„Ehe für alle“ tritt am 1. Juli 2022 in Kraft

Gleichgeschlechtliche Paare können ab dem 1. Juli 2022 heiraten oder ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln. Nach der Erwahrung des Abstimmungsergebnisses hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, die Vorlage zur „Ehe für alle“ auf den 1. Juli 2022 in Kraft zu setzen.

Die „Ehe für alle“ wurde in der Volksabstimmung vom 26. September 2021 von einer klaren Mehrheit der Stimmberechtigten und von allen Kantonen angenommen. Das Parlament hat in den Übergangsbestimmungen eine zweistufige Inkraftsetzung beschlossen. Demnach tritt eine einzelne Bestimmung (Art. 9g Abs. 2 SchlT ZGB) bereits am 1. Januar 2022 in Kraft. Sie betrifft den Güterstand von gleichgeschlechtlichen Paaren, die im Ausland eine Ehe geschlossen haben, welche in der Schweiz bisher als eingetragene Partnerschaft anerkannt wurde.

Das Gesetz sieht vor, dass die eigentliche Vorlage sechs Monate später in Kraft tritt. Gleichgeschlechtliche Paare können folglich ab dem 1. Juli 2022 heiraten oder ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln. Das Gesuch um Durchführung des Ehevorbereitungsverfahrens kann allerdings bereits vor diesem Datum eingereicht werden. Für die Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe genügt eine gemeinsame Erklärung der Partnerinnen oder Partner gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten.

Ab dem 1. Juli 2022 können in der Schweiz keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr begründet werden. Diesen Paaren steht ab dann einzig die Ehe offen. Bereits bestehende eingetragene Partnerschaften können jedoch ohne spezielle Erklärung weitergeführt werden.

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