ARIF erhält FINMA-Zulassung als Registrierungsstelle nach FIDLEG

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat ARIF aus Genf als Registrierungsstelle für Kundenberaterinnen und Kundenberater zugelassen. Sie erteilt damit der zweiten Registrierungsstelle nach FIDLEG die Zulassung.

Die FINMA hat die Association Romande des Intermédiaires Financiers (ARIF) mit Sitz in Genf per 14. September 2020 als Registrierungsstelle für Kundenberaterinnen und Kundenberater zugelassen. Die Registrierungsstellen führen gemäss FIDLEG ein Beraterregister und prüfen, dass die eingetragenen Kundenberaterinnen und Kundenberater über die notwendigen Aus- und Weiterbildung verfügen. Die FINMA ist für die Zulassung, jedoch nicht für eine prudenzielle Beaufsichtigung der Registrierungsstellen zuständig.

Kundenberaterinnen und Kundenberater von Finanzdienstleistern, die keiner Aufsicht unterstehen und ihre Dienstleistung in der Schweiz erbringen, müssen sich innerhalb von sechs Monaten nach der Zulassung der ersten Registrierungsstelle eintragen lassen. Die FINMA hat am 20. Juli 2020 die erste Registrierungsstelle zugelassen.

Über ARIF

ARIF wurde am 15. März 1999 gegründet und ist ein gemeinnütziger Verein des Privatrechts, ohne Erwerbszweck, dessen Ziel es ist, zur Verhinderung und Bekämpfung der Geldwäscherei beizutragen gemäss dem Bundesgesetz zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor (GwG).

Im Jahre 2009, die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat die Regelwerke zur Selbstregulierung von ARIF (Standesregeln) für das Geschäftsfeld der unabhängigen Vermögensverwaltung anerkannt.

ARIF ist eine vom Bund anerkannte Selbstregulierungsorganisation (SRO) nach Artikel 24 des GwG.

Einzige branchenübergreifende SRO der französischsprachigen Schweiz, ARIF ist unabhängig von anderen Berufsverbänden oder politischen Gruppierungen.

Zurzeit zählt ARIF etwas mehr als 490 Mitglieder. Sie ist offen für alle Finanzintermediären im Nichtbankensektor, die eine Tätigkeit in der Schweiz ausüben.

ARIF informierte heute wie folgt über die FINMA-Zulassung:

Die Association Romande des Intermédiaires Financiers (ARIF) hat nun zusätzlich zu ihrer GwGÜberwachungstätigkeit die FINMA-Zulassung als Registrierungsstelle für Kundenberater erhalten.

Damit Kundenberater ihre Tätigkeit weiterhin ausüben können, müssen sie sich gemäss dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) in ein Register eintragen lassen: ins Beraterregister für Kundenberater.

Der Begriff des Kundenberaters ist weit gefasst und beinhaltet insbesondere die bestehenden Vertriebsträger von kollektiven Kapitalanlagen, die Vertriebsträger von Finanzinstrumenten sowie die Anlageberater mit Sitz in der Schweiz oder im Ausland.

Die Kundenberater haben bis zum 19. Januar 2021 Zeit, um eine Aufnahme ins Beraterregister zu beantragen. Ohne diese Registrierung sind sie nicht mehr befugt, ihre Tätigkeit auszuüben.

Die ARIF bietet ihren Mitgliedern sowie allen interessierten Personen an, sie bei diesem Registrierungsprozess zu begleiten.

Das entsprechende Formular finden Sie demnächst online unter www.arif.ch/de/.

Kontakt ARIF: registre@arif.ch; Tel. 022 310 07 35.

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