Der Bundesrat hat heute das Ergebnis der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen und die Botschaft zum Covid-19-Gesetz zuhanden des Parlaments verabschiedet. Der Entwurf zu einem dringlich zu erklärenden Bundesgesetz umfasst gesamthaft 14 Artikel. Es schreibt vor, was der Bundesrat zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie tun darf, um die Auswirkungen der Epidemie auf Gesellschaft, Wirtschaft und Behörden zu bekämpfen.
Im Zusammenhang mit der Coronakrise soll bei Geschäftsmieten der Mietzins zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden. Der Bundesrat hat am 1. Juli die entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. Für die Periode der angeordneten Schliessung oder Einschränkung der Tätigkeit sollen Mieterinnen und Mieter 40 Prozent bezahlen, Vermieterinnen und Vermieter 60 Prozent des Mietzinses tragen. Die Vernehmlassung dauert bis am 4. August 2020.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. Juni 2020 den 45-jährigen Daniel Markwalder zum Leiter des Bereichs «Digitale Transformation und IKT-Lenkung (DTI)» gewählt. Die neue Einheit wird ihre Tätigkeit als Kompetenzzentrum des Bundes für Fragen der Digitalisierung am 1. Januar 2021 aufnehmen.
Ab Montag, 22. Juni 2020, werden die Massnahmen zur Bekämpfung des neuen Coronavirus weitgehend aufgehoben. Einzig Grossveranstaltungen bleiben bis Ende August verboten. Dies hat der Bundesrat aufgrund der anhaltend tiefen Fallzahlen an seiner Sitzung vom 19. Juni 2020 beschlossen. Alle öffentlich zugänglichen Orte müssen über ein Schutzkonzept verfügen. Der Bundesrat hat dafür die Vorgaben vereinfacht. Handhygiene und Abstandhalten bleiben die wichtigsten Schutzmassnahmen; der Bundesrat setzt weiterhin stark auf eigenverantwortliches Handeln.
Der Lockdown hat eine grosse Kontroverse ausgelöst, ob für die Periode des Lockdowns der Mietzins, zumindest bei den ganz geschlossenen Räumlichkeiten, wie z.B. Läden und Restaurants, geschuldet ist. Nachdem sich viele Mieter und Vermieter um einvernehmliche Lösungen bemüht haben (und viele haben eine einvernehmliche Lösung auch finden können), setzt das Parlament nun mittels einer gestern verabschiedeten Motion auf eine staatliche Lösung.
Der Bundesrat hat per 27. April und 11. Mai 2020 Lockerungen der Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor COVID-19 beschlossen. Diese beiden Lockerungsschritte hatten keinen Anstieg der epidemiologischen Indikatoren zur Folge. Die Zahl der Neuinfektionen ist seit ein paar Wochen auf tiefem Niveau stabil, ebenso die Zahl der Hospitalisationen und…
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Mai 2020 einen befristeten Rechtsstillstand für die Reisebranche erlassen. Reisebüros können demnach für Rückzahlungen nach einer Reiseannullation bis zum 30. September 2020 nicht betrieben werden. Mit dieser gezielten Massnahme setzt der Bundesrat einen Auftrag des Parlaments um und trägt den besonderen, auch rechtlich bedingten Herausforderungen der Reisebüros Rechnung.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Mai 2020 die revidierten Verkehrsregeln- und Signalisationsverordnungen verabschiedet. Diese Änderungen betreffen verschiedene Bereiche. Auf den Autobahnen gilt bei Stau künftig zum Beispiel die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden, und bei Spurabbauten das Reissverschlussprinzip. Im Langsamverkehr wird Kindern bis 12 Jahre künftig erlaubt, auf dem Trottoir zu fahren, wenn es keinen Radweg oder Radstreifen gibt. Der Bundesrat hat die Änderungen per 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt.
In den nächsten Wochen wird die Schweizer Proximity-Tracing App getestet, welche die Eindämmung des Coronavirus unterstützen soll. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Mai 2020 für diese Pilotphase eine befristete Verordnung verabschiedet.
Der Bundesrat verlängert den Betreibungsstillstand sowie die Gerichtsferien in den Zivil- und Verwaltungsverfahren nicht. Sie enden wie geplant am 19. April 2020 um Mitternacht. Der Fristenstillstand im Betreibungswesen ist langfristig kein geeignetes Instrument, um den gegenwärtigen wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu begegnen. Der Bundesrat fasst stattdessen Massnahmen ins Auge, um coronabedingte Konkurse…
Die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus werden gut umgesetzt und zeigen Wirkung. Sie werden um eine Woche bis Sonntag, 26. April 2020, verlängert und noch im April schrittweise gelockert. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 8. April entschieden. Über die Etappen der Lockerung entscheidet der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung vom 16. April 2020.
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