Die Digitalisierung von Behördenleistungen liegt heute in der Zuständigkeit der jeweiligen Verwaltungen. Bund, Kantone und Gemeinden koordinieren ihre Aktivitäten bei staatsebenenübergreifenden Prozessen zumeist auf freiwilliger Basis. Die Ausbreitung von E-Government geht in der Schweiz daher in unterschiedlichem Tempo voran. Der Steuerungsausschuss möchte die Umsetzungsgeschwindigkeit erhöhen und die Zuständigkeiten und Kompetenzen bei der Digitalisierung der Verwaltung klären. Die Arbeiten zur Schaffung der dafür nötigen verbindlicheren Rechtsgrundlagen will der Steuerungsausschuss im Rahmen der E-Government-Strategie 2020–2023 angehen.
E-Government Schweiz erarbeitet bis Ende 2019 unter Einbezug von Fachleuten aller Staatsebenen die E-Government-Strategie Schweiz 2020–2023. Die Stossrichtung der neuen Strategie hat der Bundesrat am 14. November 2018 gutgeheissen. Nun hat der Steuerungsausschuss die Umsetzungsziele für den Umsetzungsplan 2020–2023 definiert. Diese betreffen den Ausbau von elektronischen Behördenleistungen und Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung im Internet, den Aufbau von Basisdiensten, wie der elektronischen Identität , organisatorische und rechtliche Vorkehrungen sowie Aktivitäten, um das Wissen und das Vertrauen in die Digitalisierung der Verwaltung zu verbessern.
Der Steuerungsausschuss wird den Umsetzungsplan 2020–2023 Anfang 2020 nach Inkrafttreten der E-Government-Strategie 2020–2023 verabschieden. In der Konsultation zur Strategie, die im Sommer 2019 stattfindet, sollen sich Bund, Kantone und Gemeinden aber bereits zum Entwurf des Umsetzungsplans äussern können.
Der Steuerungsausschuss hat an seiner Sitzung zudem den Jahresbericht 2018 verabschiedet. Dieser fasst die Tätigkeiten der Geschäftsstelle sowie das Vorankommen des Schwerpunktplans zusammen. Wichtige Ergebnisse sind unter anderen die Gründung der Betriebsgesellschaft eOperations Schweiz AG, die weitere Ausbreitung der elektronischen Umzugsmeldung und die Verabschiedung der Botschaft zum E-ID-Gesetz.
Quelle: MM vom 10.04.2019