Strafrecht
Freitag, 26. Januar 2024

Am 24. Januar 2024 fand im Zürcher Widder Hotel die Neujahrestagung Strafrecht und Strafprozessrecht statt. PD Dr. iur. Julian Mausbach (Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich, Autor der Habilitationsschrift «Das Adhäsionsverfahren») referierte zum Thema «Adhäsionsverfahren». Dr. Kenad Melunovic Marini (Partner IKMP) behandelte das Gebiet «Prozessieren vor Bundesgericht». Vy Huynh (Rechtsanwältin, Partnerin AMPARO Anwälte und Notare) präsentierte «Verschwindenlassen i.S.v. Art. 185bis StGB – die Premiere in einem spektakulären Prozess». Prof. Dr. Damian K. Graf (Staatsanwalt für Wirtschaftsdelikte sowie Privatdozent an der Universität Zürich und Autor des «Praxishandbuchs zur Siegelung») und Stephan Groth (Fachanwalt SAV Strafrecht und Partner bei Landmann Rechtsanwälte) führten ein Streitgespräch zum neuen Siegelungsrecht. Dr. Thierry Urwyler (Senior Researcher in der Hauptabteilung «Forschung & Entwicklung» des Amts für Justizvollzug & Wiedereingliederung sowie Lehrbeauftragter an der Universität Zürich) setzte referierte zum Thema «Wirkungsvolle Strafverteidigung bei Gutachten zum Rückfallrisiko».

Donnerstag, 23. November 2023

Starten Sie in das neue Jahr 2024, welches ja auch eine revidierte StPO bedeutet, mit viel aktuellem Know-how zum Strafrecht und Strafprozessrecht. Fünf renommierte Referierende präsentieren am 24. Januar 2024 im Zürcher Widder Hotel praxisorientiert und aktuell wichtige strafrechtliche Themen: Adhäsionsverfahren, Prozessieren vor Bundesgericht, Tatbestand des Verschwindenlassens, Siegelung (inkl. Auswirkungen der StPO-Revision) und Strafverteidigung bei Gutachten. Die Veranstaltung gibt 5 Credits für Fachanwältinnen und Fachanwälte SAV Strafrecht.

Sonntag, 09. Oktober 2022

Derzeit wirft der Fall des Messerstechers «Simon Bucher» (der Name ist ein Alias, das Urteil des Bezirksgerichts Zürich ist nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung) Wellen in den Massenmedien. Die Berufungsverhandlung vor dem Obergericht Zürich dürfte im ersten Halbjahr 2023 stattfinden. Es ist bei der Berufungsverhandlung mit einer regen Gerichtsberichterstattung zu rechnen. Deshalb stellen wir hier einige Fragen, denen die Gerichtsberichterstattung in diesem Fall nachgehen könnte, auch bereits beim erstinstanzlichen Urteil des Bezirksgerichts Zürich und dessen schriftlicher Begründung.

Dienstag, 06. September 2022

Die Strafvollzugsbehörden des Kantons Waadt durften ungedeckte Gesundheitskosten eines Inhaftierten von dessen Arbeitsentgelt abziehen. Das Bundesgericht weist im Urteil 6B_820/2021 vom 2. August 2022 die Beschwerde des Mannes ab. Zulässig war auch die Verrechnung der Kosten für den Transport seiner persönlichen Effekten in eine andere Haftanstalt.

Donnerstag, 01. September 2022

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 31. August 2022 das revidierte Geldwäschereigesetz (GwG) sowie die angepasste Geldwäschereiverordnung (GwV) per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Damit verbessert die Schweiz ihr Abwehrdispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung und trägt den wichtigsten Empfehlungen des Länderberichts der Financial Action Task Force (FATF) Rechnung.

Dienstag, 30. August 2022

Das Werk Strafrecht – Psychiatrie – Psychologie von Thierry Urwyler, Jérôme Endrass, Henning Hachtel, Marc Graf (ISBN 978-3-7190-3896-0) aus dem Helbing Lichtenhahn Verlag (2022) befasst sich auf 1'189 Seiten mit den drei Wissenschaften Strafrecht, Psychiatrie und Psychologie. Diese drei Wissenschaften mit unterschiedlichen Sprachen und Methoden treffen im Strafverfahren aufeinander. Hier ist unsere Besprechung dieses herausragenden Werkes.

Sonntag, 12. Juni 2022

Das heimliche und vereinbarungswidrige Entfernen des Kondoms während des Geschlechtsverkehrs, auch Stealthing genannt, kann unter dem geltenden Schweizer Strafrecht nicht als Schändung bestraft werden. Das Bundesgericht bestätigt im Urteil 6B_265/2020 vom 11. Mai 2022 sowie im Urteil 6B_34/2020  vom 11. Mai 2020 in diesem Punkt zwei Entscheide aus den Kantonen Zürich und Basel-Landschaft. Ergänzend wird zu prüfen sein, ob eine sexuelle Belästigung vorliegt. Nicht zu prüfen hatte das Bundesgericht die beiden Fälle unter dem Aspekt einer Krankheitsübertragung. Das Bundesgericht definierte den Begriff des Stealthing wie folgt: "Stealthing charakterisiert sich durch die irrtümliche Annahme der getäuschten Person, der Geschlechtsverkehr verlaufe (weiterhin) geschützt."

Donnerstag, 26. Mai 2022

Das Bundesgericht bestätigt im Urteil 6B_120/2021 vom 11. April 2022 die Verurteilung einer jungen Frau wegen Verstosses gegen das Al-Qaïda/IS-Gesetz. Sie war Ende 2014 in das Gebiet der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) in Syrien gereist und lebte während mehrerer Monate in der Gemeinschaft und mit der finanziellen Unterstützung des IS.

Mittwoch, 11. Mai 2022

Das geltende Sexualstrafrecht kann gemäss dem Urteil 6B_894/2021 vom 28. März 2022 des Bundesgerichts nicht so ausgelegt werden, dass die fehlende Einverständniserklärung in eine sexuelle Handlung ("Nur-Ja-heisst-Ja") ausreichen würde, um jemanden wegen sexueller Nötigung oder Vergewaltigung zu verurteilen. Dies würde den Grundsatz "keine Strafe ohne Gesetz" verletzen.

Donnerstag, 10. Februar 2022

Das Bundesgericht hat in den Urteilen 1B_132/2020, 1B_184/2020 vom 18. Juni 2020 den Einsatz eines software-basierten Keyloggers zur Aufzeichnung der Tastatureingaben eines Verdächtigten in einer Drogenermittlung bewilligt. Es hat die Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich gutgeheissen. Als "technisches Überwachungsgerät" im Sinne des Gesetzes kann neben einem physischen Keylogger auch entsprechende Software gelten. Das Bundesgericht folgert: «Zusammenfassend ergibt sich, dass die angeordnete technische Überwachung mittels software-basiertem Keylogger die gesetzlichen Voraussetzungen nach Art. 280 lit. b StPO erfüllt und deren Genehmigung zu erteilen ist.» (E.5.3).