Prävention von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt wird verstärkt

Der Bundesrat will die Massnahmen gegen Gewalt an Frauen und gegen häusliche Gewalt verstärken. Er hat an seiner Sitzung vom 13. November 2019 eine neue Verordnung verabschiedet.

Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt sind auch in der Schweiz weit verbreitet und verursachen grosses Leid. In der polizeilichen Kriminalstatistik wurde 2018 mit 18’522 Straftaten ein neuer Höchststand im Bereich der häuslichen Gewalt registriert, das sind 1’498 Straftaten mehr als im Vorjahr (+8,8%). Jede Woche ist eine Person Opfer eines Tötungsversuchs. Letztes Jahr starben 27 Personen, davon 24 Frauen.

Mit der nun verabschiedeten neuen Verordnung schafft der Bundesrat die rechtliche Grundlage für Massnahmen zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Gefördert werden zum Beispiel nationale Informations- und Sensibilisierungskampagnen, Bildungsmassnahmen für Fachpersonen und Präventionsprojekte für gewaltbetroffene oder für Gewalt ausübende Personen. Auch die Zusammenarbeit und Koordination zwischen öffentlichen und privaten Akteuren kann gefördert werden.

Die Verordnung tritt auf den 1.1.2020 in Kraft. Das Parlament wird über den vorgesehenen Finanzhilfekredit von 3 Millionen Franken im Rahmen des Voranschlags 2021 befinden. Für die Vergabe der Gelder ist das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) zuständig.

Im Rahmen des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, der so genannten Istanbul-Konvention, die 2018 in Kraft getreten ist, hat sich die Schweiz bereits zu einem umfassenden Engagement gegen physische, psychische und sexuelle Gewalt gegen Frauen wie auch gegen Stalking, Zwangsheirat, weibliche Genitalverstümmelung und Zwangsabtreibung verpflichtet. Im Bereich der häuslichen Gewalt gilt der Schutz allen betroffenen Personen, unabhängig vom Geschlecht.

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