Der Bundesrat will die fachlich sinnvollen und politisch unbestrittenen Aspekte aus der gescheiterten Revision zur Änderung des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) aus dem Jahr 2018 umsetzen. Dies mit dem Ziel, die Rechtslage zu verbessern und damit die Rechtssicherheit zu stärken. An seiner Sitzung vom 6. Dezember 2024 hat er die "Kleine BGG-Revision" in die Vernehmlassung gegeben.
Personen, die in bestimmten Jahren keine Beiträge oder nur Teilbeträge in ihre gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) eingezahlt haben, können diese Beiträge künftig auch nachträglich in Form von Einkäufen einzahlen, was aber zahlreichen Beschränkungen unterliegt. Der Bundesrat hat das Ergebnis der Vernehmlassung an seiner Sitzung vom 6. November 2024 zur Kenntnis genommen und die erforderlichen Änderungen der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung von Beiträgen an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) gutgeheissen. Diese treten per 1. Januar 2025 in Kraft.
Anlässlich seiner Sitzung vom 16. Oktober 2024 wurde der Bundesrat über die Änderung der Verordnung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) in Kenntnis gesetzt. Demnach wird die Wertfreigrenze im Reiseverkehr ab dem 1. Januar 2025 von 300 Franken auf 150 Franken pro Person und Tag gesenkt. Dies entspricht einem Auftrag des Parlaments. Zudem erfüllt das EFD damit die Forderungen zweier Standesinitiativen zur Reduzierung des Einkaufstourismus.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. August 2024 den aktualisierten Verhaltenskodex für das Personal der Bundesverwaltung genehmigt. Dieser fasst die wichtigsten Grundsätze zusammen, die das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Bundesverwaltung sichern. Er tritt auf den 1. Oktober 2024 in Kraft und ersetzt den bisherigen Kodex, der seit 2012 gilt.
Der Bundesrat will den Grundsatz der gewaltfreien Erziehung ausdrücklich im Gesetz verankern. An seiner Sitzung vom 13. September 2024 hat er die Vernehmlassungsergebnisse zu einer Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) zur Kenntnis genommen und zuhanden des Parlaments die entsprechende Botschaft verabschiedet. Die vorgeschlagene Bestimmung verpflichtet die Eltern explizit, Kinder ohne Anwendung von Gewalt zu erziehen. Ausserdem soll der Zugang zu Beratungsangeboten für Eltern und Kinder verbessert werden.
Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 28. August 2024 mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu den KlimaSeniorinnen befasst. Er bekennt sich zur Mitgliedschaft der Schweiz im Europarat und zum System der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Wie National- und Ständerat würdigt er jedoch die Auslegung der EMRK bezogen auf den Klimaschutz kritisch. Weiter ist er der Auffassung, dass die Schweiz die klimapolitischen Anforderungen des Urteils erfüllt. Schliesslich lehnt der Bundesrat eine Erweiterung des Verbandsbeschwerderechts auf Klimafragen ab.
Um die Cybersicherheit der Schweiz zu stärken und mit europäischen Partnern zu koordinieren, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 21. August 2024 die Mitgliedschaft des Bundes in der European Cyber Security Organisation (ECSO) genehmigt. Durch die Mitgliedschaft erhalten die zuständigen Fachstellen des Bundes Informationen über aktuelle Technologieentscheide und -entwicklungen sowie einen Zugang zu Expertennetzwerken.
Um den Schutz vor ungerechtfertigten Betreibungen zu stärken, will die Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) eine Bestimmung im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) anpassen. So soll sichergestellt werden, dass eine betriebene Person in mehr Fällen effektiv verhindern kann, dass Dritte von einer Betreibung erfahren. In seiner Stellungnahme vom 14. August 2024 stimmt der Bundesrat der Vorlage der RK-N zu.
Alle Versicherer sind verpflichtet, bei der Versicherungsvermittlertätigkeit die gleichen Regeln einzuhalten. An seiner Sitzung vom 14. August 2024 hat der Bundesrat die Verordnung über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit verabschiedet. Damit werden die folgenden Punkte der Branchenvereinbarung verbindlich, die bisher freiwillig anwendbar waren: das Verbot der telefonischen Kaltakquise, die Obergrenze für die Entschädigung der Vermittlertätigkeit sowie das Erstellen und das Unterzeichnen von Beratungsprotokollen.
Der Bundesrat will das Betreibungswesen weiter modernisieren. Mit verschiedenen Massnahmen sollen die Digitalisierung vorangetrieben sowie die Gläubigerinnen und Gläubiger besser vor Missbrauch bei den Betreibungsregisterauszügen geschützt werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. August 2024 die Vernehmlassungsergebnisse zur geplanten Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) zur Kenntnis genommen und die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Der neue Datenschutzrahmen ermöglicht einen sicheren Austausch von Personendaten zwischen der Schweiz und den zertifizierten US-Unternehmen. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat an seiner Sitzung vom 14. August 2024 und setzt die USA in diesem Umfang auf die Liste der Länder mit einem angemessenen Datenschutzniveau. Insbesondere die Zertifizierung für US-Unternehmen und ein neues US-Datenschutzgericht erlauben künftig die Übermittlung von Personendaten aus der Schweiz an zertifizierte Unternehmen in die USA ohne zusätzliche Garantien. Der Bundesrat setzt die entsprechende Änderung der Datenschutzverordnung auf den 15. September 2024 in Kraft.
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