Seit dem 15. August 2019 ist ein Grossteil der Anpassungen im Schweizer Waffenrecht in Kraft. Die neuen Bestimmungen in der Waffenverordnung, die ab dem 1. September 2020 gelten, richten sich in erster Linie an Büchsenmacher und Waffenhändler. Diese wurden zur Erarbeitung praxisnaher Regelungen konsultiert.
Wesentliche Waffenbestandteile müssen markiert werden
Bei der Herstellung einer Waffe müssen neu alle wesentlichen Bestandteile markiert werden. Die Markierungen erleichtern es der Polizei, bei Ermittlungen die Herkunft einer Waffe zu klären. Schreckschuss- und Signalwaffen sollen künftig technisch so gebaut werden, dass ein Umbau zu einer funktionsfähigen Feuerwaffe nicht mehr möglich ist. Für jene Schreckschuss- und Signalwaffen, welche diesen technischen Vorgaben nicht entsprechen, braucht es künftig einen Waffenerwerbsschein.
Noch ausstehend sind neue Bestimmungen für einen verbesserten Informationsaustausch mit anderen Schengen-Staaten, beispielsweise über die Verweigerung eines Waffenerwerbs aus Sicherheitsgründen. Aktuell werden die Details mit den Schengen-Staaten geklärt.