Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat die Änderungen der Strafprozessordung (19.048) zu Ende beraten und in der Gesamtabstimmung mit 17 zu 0 Stimmen bei 8 Enthaltungen angenommen. Eine Minderheit beantragt, das Geschäft an den Bundesrat zurückzuweisen. Das Geschäft wird voraussichtlich in der Frühjahrssession 2021 im Nationalrat behandelt.
Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 14. Oktober 2020 (6B_644/2020) die Verurteilung eines Politikers wegen Rassendiskriminierung bestätigt Das Bundesgericht weist die Beschwerde eines Politikers aus dem Kanton Wallis gegen seine Verurteilung wegen Rassendiskriminierung ab.
Die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich hat die Strafuntersuchung gegen Pierin Vinzenz, den ehemaligen Verwaltungsrats-Präsidenten der Aduno und ehemaligen CEO der Raiffeisen, sowie gegen einen ehemaligen Verwaltungsrat der Aduno mit Anklage an das Bezirksgericht Zürich abgeschlossen. Den beiden Hauptbeschuldigten wird gewerbsmässiger Betrug, Veruntreuung, Urkundenfälschung und passive Bestechung zum Nachteil der Aduno und der Raiffeisen vorgeworfen. Es erwartet uns also im Jahr 2021 einer der spannendsten Wirtschaftsstrafrechtsprozesse, den Schweiz jemals hatte. Lawstyle wird hier natürlich im Jahr 2021 intensiv dranbleiben.
Das Bundesgericht bestätigt im Urteil vom 25. September 2020 (6B_1452/2019) seine Rechtsprechung, wonach Fahrerflucht bzw. Führerflucht auch fahrlässig begangen werden kann. Es weist die Beschwerde eines Autolenkers ab, der eine seitliche Kollision mit einem Motorradfahrer pflichtwidrig nicht bemerkt und seine Fahrt fortgesetzt hat, ohne für Hilfe zu sorgen oder die Polizei zu benachrichtigen.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat die Gewinneinziehung im 1MDB-Enforcementfall bei BSI neu bestimmt. Zudem hat die FINMA alle Verfahren gegen natürliche Personen im Zusammenhang mit diesem Fall abgeschlossen. In zwei Fällen verhängte sie Berufsverbote.
Im Urteil 6B_429/2020 vom 1. Oktober 2020 behandelte das Bundesgericht die Anforderungen an die Anmeldung einer Berufung (Berufungsanmeldung). Im Fall handelte es sich um eine «Laienberufung», d.h. um einen Automobilisten, der mit einem Urteil des Bezirksgerichts Schwyz nicht einverstanden war und daraufhin selber, ohne anwaltliche Beratung bzw. Unterstützung, eine schriftliche Eingabe machte. Diese genügte gemäss dem Bundesgericht den inhaltlichen Anforderungen an eine Berufungsanmeldung nicht. Das Bundesgericht verlangt, dass mit der erforderlichen Klarheit festgehalten werden, dass gegen das angefochtene Urteil Berufung angemeldet werden will. Eine inhaltlich genügende Berufungserklärung mag diesen Mangel nicht zu heilen, da eine Partei zwei Mal, d.h. bei der Berufungsanmeldung und bei der Berufungserklärung, zu verstehen geben muss, dass sie mit dem Inhalt des Urteils nicht einverstanden ist.
Die Durchsetzungshaft gegen eine ausländische Person ist aufzuheben, wenn im konkreten Fall aufgrund der Corona-Pandemie eine Ausreise in absehbarer Zeit objektiv unmöglich ist, was das Bundesgericht im Urteil vom 21. Juli 2020 (2C_408/2020) erklärt hat. Nicht massgebend ist, ob die betroffene Person in der Durchsetzungshaft bei der Papierbeschaffung oder der Feststellung ihrer Identität kooperiert hat. Massgebend für eine Aufhebung von Durchsetzungshaft aufgrund der Corona-Pandemie ist das Kriterium, ob eine Ausreise letztlich in absehbarer Zeit objektiv möglich sein wird oder nicht. Dabei ist gemäss dem Bundesgericht jeder Einzelfall aufgrund seiner Umstände zu beurteilen.
Im Urteil 6B_1031/2019 vom 1. September 2020 hatte sich das Bundesgericht mit diversen Fragestellungen in einen BetmG-Fall zu befassen. Als Vorinstanz urteilte dabei das Obergericht des Kantons Zürich. In diesem wichtigen strafrechtlichen Urteil, welches auch für die Publikation in de Amtlichen Sammlung vorgesehen ist, befasste sich das Bundesgericht, neben diversen anderen Punkten, wie den Rügen der Sachverhaltsfeststellungen der Vorinstanz, einerseits mit der Pflicht des Sachgerichts die Strafe bzw. die Strafzumessung eingehend zu begründen. Anderseits standen zwei Themen zur strafrechtlichen Landesverweisung nach Art. 66a StGB zur Diskussion: Die Frage der intertemporalen Anwendung sowie die sich erstmals stellende Frage der retrospektiven Konkurrenz von zwei Landesverweisungen. Die Frage, wie unter neuem Recht vorzugehen ist, wenn ein Strafgericht einen Verurteilten wegen einer Tat, die dieser begangen hat bevor ihn bereits ein Strafgericht für spätere Taten des Landes verwiesen hat, erneut des Landes verweist, stellt sich dem Bundesgericht, in diesem Urteil nämlich zum ersten Mal. Das Bundesgericht wandte dabei das Asperationsprinzip (und nicht das Kumulationsprinzip) an.
Das Bundesgericht hat kürzlich im Urteil vom 20. August 2020 (2C_744/2019) eine trennscharfe Abgrenzung zwischen Verwaltungs- und Strafbehörde gezogen. Die Ausländerbehörde kann somit nicht allein aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung die Aufenthaltsbewilligung widerrufen.
Wie der Helbing Lichtenhahn Verlag bekannt gab, ist der Basler Kommentar zum Verwaltungsstrafrecht (VSrR) erschienen (ISBN 978-3-7190-4178-6). Herausgeber sind Friedrich Frank, Andreas Eicker, Nora Markwalder und Jonas Achermann.
Das Bundesgericht weist im Urteil vom 2. September 2020 (1B_393/2020) eine Beschwerde gegen die Anordnung von Untersuchungshaft ab. Gewerbsmässiger Cannabishandel in grossem Umfang stellt eine ernsthafte Bedrohung für die Gesundheit und Sicherheit, insbesondere von Jugendlichen und jungen Erwachsenen dar und rechtfertigt die Anordnung von Untersuchungshaft. Keine der vom Beschuldigten vorgeschlagenen Ersatzmassnahmen erlaubt es, die Wiederholungsgefahr zu bannen.
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