Mittwoch, 11. August 2021

Der Bundesrat hat am 11. August 2021 die Vernehmlassung zu einer Übergangsbestimmung zum Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBaG) eröffnet. Damit soll eine Rechtsgrundlage für eine auf vier Jahre befristete Anschubfinanzierung des Bundes an Projekte der Agenda «Nationale Infrastrukturen und Basisdienste Digitale Verwaltung Schweiz» (Agenda DVS) geschaffen werden.

Mittwoch, 11. August 2021

AC Immune SA (NASDAQ: ACIU), ein biopharmazeutisches Unternehmen, welches Pionierarbeit in der Präzisionsmedizin für neurodegenerative Erkrankungen leistet, gab gestern bekannt, dass es das Portfolio von Affiris AG an Therapeutika gegen Alpha-Synuclein (a-syn), insbesondere Affiris PD01, einen klinisch validierten aktiven Impfstoffkandidaten für die Behandlung der Parkinson-Krankheit, sowie liquide Mittel erwerben wird. Der Wert der durch Herausgabe von Aktien finanzierten Übernahme beläuft sich auf USD 58.7 Millionen. Bär & Karrer war als Rechtsberaterin von AC Immune tätig.

Dienstag, 10. August 2021

Im Rahmen eines Änderungs- und Erweiterungsverfahrens unterzeichnete Ameropa am 17. Juni 2021 eine Multicurrency Revolving Borrowing Base Credit Facility in der Höhe von USD 750 Millionen mit 19 Banken. Die Erhöhung der Multicurrency Revolving Borrowing Base Credit Facility von ursprünglich USD 600 Millionen, unterzeichnet am 14. Juni 2019, unterstreicht die anhaltende Unterstützung von Ameropa durch bestehende und neue Kreditgeber. Laurent Bogaert, Chief Financial Officer of Ameropa bemerkt: «We are very satisfied with the outcome of this syndication.» Walder Wyss beriet, unter der Leitung von Partner Hubertus Hillerström, die Kreditgeber als Lead Counsel bei dieser Transaktion.

Montag, 09. August 2021

Baker McKenzie hat Wolverine Worldwide, einen globalen Vermarkter von Markenschuhen, Bekleidung und Accessoires, bei der Übernahme von Sweaty Betty, einer globalen Fitness- und Lifestyle-Marke, beraten. Der Wert der Transaktion, die am 2. August 2021 abgeschlossen wurde, beläuft sich auf rund 410 Millionen US-Dollar. “The acquisition of Sweaty Betty complements our strategic shift over the last several years from a traditional footwear wholesaler into a consumer-obsessed, digital-focused growth company. It also gives us a leadership position in the growing women’s activewear category,” erklärt Blake W. Krueger, Wolverine’s Chairman und CEO.

Freitag, 06. August 2021

Allgeier SE, ein deutsches börsenkontiertes Technologie-Unternehmen für digitale Transformation, hat einen Aktienkaufvertrag für den Erwerb der Aktienmehrheit von 80% an der MySign AG abgeschlossen. Die drei Gründer der MySign bleiben als Unternehmer mit 20 Prozent an der MySign AG beteiligt. Das Kerngeschäft der MySign AG liegt in der Digitalisierung von Geschäftsmodellen mit Schwerpunkt im Bereich eCommerce. Bär & Karrer war als Rechtsberaterin von Allgeier in dieser Transaktion tätig.

Donnerstag, 05. August 2021

Das Berufungsurteil des Appellationsgerichts Basel-Stadt vom 30. Juli 2021 im Vergewaltigungsfall Elsässerstrasse hat in den Medien und in der Öffentlichkeit grosse Beachtung gefunden. Aufgrund des grossen Echos, welches das Urteil sowie die mündliche Urteilsbegründung in den Medien erzeugt haben, wendet sich das Gericht heute selber an die Öffentlichkeit und legt Wert auf diverse Feststellungen zum Fall selber und zum Strafrecht im allgemeinen. 

Donnerstag, 05. August 2021

Octo Actuators, mit operativem Hauptsitz in Grünsfeld, Baden-Württemberg, erzielt mit 90 Mitarbeitenden rund € 20 Millionen Umsatz und entwickelt, produziert und vertreibt Antriebssysteme europaweit und selektiv in Asien. Patrimonium Private Equity beteiligt sich an der schweizerischen Holdinggesellschaft der Gruppe und unterstützt über die nächsten Jahre das weitere Wachstum durch Kapitalerhöhungen. Walder Wyss AG hat die bisherige Alleinaktionärin als Swiss Counsel beraten. Andreas Ziegler, Senior Director bei Patrimonium Private Equity und designierter Verwaltungsrat, erklärt: «Die hohe Innovationskraft, das Potential des Produktportfolios und der Erfolgsausweis des Teams haben uns von Anfang an überzeugt.»

Mittwoch, 04. August 2021

Homburger berät Axel Springer beim Verkauf aller Anteile am Joint Venture Ringier Axel Springer Media an Ringier. Ringier übernimmt die Anteile von Axel Springer in Ungarn, Serbien, der Slowakei, Estland, Lettland und Litauen. In Polen wird das Joint Venture hingegen weitergeführt. Marc Walder, CEO der Ringier AG bemerkt: «Die Übernahme der Axel-Springer-Anteile in Ungarn, Serbien, der Slowakei und den baltischen Staaten ist ein wichtiger Meilenstein in unserer Unternehmensentwicklung.»

Dienstag, 03. August 2021

fedpol muss Gesuch eines Journalisten vertieft prüfen Das Bundesgericht heisst im Urteil 1C_597/2020 vom 14. Juni 2021 die Beschwerde eines Journalisten teilweise gut, der beim Bundesamt für Polizei erfolglos um Auskunft über seine Ausschreibung im Schengener Informationssystem ersucht hatte. Das Bundesamt für Polizei darf sich für die Auskunftsverweigerung nicht mit der ablehnenden Stellungnahme des ausschreibenden Staates begnügen und muss weitere Informationen einholen. Das Bundesgericht äussert sich nicht zum ausschreibenden Staat, sondern erwähnt nur, dass dort eine Verschlechterung der Pressefreiheit stattfinde.

Dienstag, 03. August 2021

Die Universität St. Gallen (HSG) hat Homburger-Partner Daniel Häusermann per 1. August 2021 zum Titularprofessor für Privat- und Wirtschaftsrecht ernannt. Daniel Häusermann steht, so die Universität St. Gallen (HSG), für eine fundierte praxisorientierte Ausrichtung der juristischen Lehre. Als Partner bei Homburger berät Daniel Häusermann selbstverständlich weiterhin u.a. in öffentlichen und privaten M&A-Transaktionen, Kapitalmarkt- und Immobilientransaktionen.

Montag, 02. August 2021

Die Vermietung eines Wohnobjekts, das mit vorbezogenen Mitteln aus der beruflichen Vorsorge finanziert wurde, führt nicht zwangsläufig zu einer Rückzahlungspflicht gegenüber der Pensionskasse, wie das Bundesgericht im Urteil 9C_293/2020 vom 1. Juli 2021 festhält. Dabei setzte sich das Bundesgericht detailliert mit der Auslegung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen auseinander.