Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA verabschiedet ihre Folgeregulierung zu FIDLEG und FINIG. Diese umfasst eine neue Ausführungsverordnung zum FINIG sowie Anpassungen an FINMA-Verordnungen und Rundschreiben, die mit FIDLEG und FINIG angepasst werden mussten. Drei Rundschreiben werden aufgehoben. Die Anpassungen treten per 1. Januar 2021 und damit innerhalb der noch laufenden Übergangsfristen gemäss FIDLEG und FINIG in Kraft.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA veröffentlicht den Risikomonitor 2020. Sie gibt damit einen Überblick über die aus ihrer Sicht aktuell bedeutendsten Risiken für die Beaufsichtigten und beschreibt den daraus abgeleiteten Fokus der Aufsichtstätigkeit. Die FINMA identifizierte im Corona-Jahr sieben Hauptrisiken. Neu auf der Liste sieht die FINMA drohende Ausfälle oder Korrekturen bei Unternehmenskrediten und -anleihen im Ausland.
Auswirkungen des Klimawandels können für Finanzinstitute längerfristig bedeutende finanzielle Risiken bergen. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA möchte die Transparenz bezüglich solcher Risiken im Finanzsystem erhöhen. Sie sieht dafür Anpassungen in ihren Rundschreiben "Offenlegung Banken" und "Offenlegung Versicherungen" vor. Zu diesen Anpassungen führt die FINMA bis am 19. Januar 2021 eine öffentliche Anhörung durch.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA bewilligt eine fünfte Aufsichtsorganisation und erteilt einer dritten Registrierungsstelle die Zulassung. Damit sind keine weiteren Gesuche hängig. Die Phase des Aufbaus der institutionellen Voraussetzungen für die Umsetzung des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) und des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) ist somit fristgerecht abgeschlossen.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA empfiehlt den von der LIBOR-Ablösung betroffenen Beaufsichtigten, das neue Rückfallprotokoll der International Swaps and Derivatives Association (ISDA) frühestmöglich zu unterschreiben.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat festgestellt, dass die Banca Credinvest im Umgang mit venezolanischen Kundenbeziehungen schwer gegen die Geldwäschereibestimmungen verstossen hatte. Die FINMA schloss kürzlich ein entsprechendes Enforcementverfahren ab und verordnet verschiedene Massnahmen.
FINMA erteilt der FINcontrol Suisse AG mit Sitz in Zug per 29. September 2020 die Bewilligung als Aufsichtsorganisation. Sie bewilligt damit die vierte Aufsichtsorganisation gemäss FINIG und FIDLEG. Im Verwaltungsrat sitzt u.a. Lenz & Staehelin Partner Dr. Patrick Schleiffer.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat in einem Enforcementverfahren festgestellt, dass die Bank SYZ SA gegen die Geldwäschereibestimmungen verstossen hatte. Die Verstösse erfolgten im Kontext einer sehr bedeutenden Geschäftsbeziehung mit einem Kunden aus Angola.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat ARIF aus Genf als Registrierungsstelle für Kundenberaterinnen und Kundenberater zugelassen. Sie erteilt damit der zweiten Registrierungsstelle nach FIDLEG die Zulassung.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat im Kontext der "Beschattungsaffäre" ein Enforcementverfahren gegen die Credit Suisse eingeleitet, wie die FINMA heute mitteilt.
Nachdem die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA 2019 eine Ex-post-Evaluation zum Rundschreiben „Direktübermittlung" durchgeführt hatte, eröffnet sie nun die Anhörung zur Teilrevision des Rundschreibens. Diese läuft bis zum 15. Oktober 2020.
SOCIAL MEDIA