Das Rundschreiben „Direktübermittlung“ trat am 1. Januar 2017 in Kraft. Es dient dem direkten, rechtssicheren und zeitnahen Austausch von Informationen zwischen Beaufsichtigten und ausländischen Behörden. Bereits bei der Verabschiedung kündigte die FINMA an, das Rundschreiben zwei Jahre nach Inkrafttreten zu evaluieren. Entsprechend führte die FINMA von Juli bis September 2019 eine Ex-post-Evaluation durch. Die interessierten Kreise teilten in diesem Rahmen ihre bisherigen Erfahrungen mit dem Rundschreiben mit und brachten Verbesserungsvorschläge ein. Die FINMA wertete die eingegangenen Stellungnahmen aus und unterzieht das Rundschreiben nun gestützt darauf einer Teilrevision (vgl. dazu den Ex-post-Evaluations- und Erläuterungsbericht).
Zentrale Punkte der Teilrevision
Im vorliegenden Entwurf des teilrevidierten Rundschreibens trägt die FINMA dem Anliegen der Beaufsichtigten nach einer Ausweitung der Liste der amtshilfefähigen ausländischen Behörden Rechnung. Neu sollen in diese Liste auch ausländische Behörden aufgenommen werden, mit welchen die FINMA bilaterale und für die Amtshilfe hinreichende Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen hat. Ferner präzisiert die FINMA einzelne Randziffern insbesondere hinsichtlich des Meldeprozesses von geplanten Übermittlungen. Die entsprechenden Änderungen am Rundschreiben betreffen in erster Linie Klarstellungen und Vereinfachungen.