Anwaltskanzleien
Montag, 18. März 2024

Ein Team von CMS Schweiz, unter der Leitung von Stefan Brunnschweiler und Andrea Relly, hat die Gadget abc Entertainment Group beim Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der Stars in Town AG umfassend rechtlich beraten. Der Einstieg von Gadget abc Entertainment Group stellt einen bedeutenden Schritt für die langfristige Sicherung des Festivals Stars in Town dar, wobei die bewährte Organisation unter der Leitung eines Teams in Schaffhausen unverändert fortgeführt wird.

Freitag, 15. März 2024

Homburger hat Swiss Prime Site AG (SPS), die grösste Immobiliengesellschaft der Schweiz (SWX: SPSN), bei der Übernahme der Immobiliensparte der Fundamenta Gruppe beraten. SPS wird die derzeit von der Fundamenta Group Holding AG, Zug, gehaltenen Immobilien-Asset-Management-Gesellschaften übernehmen. Die Transaktion wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 abgeschlossen und wird durch Barmittel (75%) und Aktien der SPS (25%) finanziert.

Mittwoch, 13. März 2024

Am 13. März 2024 kündigte die Galderma Group AG (Galderma), der Marktführer in der Dermatologie, die Lancierung ihres Initial Public Offering (IPO) an der SIX Swiss Exchange an. Das Angebot besteht aus bis zu 40'453'467 neu ausgegebenen Aktien und bis zu 276'909 bestehenden Aktien, die von einem der Aktionäre, Sunshine SwissCo AG (EQT), verkauft werden, mit einer Mehrzuteilungsoption von bis zu 6'109'158 bestehenden Namenaktien, die von EQT zusammen mit der Abu Dhabi Investment Authority (ADIA) und Auba Investment Pte. Ltd. gewährt wird. Homburger berät Galderma und EQT als Emittent, verkaufender Aktionär und bei der Transaktion.

Mittwoch, 13. März 2024

Advestra hat die Zürcher Kantonalbank als Agentin und Kreditgeberin sowie die anderen Syndikatsbanken als Kreditgeber bei der ersten syndizierten Kreditfazilität in Höhe von CHF 140 Millionen für die u-blox Holding AG beraten. u-blox ist ein an der SIX Swiss Exchange kotierter, weltweit führender Anbieter von Technologien und Dienstleistungen im Bereich Positionierung und drahtlose Kommunikation.

Dienstag, 12. März 2024

Am 22. Februar 2024 gab Datasite, eine führende SaaS-Plattform mit Sitz in den USA, die von Unternehmen auf der ganzen Welt für die Durchführung komplexer geschäftskritischer Projekte genutzt wird, die Übernahme von Sherpany, einem in Zürich ansässigen Anbieter von Software für Board Reporting und Meeting Management, bekannt. Die Transaktion wird voraussichtlich im 1. Quartal 2024 abgeschlossen, vorbehaltlich der Abschlussbedingungen. Der Kaufpreis wurde nicht bekannt gegeben. Kellerhals Carrard war federführender Berater von Sherpany bei dieser Transaktion.

Montag, 11. März 2024

Barandun gibt bekannt, dass Christophe Raimondi neu zum Managing Partner bzw. zum Co-Managing Partner der Kanzlei ernannt wurde. In enger Zusammenarbeit mit Stefan Wiesli, welcher seit 2014 als Managing Partner bei Barandun tätig ist, werden die beiden das Tagesgeschäft fortan gemeinsam leiten. Herzliche Gratulation!

Freitag, 08. März 2024

Eine in Privatbesitz befindliche Wohnliegenschaft im Kanton Zürich, bestehend aus mehreren Wohnungen in der Stadt Zürich, ist an mehrere private Investoren verkauft worden. Bär & Karrer hat Rahn+Bodmer Co. im Rahmen des Verkaufsprozesses im Auftrag eines privaten Verkäufers rechtlich beraten, insbesondere in der Due Diligence-, NBO- und BO-Phase sowie bei den abschliessenden Vertragsverhandlungen.

Donnerstag, 07. März 2024

Am 28. Februar 2024 unterzeichnete die Beiersdorf AG, die deutsche börsennotierte Muttergesellschaft hinter der Luxusmarke La Prairie, eine Vereinbarung über den Erwerb des Immobilienvermögens von Clinique La Prairie in Montreux, Schweiz, einem weltweit führenden Unternehmen im Bereich Langlebigkeit. Lenz & Staehelin berät Beiersdorf und seine Luxusmarke La Prairie bei dieser Transaktion.

Mittwoch, 06. März 2024

Das Bundesgericht äussert sich im Urteil 8C_333/2023 vom 1. Februar 2024 zum Verhältnis der Pflicht zum Vorbezug von Freizügigkeitsguthaben der beruflichen Vorsorge und dem Anspruch auf Sozialhilfeleistungen. Sozialhilfebeziehende können demnach nicht verpflichtet werden, sich Freizügigkeitsguthaben mit 60 Jahren vorzeitig auszahlen zu lassen, wenn dieses beim Erreichen der Altersgrenze von 63 Jahren zum Vorbezug der AHV-Rente bereits aufgebraucht wäre. Die Höhe des Mittelverbrauchs misst sich dabei an der Bedarfsberechnung für Ergänzungsleistungen.