Starten Sie in das neue Jahr 2025 mit viel aktuellem Know-how zum Strafrecht und Strafprozessrecht. Unsere Referierenden präsentieren im Zürcher Widder Hotel praxisorientiert und aktuell wichtige strafrechtliche Themen, von KI, über das Bundesstrafgericht und Wirtschaftsstrafrecht bis zu Tötungsdelikten und Gewaltkriminalität sowie einem Rückblick auf die strafrechtlichen Urteile des Bundesgerichts 2024.
Schellenberg Wittmer freut sich, Pascal Hubli als neuen Managing Partner der Kanzlei bekannt zu geben. Er tritt die Nachfolge von Philippe Bärtsch an, dessen Amtszeit nach drei Perioden im Management Committee und fünf Jahren als Managing Partner endet.
Krankenkassen dürfen gemäss dem Urteil des Bundesgerichts 9C_340/2024 vom 4. Oktober 2024 im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) eine Erstanlaufstelle ("Gatekeeper") einsetzen, wenn die versicherte Person unkoordiniert ärztliche Leistungen in Anspruch nimmt, die sich gestützt auf gutachterliche Abklärungen insgesamt als unwirksame und unzweckmässige – und damit auch unwirtschaftliche – Behandlung erweisen. Die Einsetzung eines «Gatekeepers» ist in diesem Fall mit dem Grundsatz der freien Arztwahl und dem System der Pflichtleistungen vereinbar.
MLL Legal berät das Käuferkonsortium um Lang & Schwander beim Kauf des Hotels Engadinerhof in Pontresina, Schweiz. Das Hotel Engadinerhof ist ein Hotel mit über 90 Zimmern im Schweizer Engadin, das aus der Belle Epoque stammt und ursprünglich 1905 eröffnet wurde. Lang & Schwander ist ein Innenausstattungsunternehmen für Hotels, das sich auf massgeschneiderte Einrichtungslösungen (FF&E) und Auftragsfertigung spezialisiert hat.
CMS hat die Mungo Holding AG umfassend beim Verkauf der Mungo Befestigungstechnik AG an eine Investoren-Gruppe mit internationalem Branchen-Know-how beraten. Mungo Befestigungstechnik AG mit Sitz in Strengelbach ist ein renommierter und weltweit tätiger Anbieter von Befestigungstechnik für die Bauindustrie. Das Unternehmen wurde 2018 von durch die Finatem Beteiligungsgesellschaft beratenen Fonds erworben.
Die Georg Fischer AG (GF), ein an der SIX Swiss Exchange kotiertes Schweizer Industrieunternehmen (Ticker: GF), hat heute eine Vereinbarung zur Veräusserung der Division GF Machining Solutions an die United Grinding Group, einen weltweit führenden Anbieter von Schleiftechnologie mit Sitz in der Schweiz, unterzeichnet. Der Wert der Transaktion liegt in der Grössenordnung von CHF 630 bis CHF 650 Millionen. Der Vollzug wird in der ersten Hälfte des Jahres 2025 erwartet, vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Kartell- und anderer Behörden. Niederer Kraft Frey berät GF als Lead Counsel im Zusammenhang mit der Veräusserung und der damit verbundenen Ausgliederung.
Personen, die in bestimmten Jahren keine Beiträge oder nur Teilbeträge in ihre gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) eingezahlt haben, können diese Beiträge künftig auch nachträglich in Form von Einkäufen einzahlen, was aber zahlreichen Beschränkungen unterliegt. Der Bundesrat hat das Ergebnis der Vernehmlassung an seiner Sitzung vom 6. November 2024 zur Kenntnis genommen und die erforderlichen Änderungen der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung von Beiträgen an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) gutgeheissen. Diese treten per 1. Januar 2025 in Kraft.
Carmen Spichiger ist als Senior Associate im Corporate/M&A Team von Walder Wyss tätig. Sie hat vor kurzer Zeit ihren LL.M. in Global Business Law an der Columbia University in New York, einem neuen berufsbegleitenden Programm, in New York abgeschlossen. Unsere Podcast Moderatorin Robin A. Brunner unterhält sich mit Carmen Spichiger über ihren LL.M. in New York und Vieles mehr.
Vorzeitiges Ende des Anspruchs auf Mutterschaftsentschädigung von GLP-Nationalrätin Kathrin Bertschy
Das Bundesgericht weist im Urteil 9C_290/2024 vom 3. Oktober 2024 die Beschwerde "einer Nationalrätin" im Zusammenhang mit der Beendigung ihres Anspruchs auf Mutterschaftsentschädigung ab. Es erinnert daran, dass die Mutterschaftsentschädigung bei einer Wiederaufnahme der Arbeit durch die Mutter während der 14-wöchigen Anspruchsdauer nur dann weiter bezogen werden kann, wenn es sich um eine marginale Nebentätigkeit mit einem jährlichen Maximallohn von 2'300 Franken handelt. Das ist hier nicht der Fall. Es erstaunt etwas, dass der Name der Nationalrätin vom Bundesgericht nicht publiziert wird, weder in der Medienmitteilung noch im Urteil. Es dürfte doch ein erhebliches öffentliches Interesse daran bestehen bei Parlamentariern, welche Geld vom Volk wollen. Gemäss Blick handelt es sich um die GLP-Nationalrätin Kathrin Bertschy. Mit Nichtwissen waren auch die Anwaltsrechnungen von Starsozialversicherungsanwalt Dr. Ueli Kieser nicht von unerheblicher Höhe.
Leonid Shmatenko, ein zweifach qualifizierter deutscher und schweizerischer Anwalt, wurde von der Zürcher Boutique-Kanzlei 5Gambit Disputes ab dem 1. November 2024 als Counsel angestellt.
Ein Student des Masterstudiums in Umweltnaturwissenschaften an der ETH Zürich erhält keine persönliche Assistenz für technisch-administrative Arbeiten zum Ausgleich seiner kognitiven Einschränkungen. Die Gewährung der Assistenz würde zu einer unzulässigen Herabsetzung der fachlichen Anforderungen an das Studium führen, zu denen die Beschaffung von Daten und Informationen sowie administrative Fähigkeiten gehören entschied das Bundesgericht im Urteil 2C_248/2023 vom 20. September 2024.
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