Das Parlament wendet sich nun überraschenderweise gegen die vom Bundesrat verfolgte Strategie, von staatlichen Eingriffen in privatrechtliche Verhältnisse soweit möglich abzusehen, und beauftragte den Bundesrat, die Rechte und Pflichten der Mietparteien für die Zeit des Lockdowns festzulegen.
Die Motion sieht u.a. vor, dass Mieter, deren Mietzins maximal CHF 20’000 pro Monat und Objekt beträgt, für die Dauer der Zwangsschliessung nur 40 % des vertraglich vereinbarten Mietzinses schulden. Bei einem Mietzins zwischen CHF 15’000 und CHF 20’000 haben beide Parteien die Möglichkeit, mittels Opting-Out die vorerwähnte Regelung auszuschliessen. Zudem soll der Bundesrat einen Härtefallfonds für Vermieter einrichten.
Es wird sich zeigen, wie der Bundesrat die Motion umsetzen wird. Gemäss Aussagen des Bundesrates wird die Ausarbeitung einer entsprechenden Vorlage mindestens bis Mitte September dauern, über die das Parlament dann frühestens in der Dezembersession entscheiden können wird. Offen ist, wie sich dann div COVID-19 Situation gestalten wird und welche Informationen über die wirtschaftlichen Folgen dann bereits vorhanden sein werden.
Interessant ist, dass diese Motion alle Mietparteien betreffen soll, wozu auch internationale Grosskonzerne gehören.