Strafrecht
Donnerstag, 20. Februar 2020

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat festgestellt, dass es bei Julius Bär im Zeitraum von 2009 bis Anfang 2018 zu schweren Mängeln in der Geldwäschereibekämpfung gekommen ist. Das Fehlverhalten steht im Kontext der mutmasslichen Korruptionsfälle rund um den Ölkonzern PDVSA und den Fussballverband FIFA. Dies ergab das nun abgeschlossene Enforcementverfahren der FINMA. Die FINMA weist die Bank an, wirkungsvolle Massnahmen zur Durchsetzung der geldwäschereirechtlichen Pflichten zu ergreifen und bereits eingeleitete Massnahmen rasch umzusetzen. Zudem muss die Bank Prozesse bei der Rekrutierung und beim Management von Kundenberatern sowie in der Vergütungs- und Sanktionspolitik anpassen und im Verwaltungsrat den Fokus auf die Geldwäschereibekämpfung erhöhen. Bis zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustandes ist es der Bank ausserdem untersagt, grosse und komplexe Firmenakquisitionen durchzuführen. Die FINMA wird die Umsetzung der Massnahmen von einem unabhängigen Beauftragten überprüfen lassen.

Donnerstag, 20. Februar 2020

Die BA wirft Valcke passive Bestechung (Art. 4a Abs. 1 in Verbindung mit dem alten Art. 23 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb [UWG]), mehrfache qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158 Ziff. 1 Abs. 3 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs [StGB]) und Urkundenfälschung (Art. 251 StGB) vor. Die zur Anklage gebrachten Sachverhalte werden…

Donnerstag, 06. Februar 2020

Die Kantonspolizei Zürich hat am Dienstag (4.2.2020) in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich eine koordinierte interkantonale Aktion wegen des Verdachts der Geldwäscherei in Millionenhöhe im Zusammenhang mit betrügerischen Online-Handelsplattformen durchgeführt. Dabei wurden in den Kantonen Graubünden, St.Gallen, Tessin, Zug und Zürich insgesamt drei Personen verhaftet. Im Zusammenhang mit der Aktion kam es auch zu Hausdurchsuchungen, zu Beschlagnahmungen von Liegenschaften und Fahrzeugen sowie zur Sperrung von Konten.

Donnerstag, 30. Januar 2020

Das Bundesgericht behandelte im Urteil 1B_115/2019 den Fall eines estnischen Staatsangehörigen, der in London wohnt und dort als Geschäftsmann tätig ist. Dieser wurde durch Bär & Karrer Partner Eric Stupp vertreten. Die Kantonspolizei Zürich hielt ihn bei der Einreise am Flughafen Zürich auf. Dabei wurde er auch einer Leibesvisitation unterzogen. Dabei musste der Geschäftsmann u.a. mit entkleideter Unterhose in die Hocke gehen. Die vom Geschäftsmann gegen die Leibesvisitation erhobene Beschwerde wies das Obergericht des Kantons Zürich ab. Das Bundesgericht hob dass Urteil des Zürcher Obergerichts auf und stellte fest, dass die Leibesvisitation des Geschäftsmanns unrechtmässig war.

Dienstag, 28. Januar 2020

Heute behandelt der Club auf SRF1 das Thema «Sexualstrafrecht – wenn ein «Nein» nicht reicht. Die Gesprächsrunde ist interessanterweise – mit Ausnahme vom SP-Politiker Prof. Dr. Daniel Jositsch – ausschliesslich mit Frauen besetzt. Es fehlen als Teilnehmende Richter und Staatsanwälte. Die Teilnahme von Vertretern dieser Berufsgruppen wäre für eine Diskussion des Themas von grosser Notwendigkeit. So könnte ein in diesem Bereich erfahrener Staatsanwalt den konkreten Gang von Untersuchungen und Befragungen schildern und ein Richter über die Entscheidfindung im Kollegium berichten.

Montag, 27. Januar 2020

Morgen Dienstag, den 28. Januar 2020, behandelt der Club auf SRF1 das Thema «Sexualstrafrecht – wenn ein «Nein» nicht reicht. Die Gesprächsrunde ist mithin etwas merkwürdig bzw. vor allem unvollständig besetzt. Es fehlen als Teilnehmende Richter, Staatsanwälte und Strafverteidiger. Die Teilnahme von Vertretern dieser Berufsgruppen wäre für eine Diskussion des Themas von zwingender Notwendigkeit. Und zwar möglichst die Teilnahme aller drei der vorgenannten Berufsgruppen.

Sonntag, 26. Januar 2020

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat gegen einen ehemaligen CEO einer Schweizer Bank ein Enforcementverfahren wegen Insiderhandels sowie Verstössen gegen weitere aufsichtsrechtliche Bestimmungen abgeschlossen. Die FINMA zieht bei der betroffenen Person unrechtmässig erzielten Gewinn in der Höhe von rund CHF 730'000 ein und verhängt ein mehrjähriges Tätigkeits- und Berufsverbot.

Mittwoch, 22. Januar 2020

Die AB-BA hatte am 9. Mai 2019 ein Disziplinarverfahren gegen den amtierenden Bundesanwalt Michael Lauber eröffnet. Als Leiter der Disziplinaruntersuchung setzte sie Professor Peter Hänni ein. Der Bundesanwalt teilte der AB-BA im Juli 2019 mit, dass er Rechtsanwalt Lorenz Erni und Rechtsanwältin Francesca Caputo…

Montag, 30. Dezember 2019

Das Bundesgericht befasste sich in den Urteilen vom 18. November 2019 (2C_305/2018, 2C_1154/2018, 2C_358/2019, 2C_468/2019, 2C_628/2019) mit der Landesverweisung. Die seit dem 1. Oktober 2016 geltenden neuen Bestimmungen über die Landesverweisung von straffälligen Ausländern sind nur auf Delikte anwendbar, die nach diesem Datum begangen wurden. Der ausländerrechtliche Widerruf einer Niederlassungsbewilligung ist unzulässig, wenn er nur damit begründet wird, dass ein Delikt begangen wurde, für welches ein Strafgericht bereits eine Strafe oder Massnahme verhängt, jedoch von einer Landesverweisung abgesehen hat. Dasselbe gilt, wenn der ausländerrechtliche Widerruf zwar gestützt auf vor dem 1. Oktober 2016 begangene Delikte erfolgte, inzwischen ein Strafgericht jedoch von einer Landesverweisung abgesehen hat, sofern es in seiner Prüfung des Härtefalls umfassend auch die vorher begangenen Delikte berücksichtigt hat.

Montag, 23. Dezember 2019

Das Bundesgericht präzisiert im Urteil 4. Dezember 2019 (6B_690/2019) die Rechtsprechung zur Härtefallregelung bei der Landesverweisung. Ob bei einer Person ein Härtefall vorliegt, weil sie "in der Schweiz geboren oder aufgewachsen" ist, bestimmt sich weder anhand von starren Altersvorgaben, noch führt eine bestimmte Anwesenheitsdauer automatisch zur Annahme eines Härtefalls. Die Härtefallprüfung ist vielmehr im Einzelfall anhand der gängigen Integrationskriterien durchzuführen. Bei einem 28-jährigen Chilenen, der mit 13 Jahren in die Schweiz gekommen ist, liegt kein Härtefall vor.