Am 19. August 2024 gab die Genedata AG bekannt, dass sie von der Danaher Corporation (NYSE: DHR), einem weltweit führenden Life-Science- und Diagnostik-Innovator, übernommen wurde. Genedata wurde 1997 gegründet und hat ihren Hauptsitz in Basel, Schweiz. Das Unternehmen ist führend bei der Umwandlung von Daten in Informationen für die Life-Science-Branche. Das Unternehmen liefert skalierbare und offene Lösungen, die die Produktivität in der Forschung und Entwicklung steigern, und bedient weltweit führende biopharmazeutische Unternehmen und innovative Biotechnologieorganisationen. Homburger hat Danaher bei dieser Transaktion beraten.
Buis Bürgi hat Luca Angstmann per 1. Juli 2024 als neuen Partner in die Kanzlei aufgenommen. Herzliche Gratulation!
Buis Bürgi hat Daniel Juri per 1. Juli 2024 als neuen Partner in die Kanzlei aufgenommen. Herzliche Gratulation!
RES, das weltweit grösste unabhängige Unternehmen und Dienstleister im Bereich erneuerbare Energien, hat Sulzer & Schmid Laboratories AG, einen Pionier auf dem Gebiet autonomer Drohneninspektionen für den Sektor der erneuerbaren Energien, übernommen. Bär & Karrer ist als Rechtsberaterin von RES in dieser Transaktion tätig.
Am 28. August 2024 fand im Careum Zürich ein grosser Anlass zur Erbschaftssteuerinitiative der Juso statt. Die Initiative, die Erbschaften ab CHF 50 Millionen zu 50% besteuern will, bewegt derzeit die Gemüter. Die Referenten (Andrea Opel, Stefan Oesterhelt und Stefan Kuhn) zeigten auf, dass die Initiative mit zentralen Verfassungsprinzipien bricht, jedoch wohl trotzdem als gültig einzustufen ist. Ein zentrales Thema des Anlasses war die jüngste Stellungnahme des Bundesrats vom 21. August 2024, in der er klarstellte, dass Betroffene bei Annahme der Initiative ohne steuerliche Konsequenzen ins Ausland ziehen können. Die bundesrätliche Beruhigungspille kommt nach Auffassung der Referenten genau zur richtigen Zeit. Der berühmte Satz aus „Hotel California“ – „You can check out any time you like, but you can never leave“ trifft folglich nicht zu – so das Fazit des Abends.
Im Urteil 5A_691/2023 vom 13. August 2024 hat das Bundesgericht einen äusserst wichtigen und praxisrelevanten Leitentscheid zur Berechnung von Fristen gefällt. So hat das Bundesgericht klargestellt, wie die in Monaten festgelegten Fristen – der wichtigste Anwendungsfall ist die Gültigkeit der Klagebewilligung, die den Kläger berechtigt, die Klage innerhalb von drei Monaten nach ihrer Zustellung bei Gericht einzureichen –zu berechnen sind. Hier sind einige Schlüsselausführungen: «Daraus folgt, dass beim Europäischen Fristenübereinkommen der Tag des fristauslösenden Ereignisses mit dem Tag, an dem die Frist zu laufen beginnt, zusammenfällt […]» (E.4.3.1.3). «Schliesslich kann angefügt werden, dass Fristen - wie dies das Europäische Fristenübereinkommen vorsieht - aus Gründen der Rechtssicherheit grundsätzlich nach ein und derselben Methode berechnet werden sollten, und zwar unabhängig davon, ob sie sich aus dem materiellen Recht oder dem Prozessrecht ergeben. Gründe, weshalb zivilprozessuale Fristen zwingend anders zu berechnen wären als Fristen des materiellen Zivilrechts oder des Prozessrechts anderer Rechtsgebiete, sind jedenfalls nicht ersichtlich. Erst recht nicht einsichtig ist, weshalb nach Tagen und Monaten bestimmte (zivilprozessuale) Fristen unterschiedlich berechnet werden sollten, indem bei nach Tagen bestimmten Fristen nur die entsprechende Anzahl Tage voll zur Verfügung steht, während bei nach Monaten bestimmten Fristen systematisch ein zusätzlicher Tag zur Verfügung stehen soll.» (E.5.5.4.2). «Als Ergebnis der Auslegung von Art. 142 Abs. 1 und 2 ZPO ist demzufolge festzuhalten, dass Art. 142 Abs. 2 ZPO in dem Sinn auszulegen ist, als der "Tag, an dem die Frist zu laufen begann", sich nicht nach Art. 142 Abs. 1 ZPO richtet, sondern auf den Tag des fristauslösenden Ereignisses Bezug nimmt. Der Beschwerdeführer hat demnach auch in Anwendung von Art. 142 Abs. 2 ZPO die Klagefrist gemäss Art. 209 Abs. 3 ZPO verpasst […].» (E.5.6). «Nach dem Ausgeführten besteht kein Normkonflikt zwischen Art. 142 Abs. 2 ZPO und dem Europäischen Fristenübereinkommen und braucht die Frage des Verhältnisses zwischen diesem und jenem nicht beantwortet zu werden.» (E.5.7). Im vorliegenden Fall entschied das Bundesgericht, dass die dreimonatige Klagefrist mit dem Datum der Zustellung der Klagebewilligung zu laufen begann und dass der Kläger seine Klage einen Tag zu spät eingereicht hatte. Unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben wurde der Beschwerde des Klägers dennoch stattgegeben, wobei darauf hingewiesen wurde, dass die Frage der korrekten Berechnung von Monatsfristen bis zu diesem Urteil umstritten war (E.6).
Eine Gruppengesellschaft von Regent, L.P., einer globalen Investmentfirma, hat Bally International A.G. ("Bally"), das in der Schweiz ansässige Unternehmen für Luxusschuhe und -accessoires, von JAB übernommen. Ein Team der italienischen Kanzlei LCA Studio Legale unter der Leitung von M&A-Partnerin Leah Dunlop beriet JAB als Leitende Rechtsberaterin bei der gesamten Transaktion. Zum LCA-Team gehörten weiter Antonio Di Pasquale, Valerio Navarra, Ludovico Bonacina und Giovanni Battista Ferri. Walder Wyss beriet JAB und LCA Studio Legale als Schweizer Rechtsberaterin in der Transaktion. Das Team bestand aus Urs P. Gnos (Corporate/M&A, Partner), Fabienne Anner (Corporate/M&A, Counsel) und Christian Hagen (Corporate/M&A, Managing Associate) und umfasste zudem Marius Breier (Tax, Partner).
Im Herbst 2022 hat das Schweizer Parlament den sogenannten «Solar-Express» verabschiedet, eine Initiative, die den Bau von alpinen Solaranlagen durch ein beschleunigtes Bewilligungsverfahren und die Gewährung von Bundesbeiträgen fördert, sofern die Solaranlagen bis Ende 2025 ans Netz gehen. Lenz & Staehelin hat die ZENDRA AG, deren Photovoltaik-Unterkonstruktion im alpinen Solarprojekt «SedrunSolar» zum Einsatz kommen wird, beim Schutz und der Vermarktung ihrer Schutzrechte und ihres Know-hows an ihrem Produkt beraten.
Baker McKenzie hat die Swisscanto Anlagestiftung, vertreten durch die Zürcher Kantonalbank Asset Management, beim Erwerb des Nahversorgungszentrums „Neumarkt 4“ von der Baloise Versicherung AG beraten. Die hochwertige Immobilie liegt im Herzen der Stadt St. Gallen und bietet eine gemischte Nutzung aus Einzelhandel, Gewerbe, Gastronomie, Take-Out und Büroflächen. Baker McKenzie Schweiz hat die Swisscanto Anlagestiftung in allen rechtlichen Aspekten des Erwerbs beraten.
Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 28. August 2024 mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu den KlimaSeniorinnen befasst. Er bekennt sich zur Mitgliedschaft der Schweiz im Europarat und zum System der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Wie National- und Ständerat würdigt er jedoch die Auslegung der EMRK bezogen auf den Klimaschutz kritisch. Weiter ist er der Auffassung, dass die Schweiz die klimapolitischen Anforderungen des Urteils erfüllt. Schliesslich lehnt der Bundesrat eine Erweiterung des Verbandsbeschwerderechts auf Klimafragen ab.
Das Bundesgericht weist die Klage von rund 10'000 Personen gegen die Eidgenossenschaft wegen angeblich widerrechtlicher, freiheitsbeschränkender Massnahmen des Bundesrates im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ab. Die Kläger hatten symbolischen Schadenersatz von je einem Franken gefordert. Die schriftliche Begründung des am Donnerstag 29. August 2024 in der Hauptverhandlung gefällten Entscheides folgt zu einem späteren Zeitpunkt.
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