WEKO-Entscheid zu ETA-Uhrwerken

Die Wettbewerbskommission (WEKO) auferlegt, wie sie gestern mitteilte, der Swatch Group nach eingehender Prüfung des Markts für mechanische Swiss made Uhrwerke keine neue Lieferverpflichtung und Lieferbeschränkung. Die Swatch Group-Tochter ETA bleibt aber marktbeherrschend.

Ende 2013 genehmigte die WEKO eine einvernehmliche Regelung mit der Swatch Group. Diese sah vor, dass die Tochtergesellschaft ETA SA Manufacture Horlogère Suisse (ETA) ihre damaligen Kunden bis Ende 2019 mit bestimmten Mengen an mechanischen Uhrwerken beliefern muss. Die einvernehmliche Regelung sollte Anreize schaffen, dass sich bis Ende 2019 eine ausreichende Konkurrenz bildet und die Kunden sich alternative Bezugsmöglichkeiten erschliessen. Nach Ablauf dieser Frist sollte keine Lieferverpflichtung mehr bestehen.
Da es Hinweise gab, dass sich der Markt für mechanische Swiss made Uhrwerke nicht wie angenommen entwickelt, eröffnete die WEKO im November 2018 ein Wiedererwägungsverfahren. Die umfangreichen Abklärungen der WEKO zeigen nun, dass der Markt auf die 2013 gesetzten Anreize reagierte und sich die Wettbewerbsverhältnisse weitgehend wie erwartet realisierten. Beispielsweise haben die Kunden von ETA ihre Bezugsquellen erweitert.

Gestützt auf eine breite Auslegeordnung kommt die WEKO zum Schluss, dass ETA keine weiteren Verpflichtungen aufzuerlegen sind. Die Swatch-Tochter bleibt auf dem Markt für mechanische Swiss made Uhrwerke jedoch marktbeherrschend und untersteht damit weiterhin der kartellrechtlichen Kontrolle.

Der Entscheid der WEKO kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.

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