Die FINMA hatte Anfang des Jahres im Rahmen ihrer Abklärungen im Kontext der sogenannten „Beschattungsaffäre“ eine Prüfbeauftragte bei der Credit Suisse eingesetzt (vgl. Medienmitteilung vom 20. Dezember 2019). Die Prüfbeauftragte untersuchte aufsichtsrechtlich relevante Sachverhalte im Zusammenhang mit Beschattungsaktivitäten der Bank. Die Untersuchung der Prüfbeauftragten ist inzwischen abgeschlossen. Die FINMA hat nun ein Enforcementverfahren gegen die Bank eröffnet. Darin wird die FINMA Anhaltspunkten auf Aufsichtsrechtsverletzungen im Kontext der Beschattungs- und Sicherheitsaktivitäten der Bank nachgehen, insbesondere auch der Frage, wie diese Aktivitäten dokumentiert und kontrolliert wurden.
Die FINMA wird über den Abschluss des Enforcementverfahrens informieren. Sie äussert sich während des laufenden Verfahrens nicht weiter zu dessen Inhalt oder zum möglichen Zeitpunkt des Abschlusses. Erfahrungsgemäss nehmen solche Verfahren mehrere Monate in Anspruch.