Bitcoin Suisse zieht Gesuch um Bankenbewilligung nach FINMA Prognose zurück

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat die Bitcoin Suisse AG informierte, dass sie nach heutigem Stand ihr Bankbewilligungsgesuch als nicht genehmigungsfähig einstuft. Nach einer Überprüfung kündigte der Verwaltungsrat von Bitcoin Suisse gestern dann an, das Gesuch um eine Schweizer Bankbewilligung vorerst zurückzuziehen, dessen Wiedereinbringung aber erneut zu prüfen.

 

Die Bitcoin Suisse AG reichte 2019 ein Bankbewilligungsgesuch bei der FINMA ein. Die FINMA hat die Gesellschaft darüber informiert, dass sie sie nach heutigem Stand als nicht bewilligungsfähig einstuft und derzeit eine ungünstige Prognose stellt. Verschiedene bewilligungsrechtlich relevante Elemente lassen eine Erteilung als unwahrscheinlich erscheinen. Es bestehen unter anderem Hinweise auf Mängel im Geldwäscherei-Abwehrdispositiv. Die Bitcoin Suisse AG hat ihrerseits der FINMA nun mitgeteilt, dass sie im heutigen Zeitpunkt das Bankbewilligungsgesuch zurückzieht. Die FINMA stellt das Bewilligungsverfahren somit ein.

Nach einer Überprüfung kündigte der Verwaltungsrat von Bitcoin Suisse gestern dann an, das Gesuch um eine Schweizer Bankbewilligung vorerst zurückzuziehen, dessen Wiedereinbringung aber nach der Umsetzung von Massnahmen, die dem starken Wachstum des Unternehmens Rechnung tragen, erneut zu prüfen. Bitcoin Suisse stellte im Juli 2019 ein Gesuch um eine Schweizer Banklizenz. Die vorläufigen Finanzergebnisse für das Gesamtjahr 2020 zeigen die Robustheit, Wachstumsdynamik und Profitabilität von Bitcoin Suisse.

Nach der Rückmeldung der FINMA, dass sie nach heutigem Stand das Gesuch von Bitcoin Suisse als nicht bewilligungsfähig einstuft, beschloss der Verwaltungsrat, das Gesuch vorerst zurückzuziehen, sich aber eine erneute Gesuchstellung vorzubehalten. Der Gesuchprozess hat gezeigt, dass weitere Überprüfungen des Geldwäscherei-Abwehrdispositivs und allfällige Verbesserungen notwendig sind. Bitcoin Suisse hat die entsprechenden Projekte eingeleitet, die jedoch mehr Zeit als erwartet benötigen.

Über Bitcoin Suisse AG

Die Bitcoin Suisse AG ist ein in Zug domizilierter Finanzintermediär, der sich im Geschäft mit Kryptowährungen spezialisiert hat. Die Gesellschaft wird nicht von der FINMA beaufsichtigt, untersteht jedoch der geldwäschereirechtlichen Aufsicht durch eine Selbstregulierungsorganisation. Die Zuständigkeit der FINMA bei nicht unterstellten Unternehmen fokussiert sich auf das Einleiten von Abklärungen und wo nötig das Ergreifen von Korrekturmassnahmen bei Hinweisen auf Verletzung von Aufsichtsrecht durch die unerlaubte Tätigkeit ohne erforderliche Bewilligung.

 

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