Bundesrat eröffnet Vernehmlassung über «Kleine BGG-Revision»

Der Bundesrat will die fachlich sinnvollen und politisch unbestrittenen Aspekte aus der gescheiterten Revision zur Änderung des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) aus dem Jahr 2018 umsetzen. Dies mit dem Ziel, die Rechtslage zu verbessern und damit die Rechtssicherheit zu stärken. An seiner Sitzung vom 6. Dezember 2024 hat er die „Kleine BGG-Revision“ in die Vernehmlassung gegeben.

Bereits in seinem Postulatsbericht vom 24. Januar 2024 hat der Bundesrat aufgezeigt, welche Reformanliegen aus der gescheiterten grossen Revision des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) von 2018 aus seiner Sicht sinnvoll und politisch mehrheitsfähig sind. Der Bericht hält ebenfalls fest, dass das Konzept der sogenannten umfassenden Restkompetenz, welches das Bundesgericht von einfachen Fällen entlasten sollte, eine Mehrheit nicht überzeugen kann und deshalb nicht weiterverfolgt wird. An seiner Sitzung vom 6. Dezember 2024 hat der Bundesrat die Vernehmlassung für die sogenannte „Kleine BGG-Revision“ eröffnet.

Im Vernehmlassungsentwurf schlägt der Bundesrat namentlich redaktionelle, rechtstechnische und organisationsrechtliche Änderungen vor. Sie betreffen beispielsweise den Abteilungsvorsitz, die Gerichtsorganisation oder die Mitteilung von Strafurteilen an die Opfer von Straftaten. Weiter sollen die Verjährungsfrist von Ersatzforderungen bei unentgeltlicher Rechtspflege künftig ausdrücklich geregelt oder neue Ausnahmen beim Fristenstillstand festgelegt werden. Zusätzlich will der Bundesrat das Klageverfahren durch eine Vertretungsbefugnis des Departements vereinfachen.

Gesamthaft gesehen führt die kleine BGG-Reform zu einer klaren Verbesserung der Rechtslage, nicht zuletzt durch die Stärkung der Rechtssicherheit. Die Vernehmlassung für die Teilrevision des BGG dauert bis am 21. März 2025.

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