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Dienstag, 03. September 2024

Am 28. August 2024 fand im Careum Zürich ein grosser Anlass zur Erbschaftssteuerinitiative der Juso statt. Die Initiative, die Erbschaften ab CHF 50 Millionen zu 50% besteuern will, bewegt derzeit die Gemüter. Die Referenten (Andrea Opel, Stefan Oesterhelt und Stefan Kuhn) zeigten auf, dass die Initiative mit zentralen Verfassungsprinzipien bricht, jedoch wohl trotzdem als gültig einzustufen ist.  Ein zentrales Thema des Anlasses war die jüngste Stellungnahme des Bundesrats vom 21. August 2024, in der er klarstellte, dass Betroffene bei Annahme der Initiative ohne steuerliche Konsequenzen ins Ausland ziehen können. Die bundesrätliche Beruhigungspille kommt nach Auffassung der Referenten genau zur richtigen Zeit. Der berühmte Satz aus „Hotel California“ – „You can check out any time you like, but you can never leave“ trifft folglich nicht zu – so das Fazit des Abends.

Dienstag, 03. September 2024

Im Urteil 5A_691/2023 vom 13. August 2024 hat das Bundesgericht einen äusserst wichtigen und praxisrelevanten Leitentscheid zur Berechnung von Fristen gefällt. So hat das Bundesgericht klargestellt, wie die in Monaten festgelegten Fristen – der wichtigste Anwendungsfall ist die Gültigkeit der Klagebewilligung, die den Kläger berechtigt, die Klage innerhalb von drei Monaten nach ihrer Zustellung bei Gericht einzureichen –zu berechnen sind.  Hier sind einige Schlüsselausführungen: «Daraus folgt, dass beim Europäischen Fristenübereinkommen der Tag des fristauslösenden Ereignisses mit dem Tag, an dem die Frist zu laufen beginnt, zusammenfällt […]» (E.4.3.1.3). «Schliesslich kann angefügt werden, dass Fristen - wie dies das Europäische Fristenübereinkommen vorsieht - aus Gründen der Rechtssicherheit grundsätzlich nach ein und derselben Methode berechnet werden sollten, und zwar unabhängig davon, ob sie sich aus dem materiellen Recht oder dem Prozessrecht ergeben. Gründe, weshalb zivilprozessuale Fristen zwingend anders zu berechnen wären als Fristen des materiellen Zivilrechts oder des Prozessrechts anderer Rechtsgebiete, sind jedenfalls nicht ersichtlich. Erst recht nicht einsichtig ist, weshalb nach Tagen und Monaten bestimmte (zivilprozessuale) Fristen unterschiedlich berechnet werden sollten, indem bei nach Tagen bestimmten Fristen nur die entsprechende Anzahl Tage voll zur Verfügung steht, während bei nach Monaten bestimmten Fristen systematisch ein zusätzlicher Tag zur Verfügung stehen soll.» (E.5.5.4.2). «Als Ergebnis der Auslegung von Art. 142 Abs. 1 und 2 ZPO ist demzufolge festzuhalten, dass Art. 142 Abs. 2 ZPO in dem Sinn auszulegen ist, als der "Tag, an dem die Frist zu laufen begann", sich nicht nach Art. 142 Abs. 1 ZPO richtet, sondern auf den Tag des fristauslösenden Ereignisses Bezug nimmt. Der Beschwerdeführer hat demnach auch in Anwendung von Art. 142 Abs. 2 ZPO die Klagefrist gemäss Art. 209 Abs. 3 ZPO verpasst […].» (E.5.6).  «Nach dem Ausgeführten besteht kein Normkonflikt zwischen Art. 142 Abs. 2 ZPO und dem Europäischen Fristenübereinkommen und braucht die Frage des Verhältnisses zwischen diesem und jenem nicht beantwortet zu werden.» (E.5.7). Im vorliegenden Fall entschied das Bundesgericht, dass die dreimonatige Klagefrist mit dem Datum der Zustellung der Klagebewilligung zu laufen begann und dass der Kläger seine Klage einen Tag zu spät eingereicht hatte. Unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben wurde der Beschwerde des Klägers dennoch stattgegeben, wobei darauf hingewiesen wurde, dass die Frage der korrekten Berechnung von Monatsfristen bis zu diesem Urteil umstritten war (E.6).

Donnerstag, 22. August 2024

Das Prozessieren vor Bundesgericht richtet sich nach Massgabe der Regeln des BGG und nicht der StPO. Die Prozessregeln des BGG zeitigen jedoch eine faktische Vorwirkung weit in das Strafverfahren nach StPO hinein. Ein Weiterzug an das Bundesgericht in Strafsachen muss mithin deutlich vorher strategisch eingeplant werden. In diesem neuen Format Praxisseminar mit Workshop werden mit dem Referenten Dr. Kenad Melunović Marini, Rechtsanwalt und Fachanwalt SAV Strafrecht, die daraus sich ergebenden verschiedenen theoretischen (dogmatischen) und praktischen Aspekte anhand von Urteilen des Bundesgerichts erarbeitet und diskutiert.

Montag, 12. August 2024

Kellerhals Carrard hat ein Büro in Gstaad eröffnet. Ab sofort sind die Türen von Kellerhals Carrard an der Promenade 58 (1. Stock oberhalb der Berner Kantonalbank) in Gstaad für die Klientschaft offen. Die hellen und einladenden Räumlichkeiten bieten alles, was wichtig ist, um die bei Kellerhals Carrard gewohnte Qualität, Menschlichkeit und Nähe sicherzustellen.

Freitag, 19. Juli 2024

Die Women's White Collar Defense Association (WWCDA) ist ein internationales Netzwerk mit 49 Sektionen in Nordamerika, Europa, Lateinamerika und im asiatisch-pazifischen Raum. Die WWCDA fördert die gemeinsamen Geschäfts- und Berufsinteressen von Anwältinnen und anderen Fachleuten, die sich auf die Verteidigung von Wirtschaftskriminellen und andere Verteidigungs- und Compliance-Tätigkeiten spezialisiert haben. Pascale Köster, Partnerin Walder Wyss, wurde zur Leiterin der Schweizer Sektion der Women's White Collar Defense Association (WWCDA) gewählt. Herzliche Gratulation!

Donnerstag, 20. Juni 2024

Die renommierten Freiburger Kanzleien Avocats Anwälte und Pérolles Partners schliessen sich zur Anwalts- und Notariatskanzlei «Fribourg Partners» zusammen. Mit Bruno De Weck, Dr. André Clerc, Markus Meuwly, Nicole Schmutz Larequi, Dr. Thomas Meyer, Elmar Wohlhauser, Telmo Vicente, Marco Schwartz, David Yerly, Sarah Darwiche, Charlotte Andrey, Florence Perroud und Sandro Stucki verfügt die Kanzlei über 13 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und Notare.

Montag, 10. Juni 2024

Am 4. Juni 2024 gab der Migros-Genossenschafts-Bund (MGB) bekannt, die Misenso AG an die Neuroth-Gruppe zu verkaufen. Misenso wurde 2020 als Tochtergesellschaft der Migros gegründet, betreibt heute 25 Fachgeschäfte in der ganzen Schweiz und beschäftigt rund 200 Mitarbeitende. Auf Shop-in-Shop-Verkaufsflächen innerhalb von Migros-Supermärkten und in Migros-Einkaufszentren vertreibt Misenso Hörgeräte und Brillen. Walder Wyss hat den Migros-Genossenschafts-Bund (MGB) in dieser Transaktion beraten.

Montag, 03. Juni 2024

Derzeit sind gefälschte Vorladungen des Bezirksgerichts Zürich im Umlauf, offenbar vor allem in Deutschland. Es dürften unterschiedliche Versionen davon existieren, wie das Bezirksgericht Zürich mitteilt. Abgesehen von Adresse und Telefonnummer des Bezirksgerichts Zürich sowie dem Logo der Zürcher Zivil- und Strafgerichte ist eine solche Vorladung frei erfunden. Das Bezirksgericht Zürich bemerkt: «Rufen Sie auf keine der anderen angeführten Telefonnummern an und falls Sie zu einer Zahlung aufgefordert werden sollten, ignorieren Sie dies.»

Donnerstag, 30. Mai 2024

Das neue Sexualstrafrecht tritt auf den 1. Juli 2024 in Kraft.  Im Zentrum der Gesetzesänderung steht u.a. die Ausdehnung der geltenden Tatbestände der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung. Am 28. Mai 2024 fand im Widder Hotel in Zürich die restlos ausgebuchte LAWSTYLE EDUCATION® Fortbildung zum Neuen Sexualstrafrecht statt. Es referierten Prof. Dr. Marcel Alexander Niggli, Dr. Ines Meier, Thomas Fingerhuth und Sabrina Weisskopf. Im Saal befanden sich auch über 20% aller Fachanwältinnen und Fachanwälte SAV Strafrecht (der Deutschschweiz).

Freitag, 24. Mai 2024

Am 22. Mai 2024 gab Swixx Biopharma, eine globale Handelsplattform mit Sitz in der Schweiz, die sich dem weltweiten Zugang zu innovativen Medikamenten verschrieben hat, ihre strategische Expansion nach Lateinamerika durch die Übernahme von Laboratorios Biopas bekannt. Biopas ist ein führendes pharmazeutisches Unternehmen in Lateinamerika, das sich auf die Einlizenzierung, das Marketing und den Verkauf von innovativen pharmazeutischen Spezialprodukten spezialisiert hat und einen Jahresumsatz von ca. USD 220 Mio. erzielt. Die Gründer von Biopas werden Aktionäre von Swixx Biopharma. Die Transaktion wird voraussichtlich im Juni oder Juli 2024 abgeschlossen, vorbehältlich der behördlichen Genehmigungen und der üblichen Bedingungen. Homburger berät Biopas und ihre Gründer.

Dienstag, 30. April 2024

Das Bundesgericht hat am Freitag 26. April 2024 in Lausanne die eidgenössische Justizkonferenz ausgerichtet. An dem Anlass nahmen rund 30 Vertreterinnen und Vertreter der eidgenössischen Gerichte sowie der Ober- und Kantonsgerichte der Kantone teil.