Morgen Dienstag: Club zum Thema «Sexualstrafrecht» mit merkwürdig bzw. unvollständig besetzter Diskussionsrunde

Morgen Dienstag, den 28. Januar 2020, behandelt der Club auf SRF1 das Thema «Sexualstrafrecht – wenn ein «Nein» nicht reicht.

Die Sendung wird wie folgt angekündigt: «Sex macht Spass, solange alle Beteiligten dazu einwilligen. In der Schweiz hat aber schon jede zehnte Frau gegen ihren Willen Sex erlebt. Bei der heutigen Gesetzgebung ist das nicht immer strafbar. Ändern soll das eine Revision des Sexualstrafrechts. Künftig müsste ein Opfer nicht mehr beweisen, dass es sich gewehrt hat. Ein verbal oder nonverbal ausgedrücktes «Nein» soll ausreichen. Was heisst das für die Praxis im Schlafzimmer? Reicht die Änderung, um die Opfer wirkungsvoll zu schützen? Oder braucht es sogar eine ausdrückliche Zustimmung vor jedem sexuellen Kontakt?» (Quelle: srf.ch, besucht am 27. Januar 2020).

Gesprächsrundenteilnehmer sind gemäss der Sendungswebsite:
Morena Diaz, Lehrerin und Bloggerin, hat ihre Vergewaltigung öffentlich gemacht
Daniel Jositsch, Ständerat SP/ZH, Professor für Strafrecht
Agota Lavoyer, Opferhilfeberaterin, Stv. Leiterin Lantana

Caroline Fux, Sexberaterin «Blick»-Gruppe und Psychologin (Quelle: srf.ch, besucht am 27. Januar 2020).

Die Gesprächsrunde ist mithin etwas merkwürdig bzw. vor allem unvollständig besetzt. Es fehlen als Teilnehmende Richter, Staatsanwälte und Strafverteidiger. Die Teilnahme von Vertretern dieser Berufsgruppen wäre für eine Diskussion des Themas von zwingender Notwendigkeit. Und zwar möglichst die Teilnahme aller drei der vorgenannten Berufsgruppen. Bereits im heutigen Sexualstrafrecht (und selbstverständlich auch in anderen Bereichen des Strafrechts) ist die Beweisführungen bei Vier-Augen-Delikten sowie bei Delikten, die in einer Beziehung geschehen, schwierig. Erfahrene Praktiker des Strafrechts könnten darüber genauere Auskunft geben. So könnte ein in diesem Bereich erfahrener Staatsanwalt den konkreten Gang von Untersuchungen und Befragungen schildern, ein Strafverteidiger die Sicht von Beschuldigten und Opfern darlegen und ein Richter über die Entscheidfindung im Kollegium berichten.

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