Advoro freut sich, Raphael Wyss als neuen Partner in ihrem Zürcher Büro willkommen zu heissen. Der versierte Anwalt bringt mit fundiertem Fachwissen in den Bereichen Life Sciences & Healthcare sowie im öffentlichen Wirtschaftsrecht eine Fülle von Kenntnissen und Fähigkeiten in das Team der Kanzlei ein. Seine umfangreiche Erfahrung stärkt die Fähigkeit von Advoro, Klienten innovative und massgeschneiderte Lösungen für komplexe rechtliche Herausforde-rungen bieten zu können. Wir wünschen einen guten Start!
Kellerhals Carrard Zürich teilt mit, dass Dr. Angelica Schwarz und Kerim Tbaishat mit Wirkung zum 1. Januar 2025 zu Partnern ernannt wurden. Herzliche Gratulation!
Am 18. Dezember 2024 gab Novo Nordisk bekannt, dass es die Übernahme von drei Produktionsstätten von Novo Holdings A/S im Wert von 11 Mrd. USD erfolgreich abgeschlossen hat. Der Abschluss folgt auf die Übernahme von Catalent, Inc., einem globalen Auftragsentwicklungs- und Produktionsunternehmen, durch Novo Holdings. Die drei erworbenen Standorte sind auf die sterile Abfüllung von Arzneimitteln spezialisiert und befinden sich in Anagni (Italien), Brüssel (Belgien) und Bloomington IN (USA). Homburger beriet Novo Nordisk bei dieser Transaktion.
Nils Harbeke verliess Pestalozzi Ende Jahr 2024, wo er Partner war, und trat am 1. Januar 2025 als Partner in die PrimeTax AG ein. PrimeTax – eine unabhängige Full-Service-Steuerkanzlei – bietet Ihnen Zugang zu mehr als 100 Fachleuten in der Schweiz in allen Bereichen der Steuerberatung, Steuerstreitigkeiten, Compliance und Buchhaltung. Die Aufnahme von Nils Harbeke in die PrimeTax-Partnerschaft stärkt die internationale Steuerpraxis von PrimeTax und ist ein weiterer Schritt im kontinuierlichen Wachstum der Kanzlei. Wir wünschen einen guten Start!
Der Fall betraf die Verantwortlichkeit der Organe der Papierfabrik für eine Dividendenausschüttung. Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage, inwieweit Rückstellungen für Sanierungsmassnahmen hätten gebildet werden müssen bzw. ob die vorgenommene Dividendenausschüttung pflichtwidrig war. Die Beklagten, insbesondere die ehemalige Verwaltungsrätin, und der weitere Beklagte, der als faktisches Organ fungierte, wurden für den finanziellen Schaden der Gesellschaft verantwortlich gemacht. Mit Urteil des Bundesgerichts vom 17. Dezember 2024, 4A_62/2024 und 4A_76/2024 bestätigte das Bundesgericht die Haftung der Beklagten und wies deren Beschwerden ab. Es stellte fest, dass die Beklagten ihre Pflichten verletzt haben, indem sie die notwendigen Rückstellungen nicht gebildet und stattdessen eine Ausschüttung vorgenommen haben.
Anela Lucic, Advokatin und Fachanwältin SAV Arbeitsrecht, wurde von VISCHER auf den 1. Januar 2025 zur Partnerin ernannt. Sie war bereits im Jahr 20o9 Kurzpraktikantin und in den Jahren 2012-2013 Volontärin bei VISCHER. Herzliche Gratulation!
Walder Wyss teilt mit, dass Téo Genecand, Christian Hagen und Hugh Reeves mit Wirkung zum 1. Januar 2025 zu Partnern ernannt wurden. Weiter ist Jamar E. Brown am 1. Januar 2025 als Partner von Walder Wyss in Genf beigetreten. Darüber hinaus wurden Angela Diener und Albane Selimi zu Counseln von Walder Wyss befördert. Alle Beförderungen wurden per 1. Januar 2025 wirksam. Herzliche Gratulation!
Dr. Thomas Bär, der Mitgründer von Bär & Karrer und langjährige VR-Präsident der Bank Julius Bär, ist am 24. Dezember 2024 im Alter von 87 Jahren verstorben, wie den heutigen Todesanzeigen zu entnehmen ist. Wir sprechen der Trauerfamilie unser herzliches Beileid aus.
Die erste LAWSTYLE® INVESTIGATIV Story vom 31. Dezember 2024 lag absolut richtig mit der Vermutung, dass das Bundesgericht am Silvester 2024 das «Digital only» Leiturteil 2C_113/2024 vom 3. Dezember 2024 von der Website verschwinden liess, weil es die Beschwerdeführerin «A._____ AG» zweifelsfrei outete. Die erste Version des Urteils, welche mit einer Medienmitteilung am 30. Dezember 2024 publiziert wurde enthielt die volle Adresse der in einem begehrten Kreis der Stadt Zürich in einer hochkarätigen Liegenschaft domizilierten Anwalts-AG (das Originalurteil liegt unserer Redaktion vor), welche zusammen mit einem Anwalt (natürliche Person) die Beschwerde führte, beide vertreten durch Rechtsanwalt MLaw Artur Terekhov. Gestern, am 1. Januar 2025, war das Urteil in der modifizierten Form, ohne Adresse der «A._____ AG», plötzlich wieder online.
Stefan Bindschedler ist zum Partner von Homburger ernannt worden. Er ist bereits seit 10 Jahren bei Homburger tätig und arbeitete im Jahr 2015 als Anwaltssubstitut in der Kanzlei. Stefan Bindschedler ist auf nationale und internationale Finanzierungstransaktionen spezialisiert. Er berät regelmässig bei Unternehmensfinanzierungen, Akquisitions- und Übernahmefinanzierungen, Immobilienfinanzierungen, Exportfinanzierungen und Restrukturierungen. Darüber hinaus verfügt er über umfangreiche Expertise im Sanktionsrecht. Stefan Bindschedler ist Generalstabsoffizier der Schweizer Armee. Im Range eines Majors ist er milizmässig in einem Brigadestab tätig. Herzliche Gratulation!
Das Bundesgericht hat am 30. November 2024 das «Digital only» Urteil vom 17. Dezember 2024 auf seiner Website mit einer Medienmitteilung veröffentlicht. Das Urteil wird in der amtl. Sammlung publiziert und wurde in Fünferbesetzung gefällt. Es dürfte sich sowohl rechtlich als auch von den praktischen Auswirkungen her um eines der wichtigsten Leiturteile des Jahres 2024 aus Lausanne handeln. Das Urteil wirft bereits kurz nach seiner Publikation grosse Wellen, auf LinkedIn und in den Massenmedien (vgl. z.B. "Anwälte prangern "Digitalisierungszwang" an und ziehen gegen den Kanton Zürich vor Bundesgericht" von Jan Hudec in der NZZ vom 30. Dezember 2024). Heute, am 31. Dezember 2024, ist das Leiturteil plötzlich von der Website verschwunden (siehe Bild), während andere Urteile problemlos abrufbar sind. Eine technische Panne oder ein Hackerangriff von nordkoreanischen Agenten dürfte mithin nach Treu und Glauben ausgeschlossen werden können. Und es wäre ja mehr als spektakulär, wenn das Bundesgericht die im Kanton Zürich im Verwaltungsrecht tätige Anwaltschaft zur Digitalisierung zwingen würde, selber aber die digitale Veröffentlichung eines Leiturteils nicht im Griff hätte. LAWSTYLE® publiziert hiermit, einen Tag vor dem Beginn des 10. Jubiläumsjahrs, die erste LAWSTYLE® INVESTIGATIV-Story. Wir haben einen möglichen Erklärungsversuch für das Verschwinden und haben selbstverständlich das Bundesgericht bereits angefragt.
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