Mögliche staatliche Intervention im Mietrecht zeichnet sich ab

Der Lockdown hat eine grosse Kontroverse ausgelöst, ob für die Periode des Lockdowns der Mietzins, zumindest bei den ganz geschlossenen Räumlichkeiten, wie z.B. Läden und Restaurants, geschuldet ist. Nachdem sich viele Mieter und Vermieter um einvernehmliche Lösungen bemüht haben (und viele haben eine einvernehmliche Lösung auch finden können), setzt das Parlament nun mittels einer gestern verabschiedeten Motion auf eine staatliche Lösung.

Das Parlament wendet sich nun überraschenderweise gegen die vom Bundesrat verfolgte Strategie, von staatlichen Eingriffen in privatrechtliche Verhältnisse soweit möglich abzusehen, und beauftragte den Bundesrat, die Rechte und Pflichten der Mietparteien für die Zeit des Lockdowns festzulegen.

Die Motion sieht u.a. vor, dass Mieter, deren Mietzins maximal CHF 20’000 pro Monat und Objekt beträgt, für die Dauer der Zwangsschliessung nur 40 % des vertraglich vereinbarten Mietzinses schulden. Bei einem Mietzins zwischen CHF 15’000 und CHF 20’000 haben beide Parteien die Möglichkeit, mittels Opting-Out die vorerwähnte Regelung auszuschliessen. Zudem soll der Bundesrat einen Härtefallfonds für Vermieter einrichten.

Es wird sich zeigen, wie der Bundesrat die Motion umsetzen wird. Gemäss Aussagen des Bundesrates wird die Ausarbeitung einer entsprechenden Vorlage mindestens bis Mitte September dauern, über die das Parlament dann frühestens in der Dezembersession entscheiden können wird. Offen ist, wie sich dann div COVID-19 Situation gestalten wird und welche Informationen über die wirtschaftlichen Folgen dann bereits vorhanden sein werden.

Interessant ist, dass diese Motion alle Mietparteien betreffen soll, wozu auch internationale Grosskonzerne gehören.

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