Die Änderung der Zivilprozessordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. September 2023 beschlossen, die Änderung der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) auf den 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen. Dieser Entscheid entspricht auch dem von den Kantonen in einer Konsultation geäusserten Wunsch. Dem Bund, den Kantonen, den Gerichten und der Anwaltschaft bleibt so genügend Zeit für die Umsetzung und Vorbereitung auf die Änderungen.

Die neuen Bestimmungen erleichtern den Rechtssuchenden den Zugang zum Gericht und verbessern damit die Rechtsdurchsetzung. Es handelt sich um die erste umfassende Revision der seit dem 1. Januar 2011 geltenden ZPO.

Namentlich werden die Prozesskosten neu geregelt. Gemäss geltendem Recht kann der Kläger verpflichtet werden, die mutmasslichen Gerichtskosten vollumfänglich vorzuschiessen. Dies stellt für Rechtssuchende oft eine grosse Hürde dar. Neu betragen die Vorschüsse grundsätzlich noch maximal die Hälfte des mutmasslichen Gesamtbetrags. Der Zugang zum Gericht wird damit künftig auch Personen erleichtert, welche die Voraussetzungen für die unentgeltliche Rechtspflege nicht erfüllen.

Weiter wird in der neuen ZPO das Schlichtungsverfahren gestärkt. Die aussergerichtliche Beilegung eines Konflikts ist bereits heute in sehr vielen Fällen erfolgreich, können doch 50 bis 80 Prozent der Streitigkeiten so erledigt werden. Künftig soll die Schlichtung noch häufiger angewendet werden. Ausserdem erhält die Schlichtungsbehörde zusätzliche Kompetenzen. Darüber hinaus wird die Verfahrenskoordination vereinfacht und das Familienverfahrensrecht verbessert. Diese Änderungen erhöhen die Rechtssicherheit und verbessern die Anwenderfreundlichkeit der ZPO.

Die geänderte ZPO ermöglicht es den Kantonen, internationale Handelsgerichte zu schaffen. Auch können die Gerichte Verhandlungen in Zivilprozessen unter bestimmten Voraussetzungen mittels elektronischer Ton- und Bildübertragung durchführen. Die technischen und datenschutzrechtlichen Einzelheiten wird der Bundesrat in einer Verordnung regeln. Er wird dazu voraussichtlich Anfang 2024 eine entsprechende Vernehmlassung durchführen.

Das Parlament hat die Änderungen der ZPO am 17. März 2023 verabschiedet. Die anschliessende Referendumsfrist ist ungenutzt abgelaufen. Den Entscheid, die Inkraftsetzung der neuen ZPO auf den 1. Januar 2025 zu beschliessen, hat der Bundesrat nach Konsultation der Kantone getroffen. So kann die gesamte ZPO-Revision gleichzeitig in Kraft treten. Ausserdem haben der Bund, die Kantone, die Gerichte und die Anwaltschaft nun genügend Zeit für die Umsetzung und die Vorbereitung auf die Änderungen.

 

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