Neue Regelung zur Markierung von Feuerwaffen tritt per 1. September 2020 in Kraft

Am 19. Mai 2019 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit 63,7 Prozent Ja gesagt zum neuen Waffengesetz. Die meisten Anpassungen sind bereits umgesetzt. Per 1. September 2020 treten nun auch die neuen Bestimmungen für die Markierung von Feuerwaffen und den Bau von Schreckschuss- und Signalwaffen in Kraft. Das hatte der Bundesrat an seiner Sitzung vom 24. Juni 2020 beschlossen.

Seit dem 15. August 2019 ist ein Grossteil der Anpassungen im Schweizer Waffenrecht in Kraft. Die neuen Bestimmungen in der Waffenverordnung, die ab dem 1. September 2020 gelten, richten sich in erster Linie an Büchsenmacher und Waffenhändler. Diese wurden zur Erarbeitung praxisnaher Regelungen konsultiert.

Wesentliche Waffenbestandteile müssen markiert werden

Bei der Herstellung einer Waffe müssen neu alle wesentlichen Bestandteile markiert werden. Die Markierungen erleichtern es der Polizei, bei Ermittlungen die Herkunft einer Waffe zu klären. Schreckschuss- und Signalwaffen sollen künftig technisch so gebaut werden, dass ein Umbau zu einer funktionsfähigen Feuerwaffe nicht mehr möglich ist. Für jene Schreckschuss- und Signalwaffen, welche diesen technischen Vorgaben nicht entsprechen, braucht es künftig einen Waffenerwerbsschein.

Noch ausstehend sind neue Bestimmungen für einen verbesserten Informationsaustausch mit anderen Schengen-Staaten, beispielsweise über die Verweigerung eines Waffenerwerbs aus Sicherheitsgründen. Aktuell werden die Details mit den Schengen-Staaten geklärt.

Kommentare (0)

Wir verwenden Cookies, um unsere Website und Ihr Navigationserlebnis zu verbessern. Wenn Sie Ihren Besuch auf der Website fortsetzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

Akzeptieren