Arbeitsrecht
Mittwoch, 24. Januar 2024

Gestern fand im Widder Hotel in Zürich die 2. Neujahrestagung Arbeitsrecht statt. Marc Ph. Prinz (Partner VISCHER) referierte über Konkurrenzverbote, deren praktische Umsetzung und rechtliche Alternativen. Dr. Alfred Blesi (Partner Blesi & Papa) behandelte die Freistellung in allen ihren rechtlichen und praktischen Facetten und ging u.a. auch auf das Thema der Beschäftigungspflicht ein. Dr. Irène Suter-Sieber (Partnerin Walder Wyss) stellte das Thema Bonus in allen seinen Facetten dar und gab Anleitungen sowie Dos and Donts. Nicolas Facincani (Partner VFS Partner) präsentierte den Jahresrückblick 2023 mit dem Fokus auf Urteile des Bundesgerichts sowie gesetzliche Änderungen und Projekte.

Dienstag, 31. Januar 2023

Am 25. Januar 2023 fand im Widder Hotel die sehr gute besuchte erste Neujahrstagung Arbeitsrecht von LAWSTYLE EDUCATION statt. Schauen wir hier kurz auf den Anlass zurück. Der ausführliche Fortbildungsbericht mit vielen Bildern folgt in der nächsten LAWSTYLE Printausgabe.

Donnerstag, 07. Januar 2021

Eine wichtige arbeitsrechtliche Frage, die sich derzeit stellt, ist (bei Covid-19 und bei anderen Impfungen), ob Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der Arbeitgeberin zur Impfung verpflichtet werden können. Das dürfte eines der arbeitsrechtlichen «Hot Topics» des Jahres 2021 sein. Klar ist schon jetzt, dass hier Fälle vor den Arbeitsgerichten und schliesslich auch vor dem Bundesgericht landen werden. Das Thema der Impfflicht am Arbeitsplatz ist an sich nicht neu, es stellte sich u.a. bereits bei der Schweinegrippe und stellt sich auch regemässig betreffend der Grippe- bzw. Influenza-Impfung. Bisher ist hierzu kein höchstrichterliches Urteil ergangen. Es ist aber anzunehmen, dass Covid-19 nun zu Urteilen von Arbeitsgerichten und schliesslich zu einem Urteil des Bundesgerichts führen wird. Hier geht es um das Spannungsfeld von Arbeitgeberweisungen und dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers. Die Verpflichtung zur Impfung kann auch durch eine entsprechende Impfklausel im Arbeitsvertrag begründet werden. Diese könnte auch in bestehende Arbeitsverträge durch eine Änderungskündigung eingefügt werden. Impfklauseln gibt es bereits in Schweizer Arbeitsverträgen, z.B. in der Luftfahrtindustrie.

Montag, 26. Oktober 2020

Zahlreiche Arbeitgeber haben bereits eine allgemeine Maskenpflicht am Arbeitsplatz im Betrieb verordnet. Nicht alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind damit einverstanden. Im Interview mit Rechtsanwalt Boris Etter (www.jobanwalt.ch und www.arbeitsrechtplus.ch) gehen wir den aktuell brennendsten Fragen zu Covid-19 und Arbeitsrecht nach.

Mittwoch, 14. Oktober 2020

Der Bundesrat hat heute den Postulatsbericht Herzog verabschiedet. Darin wird festgehalten, dass die Erfolgsaussichten einer Totalrevision zur Modernisierung des Arbeitsgesetzes momentan gering sind. Das Arbeitsgesetz ist im Hinblick auf neue Arbeitsformen genügend flexibel. Auch müsste eine Gesamtrevision des Arbeitsgesetzes von den Sozialpartnern befürwortet und mitgetragen werden.

Freitag, 03. Juli 2020

In der Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) im Bereich des internationalen Personenverkehrs (Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs) vom 2. Juli 2020 hat der Bundesrat für Reiserückehrende aus diversen Gebieten eine zwingende Quarantäne angeordnet. Diese Regelung tritt am 6. Juli 2020 in Kraft und bringt viel arbeitsrechtliche Sprengkraft. Denn der Bundesrat hat eine zwingende Quarantäne angeordnet, aber gleichzeitig auch für solche Fälle die bisher vorhandenen Taggelder gestrichen. Es wird sich, falls kein Homeoffice möglich ist, dann die Frage der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber stellen.

Donnerstag, 18. Juni 2020

Am 17. Juni 2020 – mitten in der Black Live Matters Bewegung – schaltet 20min.ch eine Story mit der Überschrift „Schweizer Konzern fragt Bewerber, ob sie schwarz sind“ und deckt darin auf, dass das Online-Bewerbungsformular für eine Stelle beim Schweizer Konzern Alcon fragen nach Herkunft und Hautfarbe beinhaltet. So wird unter anderem gefragt „Are you Hispanic or Latino?“, „How would you best describe your race?“ (Antwortmöglichkeiten: Asian, Black or African American, Native American, Native Hawaiian or other Pacific Islander, White) oder „Are you Two or More Races“, wobei den Be-werbern jeweils auch die Antwort „I prefer not to identify“ zum Ankreuzen zur Verfügung steht. Laut Alcon-Sprecher sei die Bewerbung für eine Stelle in den USA eingegangen. Die Erhebung der Daten erfolge zur Weiterleitung an die US-Kommission für Chancengleichheit (EEOC). Die Beantwortung der Fragen sei optional. Man setze sich für Diversität ein und diskriminiere Menschen nicht aufgrund von Faktoren wie Hautfarbe oder Herkunft. Das Missbrauchspotential solcher Datenerhebungen im Bewerbungsprozess sticht ins Auge. Der Leser fragt sich umgehend, ist ein solches Vorgehen im Bewerbungsprozess in der Schweiz erlaubt? Wie sieht es um den Diskriminierungsschutz im Anstellungsverfahren in der Schweiz aus?

Sonntag, 24. Mai 2020

Auf dem Cover der heutigen Sonntagszeitung wird gross die folgende Story "Bundesgericht: Entschädigung für Homeoffice" mit den folgenden Worten angekündigt: "Schweizer Firmen müssen Angestellten einen Anteil an die Wohnungsmiete zahlen, wenn sie diese im Homeoffice arbeiten lassen. Das hält das Bundesgericht in einem aktuellen Urteil fest." Dass es sich dabei um das Urteil des Bundesgerichts 4A_533/2019 vom 23. April 2019, welches über ein Jahr alt ist, handeln muss, deckte das Arbeitsrechtsportal arbeitsrechtplus.ch auf (Anm.d.Red.: gehört zur gleichen Mediengruppe wie LAWSTYLE). Der Blick ist nun auch auf die Story aufgesprungen und fährt eine grosse Story "Firma muss Mitarbeiter im Homeoffice an Miete zahlen". nau.ch titelt: "Unternehmen müssen bei Homeoffice einen Teil der Miete übernehmen". Selbstverständlich hat LAWSTYLE, wie es die journalistische Sorgfaltspflicht gebietet, beim Bundesgericht heute nachgefragt, ob ein solches "aktuelles" Urteil existiert und vielleicht nicht veröffentlicht worden ist.

Mittwoch, 22. April 2020

Die sukzessive Aufhebung der Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erfordert Anpassungen bei der Entschädigung des Erwerbsausfalls. Der Bundesrat hat am 22. April 2020 den Anspruch der Selbständigerwerbenden, die ihre Betriebe am 27. April oder am 11. Mai wieder öffnen können, bis zum 16. Mai verlängert.

Freitag, 17. April 2020

In der COVID-19 Verordnung 2 vom 13. März 2020 (Stand 17. April 2020) wurde der arbeitsrechtliche Art. 10c, deutlich gegenüber der Vorfassung umgestaltet: «Art. 10c Pflichten des Arbeitgebers betreffend Schutz der Gesundheit von besonders gefährdeten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern 1 Der Arbeitgeber ermöglicht seinen besonders gefährdeten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, ihre Arbeitsverpflichtungen…