Das GmbH-Recht hat sich bewährt

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die häufigste Rechtsform für Unternehmen in der Schweiz. Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass es keine weiteren Massnahmen braucht, um die Attraktivität der GmbH zu erhöhen. Dies hält er in einem Postulatsbericht fest, den er an seiner Sitzung vom 24. April 2024 verabschiedet hat.

Gründerinnen und Gründer einer GmbH müssen heute ein Stammkapital von mindestens 20 000 Franken einzahlen. Im Rahmen des Postulats 21.4422 von Andri Silberschmidt hat der Nationalrat den Bundesrat mit der Prüfung beauftragt, ob diese Kapitalvorschrift gelockert werden könnte. Dies um die Hürden für die Gründung einer GmbH zu senken und damit die Wahl dieser Rechtsform bei Unternehmensgründungen attraktiver zu machen. Namentlich hat der Bundesrat die Senkung und die Teileinzahlung des Stammkapitals (Teilliberierung) geprüft.

Im Postulatsbericht vom 24. April 2024 kommt der Bundesrat zum Schluss, dass sich das GmbH-Recht seit der Totalrevision im Jahre 2008 bewährt hat. Die GmbH ist in den letzten Jahren zur schweizweit am häufigsten gewählten Rechtsform für Unternehmen geworden. Da sie mittlerweile sogar die Aktiengesellschaft zahlenmässig überholt hat, darf davon ausgegangen werden, dass die gesamte Einzahlung des Stammkapitals keine zu grosse Hürde für die Gründung einer GmbH darstellt. Es besteht daher kein Bedarf die Attraktivität der GmbH weiter zu steigern. Im Gegenteil – die Senkung des Stammkapitals hätte negative Auswirkungen auf den Schutz der Gläubigerinnen und Gläubiger. Denn das Stammkapital von 20 000 Franken dient zur Deckung allfälliger Gesellschaftsschulden. Würde das Stammkapital gesenkt, müsste das fehlende Kapital durch zusätzliche Gläubigerschutzmassnahmen ausgeglichen werden.

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