Beziehung zwischen Bundesrichterin und Bundesrichter – Bundesgericht setzt zur unabhängigen Klärung externes Expertengremium ein

Die Verwaltungskommission des Bundesgerichts hat entschieden, zur unabhängigen Klärung des Sachverhalts betreffend die Beziehung zwischen Frau Bundesrichterin Beatrice van de Graaf und Herrn Bundesrichter Yves Donzallaz ein Zweiergremium einzusetzen mit einer externen Expertin und einem externen Experten. Am kommen den Mittwoch, 13. Mai 2026, findet zudem eine ausserordentliche Sitzung des Gesamtgerichts zu weiteren Aspekten im Zusammenhang mit der Beziehung der bei den Gerichtsmitglieder statt. Die Verwaltungskommission will mit diesen Beschlüssen zur raschen, unabhängigen und transparenten Klärung des konkreten Falls bei tragen und gleichzeitig Fragen, die der Fall aufwirft, zukunftsgerichtet angehen.

Die Weltwoche hat am 30. April 2026 einen Artikel zu einer Beziehung zwischen Frau Bundesrichterin Beatrice van de Graaf und Herrn Bundesrichter Yves Donzallaz veröffentlicht. Aufgrund des im Artikel dargelegten Sachverhalts, welcher die Gepflogenheiten am Bundesgericht sowie rechtliche Fragen betrifft, hat die Verwaltungskommission des Bundesgerichts unmittelbar nach Kenntnisnahme die beiden Betroffenen zur Anhörung geladen. Gemäss ihren Angaben hat ihre Beziehung erst nach Beendigung ihres Mandats in der Verwaltungskommission begonnen. Beide gehörten 2023 und 2024 der Verwaltungskommission an, Herr Bundesrichter Donzallaz als Präsident und Frau Bundesrichterin van de Graaf als drittes Mitglied. Gemäss den Angaben der Betroffenen habe die Beziehung bereits vor dem Erscheinen des fraglichen Artikels in der Weltwoche geendet.

Einsetzung eines unabhängigen Expertengremiums zur Klärung des Sachverhalts

Die Unabhängigkeit des Bundesgerichts in seiner Recht sprechenden Tätigkeit ist zentrales Element der Schweizer Rechtsstaatlichkeit und muss auf allen Ebenen gewahrt werden. Die Verwaltungskommission hat darum am letzten Montag entschieden, zur unabhängigen Klärung des Sachverhalts ein Expertengremium einzusetzen. Dieses wird aus einer externen Expertin und einem externen Experten zusammengesetzt. Bei den externen Experten handelt es sich um Frau Maya Hertig, Professorin an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Genf und Herrn Jean-François Meylan, ehemaliger Präsident des Kantonsgerichts Waadt. Diese wurden beauftragt, den Sachverhalt abzuklären und der Verwaltungskommission darüber Bericht zu erstatten.

Die parlamentarische Gerichtskommission sowie die Subkommissionen Gerichte/Bundesanwaltschaft der parlamentarischen Geschäftsprüfungskommissionen wurden über dieses Vorgehen am letzten Dienstag in Kenntnis gesetzt.

Ausserordentliche Sitzung zu den Gepflogenheiten am Bundesgericht

Die Verwaltungskommission des Bundesgerichts ergreift auch intern Massnahmen. So wird am kommenden Mittwoch, 13. Mai 2026, eine ausserordentliche Sitzung des Gesamtgerichts (Versammlung aller ordentlichen Bundesrichterinnen und Bundesrichter) stattfinden. Traktandiert ist unter anderem eine Aussprache über die allfällige Präzisierung der „Gepflogenheiten der Richter und Richterinnen am Bundesgericht „. Dabei geht es für die Verwaltungskommission des Bundesgerichts um die Festlegung von unmissverständlichen Verhaltenserwartungen für den Fall, dass sich zwischen Gerichtsmitgliedern nach Amtsantritt eine nähere Beziehung ergeben sollte.

Das Bundesgericht informiert zu einem späteren Zeitpunkt über weitere Schritte.

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