Stimmrechtsalter 16 auf Kurs im Ständerat

Nach eingehender Diskussion hat sich die Staatspolitische Kommission des Ständerates heute knapp für die Ausarbeitung einer Verfassungsänderung zur Einführung des aktiven Stimm- und Wahlrechts für 16-Jährige ausgesprochen. Sie wird nun die notwendige Verfassungsänderung ausarbeiten.

Die Kommission stimmt, wie sie heute mitteilt, der parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Sibel Arslan (G, BS) mit 7 zu 6 Stimmen zu (19.415 n Pa. Iv. Den jungen Menschen eine Stimme geben. Aktives Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige als erster Schritt ins aktive politische Leben). Da der Nationalrat das Anliegen am 10. September 2020 mit 98 zu 86 Stimmen bei 2 Enthaltungen unterstützt hat, kann die Staatspolitische Kommission des Nationalrates nun die notwendige Verfassungsänderung ausarbeiten.

Nach Ansicht der Kommission macht es gerade in einer direkten Demokratie Sinn, die politische Teilnahme möglichst früh zu ermöglichen. Die Jugendlichen werden z.B. von den Auswirkungen eines CO2-Gesetzes oder von der Ausgestaltung der Altersvorsorge stark und lange betroffen sein. Aufgrund der demographischen Entwicklung liegt der Medianwert des Alters der Stimmberechtigten heute bei 57 Jahren, was staatspolitisch bedenklich ist.

Das Stimmrechtsalter 16 kann auch der politischen Bildung Schub verleihen. Schulen erhalten dadurch einen Anreiz, noch früher und intensiver politische Bildung zu betreiben, weil die Schülerinnen und Schüler das Erlernte früh in der Praxis anwenden können.

Die Diskussion sollte jetzt auf Bundesebene vertieft und offen geführt werden. Volk und Stände sollen die Möglichkeit haben, sich dazu zu äussern.

Die Minderheit erachtet es grundsätzlich als problematisch, wenn politische Rechte ausgeübt werden können, bevor das zivile Mündigkeitsalter erreicht ist: Damit würden zum einen Rechte und Pflichten auseinanderfallen. Zum andern sei es schwer zu erklären, weshalb jemandem Entscheide in eigenen Sachen nicht zugemutet werden, jedoch solche die Allgemeinheit betreffend schon, zumal diese in einer direkten Demokratie bisweilen sehr komplex sind. Die Minderheit erachtet es sodann als sinnvoller, wenn Erweiterungen des Stimmrechts zuerst auf Gemeinde- und Kantonsebene geprüft und erprobt werden, bevor sie auf Bundesebene Eingang finden. Schliesslich ist die Aufspaltung des Stimmrechts für die Minderheit nicht nachvollziehbar.

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