wurde (ohne Anordnung von Untersuchungs- oder Sicherheitshaft) und in der Folge vom Sachgericht freigesprochen wurde. Das Bundesgericht machte in diesem strafrechtlichen Urteil (Amtl. Publ. vorgesehen) wichtige Ausführungen Entschädigung bzw. Genugtuung bei strafrechtlichem Freiheitsentzug. So begründet bereits ein Freiheitsentzug von über drei Stunden einen solchen Anspruch. Pro Tag Freiheitsentzug ist grundsätzlich eine Genugtuung von CHF 200.-- geschuldet. Abweichungen der Genugtuung gegen oben oder gegen unten aus besonderen Gründen sind möglich. Das Bundesgericht legt Zurückhaltung an den Tag, wenn es um die Überprüfung der Höhe der Genugtuung geht.

Freitag, 07. August 2020

Das Bundesgericht weist im Urteil 6B_1162/2019 vom 30. Juni 2020 die Beschwerde einer Frau ab, die 2018 einem Flüchtling zur Einreise von Italien in die Schweiz verhelfen wollte und dafür zu einer Busse von 800 Franken verurteilt wurde. Die Betroffene kann sich nicht darauf berufen, Notstandshilfe geleistet und berechtigte Interessen gewahrt zu haben.

Freitag, 24. Juli 2020

Heute ist ein spannender Tag in der Schweizer Justiz. Das Bundesverwaltungsgericht publizierte heute sein Urteil A-2138/2020 vom 22. Juli 2020 und Bundesanwalt Michael Lauber bot der zuständigen Gerichtskommission seinen Rücktritt an. Das Bundesverwaltungsgericht taxierte dabei die Aussagen von Bundesanwalt Michael Lauber als «vorsätzlich unwahr» und hält die Lohnkürzung als Art der Sanktion für gerechtfertigt, reduziert die Lohnkürzung aber leicht.

Dienstag, 21. Juli 2020

Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (Cannabisarzneimittel) vom 24. Juni 2020 veröffentlicht. Im Zentrum der Vorlage steht die Aufhebung des Verkehrsverbots für Betäubungsmittel des Wirkungstyps Cannabis zu medizinischen Zwecken im Betäubungsmittelgesetz. Dadurch soll der Umgang mit Cannabisarzneimitteln erleichtert werden. Das gesetzliche Verkehrsverbot soll auf Cannabis beschränkt werden, welches «nicht zu medizinischen Zwecken» verwendet wird. Um Erkenntnisse zu gewinnen über die medizinische Verwendung von Cannabisarzneimitteln, sollen befristet Daten erhoben werden können.

Donnerstag, 16. Juli 2020

Das Bundesgericht äussert sich im Urteil 6B_1410/2019 vom 17. Juni 2020 zu der im Jugendstrafrecht vorgesehenen Mediation zwischen Täter und Opfer. Haben zwei Jugendliche eine Straftat als Mittäter begangen, ist für jeden von ihnen gesondert zu beurteilen, ob die Mediation mit dem Opfer gelungen ist oder nicht. Es ist grundsätzlich nicht willkürlich, wenn gegen den einen Mittäter das Strafverfahren wegen erfolgreicher Mediation eingestellt wird, während der andere nach erfolgloser Mediation verurteilt wird.

Freitag, 10. Juli 2020

Im Urteil 6B_742/2019 vom 23. Juni 2020 bestätigte das Bundesgericht die strafrechtliche Landesverweisung im Fall eines in der Schweiz geborenen und aufgewachsenen Ausländers, bei dem zwar der Härtefall bejaht wurde, aber das öffentliche Interesse an einer Fernhaltung des Beschwerdeführers gegenüber dessen persönlichen Interessen an einem Verbleib der Vorrang zu gewähren war. Das Bundesgericht betonte in diesem Urteil auch, dass Ausländern der zweiten Generation nicht zwingend ein Bleiberecht in der Schweiz zusteht.