Datum: Mittwoch, den 24. Januar 2024
Tagungsort: Widder Hotel, Zunftstube, Rennweg 7, 8001 Zürich
Dauer: 15:15 Uhr bis 19:30 Uhr
Diese Fachveranstaltung vergibt 5 Credits für Fachanwältinnen und Fachanwälte SAV Strafrecht (schriftliche Bescheinigungen werden auf Wunsch vor Ort abgegeben).
Programm
Ab 15:00 Uhr
Eintreffen
15:10 Uhr
Begrüssung und Tagungseinführung
15:15 Uhr
Das Adhäsionsverfahren – auch im medizinstrafrechtlichen Licht (Dauer: 30 Minuten)
PD Dr. iur. Julian Mausbach (Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich, Autor der Habilitationsschrift «Das Adhäsionsverfahren»)
Die Rolle des Adhäsionsverfahrens ist ein wenig untersuchtes Topic im schweizerischen Strafprozessrecht. Mit einem Blick über die Grenzen soll eine Näherung begonnen werden und über einen Blick in die Rechtstatsächlichkeit wird eine erste Perspektive eröffnet, wie es um das Adhäsionsverfahren in der Schweiz bestellt ist. Besonderes Augenmerk wird durch PD Dr. Julian Mausbach dabei der Frage zu teil, ob es Anreize gibt mittels des Adhäsionsverfahrens das Strafverfahren zu «missbrauchen». Unter Einbezug der aktuellen StPO-Revision wird abschliessend die These diskutiert: wo immer möglich kurz, knapp und in einem Verfahren ansonsten geordnet, ohne die Erkenntnisse des bisherigen Strafverfahrens zu verlieren.
15:45 Uhr
Prozessieren vor Bundesgericht (Dauer: 45 Minuten)
Dr. Kenad Melunovic Marini (Rechtsanwalt und Fachanwalt SAV Strafrecht, Fachzertifikate (cas) in Wirtschaftsstrafrecht (WISTRA), Forensik (Forensics), Zivilprozessführung (Civil Litigation) und Judikative (Schweizerische Richterakademie))
Das Prozessieren vor Bundesgericht vollzieht sich nach Massgabe der Regeln des BGG und nicht der StPO. Die Prozessregeln des BGG zeitigen jedoch eine faktische Vorwirkung weit in das Strafverfahren nach StPO hinein. Wann und wie ist über die Bedingungen der Möglichkeit eines Weiterzugs an das Bundesgericht nachzudenken? Wie und wann ist eine Beschwerde an das Bundesgericht vorzubereiten? Was ist beim Verfassen einer Beschwerde in Strafsachen besonders zu beachten; insbesondere aus der Perspektive der Funktion der Verteidigung?
16:30 bis 16:45 Uhr
Kaffeepause
16:45 Uhr
Verschwindenlassen i.S.v. Art. 185bis StGB – die Premiere in einem spektakulären Prozess (Dauer: 30 Minuten)
Vy Huynh (Rechtsanwältin, Partnerin AMPARO Anwälte und Notare, Strafverteidigerin, die im Prozess um «Verschwindenlassen» am Kreisgericht Rorschach einen Freispruch von Art. 185bis StGB erwirkte)
Vor dem Kreisgericht Rorschach stand im September 2023 erstmals ein Beschuldigter mit dem Tatbestand «Verschwindenlassen» von Art. 185bis StGB vor Gericht und wurde erstinstanzlich freigesprochen (das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung). Dabei handelte es sich um eine absolute strafrechtliche Premiere. Seit dem 1. Januar 2017 wird das «Verschwindenlassen» durch Art. 185bis StGB in der Schweiz unter Strafe gestellt. Die Strafverteidigerin des Beschuldigten, Vy Huynh, erläutert den Tatbestand und zeigt die praktischen Probleme des objektiven und subjektiven Tatbestandes auf.
17:15 Uhr
Streitgespräch zum (neuen) Siegelungsrecht (Dauer: 75 Minuten)
PD Damian K. Graf (Staatsanwalt für Wirtschaftsdelikte sowie Privatdozent an der Universität Zürich und Autor des «Praxishandbuchs zur Siegelung») und Stephan Groth (Fachanwalt SAV Strafrecht und Partner bei Landmann Rechtsanwälte)
PD Dr. Damian K. Graf und Stephan Groth sind in ihrer Praxis mit umfangreichen Siegelungsverfahren konfrontiert, mit gegenläufigen Interessen. Unter Berücksichtigung der per 1. Januar 2024 Revision des Siegelungsrecht werden sie in einem (kollegialen) Streitgespräch diskutieren, ob das Siegelungsrecht rechtstaatlich unverzichtbar ist oder es rein querulatorischen Zielen dient und abzuschaffen ist. Ebenso wird kritisch erörtert, ob die Anforderungen an die Substantiierung von Siegelungshindernissen schikanös sind und welche zusätzlichen Herausforderungen die Revision des Siegelungsrechts für die Verteidigung, die Gerichte und Staatsanwaltschaft mit sich bringen wird.
18:30 Uhr
Wirkungsvolle Strafverteidigung bei Gutachten zum Rückfallrisiko (Dauer: 60 Minuten)
Dr. Thierry Urwyler (Senior Researcher in der Hauptabteilung «Forschung & Entwicklung» des Amts für Justizvollzug & Wiedereingliederung sowie Lehrbeauftragter an der Universität Zürich)
Risikoeinschätzungen sind zur zentralen Weichenstellung im Sanktionenrecht. Eine wirkungsvolle Strafverteidigung setzt vertiefte Kenntnisse im Kontext der Risikoevidenz voraus. Diese fehlen den meisten juristischen Fachkräften in der Strafjustiz. Das Referat von Dr. Thierry Urwyler zeigt Strategien auf, wie gutachterliche Risikoeinschätzungen effektiv auf die Probe gestellt werden können. Nach dem Abschluss seiner strafrechtlichen Dissertation erwarb er einen Weiterbildungsmaster in Forensischer Psychologie an der Universität Konstanz. Zurzeit schreibt Dr. Thierry Urwyler eine Habilitation zum Präventionsstrafrecht bei Prof. Dr. Felix Bommer.
19:30 Uhr bis ca. 20:30 Uhr
Apèro Riche
Anmeldung für Neujahrstagung Strafrecht x Widder Hotel
Teilnahmegebühr: CHF 330.– pro Person (ohne MWST, zahlbar zum Voraus innerhalb von 10 Tagen nach Anmeldung, Rechnung folgt nach Anmeldung)
Vorname, Name:
Unternehmen/Kanzlei:
Strasse, Hausnummer:
PLZ, Ort:
Telefon (direkt):
E-Mail:
[ ] Ich benötige schriftliche Bescheinigung für 5 Credits Fachanwält:innen SAV Strafrecht
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Die Anmeldung ist verbindlich. Abmeldungen können nur bis zum 31. Dezember 2023 entgegengenommen werden. Eine angemeldete Person darf bei Verhinderung eine Ersatzperson an die Fortbildung schicken. Die Erlangung von Credits für Fachanwältinnen und Fachanwälte SAV Strafrecht erfordert die persönliche Teilnahme und wird vom Veranstalter kontrolliert. Die Veranstalterin Venture Law GmbH mit Sitz in Zürich schliesslich jegliche Haftung für Personen- und Sachschäden an der Veranstaltung aus. Die Veranstalterin behält sich eine Programmänderung, einschliesslich der Änderung von Referierenden vor. Weiter behält sich die Veranstalterin eine Absage oder Verschiebung des Anlasses unter Rückerstattung der vollen Teilnahmegebühr vor. Allfällige Lebensmittel- und andere Allergien sind dem Servicepersonal der Veranstaltung rechtzeitig und klar auf eigene Verantwortung zu kommunizieren. An der Veranstaltung können Fotos und Videos gemacht werden, welche auf den Kanälen von LAWSTYLE® (u.a. Print, Online und soziale Medien verbreitet werden). Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.
Anmeldung per
E-Mail: mail@lawstyle.ch
Post: Venture Law GmbH, LAWSTYLE, Fortunagasse 11-15 / Rennweg, 8001 Zürich
Telefon: 043 497 86 01