Stephan Groth wird Counsel bei Homburger

Stephan Groth ist per 1. Januar 2021 zum Counsel von Homburger ernannt worden. Durch diese Ernennung stärkt die im Prime Tower domizilierte Wirtschaftsanwaltskanzlei ihre Expertise im Strafrecht. Er ist auf die Vertretung von Unternehmen und Privatpersonen in wirtschafts- und verwaltungsstrafrechtlichen Untersuchungen spezialisiert. Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit von Stephan Groth bilden die Durchführung von internen Untersuchungen sowie die Vertretung von Klienten in aufsichtsrechtlichen Verfahren.

Stephan Groth ist seit 2011 als Rechtsanwalt zugelassen. Er hat an der Universität Zürich studiert und an der UC Berkeley einen Master of Laws (LL.M.) erworben. Stephan Groth publiziert regelmässig in seinen Fachgebieten und absolviert aktuell die vom Schweizerischen Anwaltsverband durchgeführte Weiterbildung zum Fachanwalt Strafrecht. Vor seinen Eintritt bei Homburger war Stephan Groth als Anwalt in einer Zürcher Strafrehtskanzlei tätig gewesen. Dadurch verfügt er über eine umfassende Verfahrung im Strafrecht, vor allem auch im Strafprozessrecht.

CV Stephan Groth

2021: Konsulent bei Homburger

2017: University of California, Berkeley, School of Law (LL.M.)

2014: Associate bei Homburger

2012: Associate bei einer Zürcher Anwaltskanzlei spezialisiert auf Strafrecht

2011: Anwaltspatent (mit Teilerlass)

2011: Praktikant bei einer auf Strafrecht spezialisierten Zürcher Anwaltskanzlei

2009: Auditor und Gerichtsschreiber am Bezirksgericht Zürich

2008: Universität Zürich (lic. iur.)

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