Kartellgesetz im Automobilmarkt: Abschottung des Automarktes soll verhindert werden

Wettbewerbsschädliche Abreden und eine Abschottung des schweizerischen Automobilmarktes sollen verhindert werden. Deshalb hat der Bundesrat am 29. November 2023 die Verordnung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeugsektor (KFZ-Verordnung, KFZV) verabschiedet. Diese wird am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Die geltende KFZ-Bekanntmachung bezweckt, wettbewerbsschädliche Abreden und eine Abschottung des schweizerischen Automobilmarktes zu verhindern. Sie zeigt den betroffenen Unternehmen transparent auf, welche Formen von Wettbewerbsabreden zwischen Unternehmen verschiedener Marktstufen (Unternehmen, die nicht zueinander im Wettbewerb stehen, wie bspw. ein Hersteller und ein Händler) im Automobilmarkt als qualitativ schwerwiegende Wettbewerbsbeeinträchtigungen angesehen werden. Die neue KFZ-Verordnung wird auf Anfang 2024 in Kraft gesetzt. Bis Ende 2023 will die WEKO zudem Erläuterungen zur KFZ-Verordnung erlassen. Dazu hat der Bundesrat am 29. November 2023 die Regeln der geltenden KFZ-Bekanntmachung ohne wesentliche inhaltliche Änderungen in eine KFZ-Verordnung überführt.

Das Parlament hatte am 14. März 2022 die Motion 18.3898 Pfister «Effektiver Vollzug des Kartellgesetzes beim Kraftfahrzeughandel» überwiesen. Diese fordert den Bundesrat auf, mit einer verbindlichen Regelung sicherzustellen, dass die Bestimmungen der Bekanntmachung der WEKO über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeugsektor (KFZ-Bekanntmachung) effektiv vollzogen werden.

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