Die Übergangsbestimmung zum EMBaG regelt die Rahmenbedingungen, unter denen sich der Bund zur Anschubfinanzierung von Projekten der Agenda DVS verpflichtet. Die Agenda DVS wurde im März 2021 in enger Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle von E-Government Schweiz, der Fachstelle der Schweizerischen Informatikkonferenz (SIK) sowie Fachleuten von Bund, Kantonen und Gemeinden entwickelt. Mithilfe dieser Agenda werden die Ambitionen im Bereich der Digitalen Verwaltung von Bund und Kantonen gemeinsam festgelegt und damit Schlüsselprojekte rasch angestossen und der Aufbau der Digitalen Verwaltung substanziell vorangetrieben. Bis Ende 2021 soll die Agenda DVS weiter ausgearbeitet und mit konkreten Projekten verfeinert werden.
Die Übergangsbestimmung sieht vor, dass sich der Bund für die Jahre 2024 bis 2027 zur Leistung einer Anschubfinanzierung von Projekten der Agenda DVS im Umfang von höchstens zwei Dritteln der Gesamtkosten verpflichten kann. Voraussetzung dieser Anschubfinanzierung von Seiten des Bundes ist, dass sich die Kantone mit mindestens einem Drittel an der Anschubfinanzierung beteiligen. Mit der gemeinsamen Finanzierung der Agenda DVS durch den Bund und die Kantone wird ein wichtiger Schritt zu einer nachhaltigen und effizienten digitalen Transformation unternommen.
Die Vernehmlassungsfrist dauert bis 11. November 2021. Zum Vorentwurf EMBaG wurde vom 11. Dezember 2020 bis 25. März 2021 bereits ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt.