Nach ihrem Abschluss an der Universität Zürich (MLaw) war Christine Möhler als Auditorin am Bezirksgericht Zürich tätig. Weiter arbeitete sie bei der Ständigen Vertretung des Fürstentums Liechtenstein bei den Vereinigten Nationen in New York sowie bei einer führenden Anwaltskanzlei in Sydney.
Dr. Christine Möhler doktorierte an der Universität Luzern (summa cum laude) zum Thema Schiedsgerichtsbarkeit bei Konsumentenverträgen. Sie ist schweizerische und neuseeländische Doppelbürgerin.
2021: Counsel bei Pestalozzi
2018: Senior Associate bei Pestalozzi
2014: Dr.iur. Universität Luzern (summa cum laude)
2011: Visiting Scholar University of Sydney Law School, Australia
2011 : Foreign associate at Australian international law firm in Sydney (departments arbitration/litigation/construction/major projects)
2008: Adviser on International Legal Matters bei Permanent Mission of Liechtenstein to the UN in New York
2007: Associate bei Pestalozzi
2006: Anwaltszulassung Kanton Zürich
2003: Auditorin Bezirksgericht Zürich
2003: lic.iur. Universität Zürich
Dissertation von Dr. Christine Möhler
Dr. Christine Möhler doktorierte summa cum laude zum Thema «Konsumentenverträge im schweizerischen Schiedsverfahren mit rechtsvergleichenden Aspekten» (Schulthess Verlag 2014, ISBN 978-3-7255-7160-4). Das Werk wird vom Verlag wie folgt beschrieben: «Die vorliegende Arbeit untersucht die Stellung von Konsumenten im Recht der Schiedsgerichtsbarkeit. Im Gegensatz zum staatlichen Gerichtsverfahren ist der Schiedsprozess vom Grundsatz der Parteiautonomie geprägt. Die daraus resultierende Flexibilität steht im Widerspruch zum Schutzbedürfnis von Konsumenten und anderen schwächeren Vertragsparteien. Vor diesem Hintergrund werden diejenigen Rechtsfragen beleuchtet, die in den verschiedenen Stadien eines Schiedsverfahrens aufgrund der Beteiligung von Konsumenten eine gesonderte Abklärung erfordern. Untersucht wird unter anderem die grundsätzliche Schiedsfähigkeit von Konsumentenstreitigkeiten, die Rolle von staatlichem Gerichtsstandsrecht, der Abschluss von Schiedsabreden durch Verweisung, der Einbezug von Konsumentenrecht beim Schiedsentscheid sowie die Kontrolle im Hinblick auf den Ordre public.»