Sonntag, 27. Februar 2022

Die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) müssen sicherstellen, dass sämtliche Rampen im Ein- und Ausstiegsbereich der neuen Fernverkehrs-Doppelstockzüge (FV-Dosto) eine maximale Neigung von 15 % aufweisen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte dies nur für einen Ein- und Ausstieg pro Zug verlangt. Darüber hinaus muss das Bundesamt für Verkehr (BAV) abklären, ob der Ein- und Ausstieg von mobilitätsbehinderten Menschen mit Bezug auf die Abfolge der beanstandeten Gestaltungselemente insgesamt autonom und sicher genutzt werden kann. Das Bundesgericht heisst im Urteil 2C_26/2019 vom 22. Dezember 2021 die Beschwerde von Inclusion Handicap teilweise gut. Inclusion Handicap wurde vertreten durch ettlersutter, die SBB durch Walder Wyss und Bombardier durch Pestalozzi.

Donnerstag, 24. Februar 2022

Die Freespirited Drinks AG, ein Start-up welches unter der Marke "REBELS 0.0%" alkoholfreie Spirituosen herstellt, hat soeben seine Seed-Finanzierungsrunde in der Höhe von CHF 1 Mio. abgeschlossen. Die Finanzierung wird eingesetzt, um die Expansion in die wichtigsten europäischen Märkte zu beschleunigen. Wenger Vieli berät Freespirited Drinks bei dieser Finanzierung.

Donnerstag, 24. Februar 2022

Das geltende Recht der sogenannten pekuniären Verwaltungssanktionen hat sich grundsätzlich bewährt. Das hält der Bundesrat in einem Bericht fest, den er am 23. Februar 2022 verabschiedet hat. Die gesetzlichen Grundlagen für die finanzielle Bestrafung eines Unternehmens, das gegen Verwaltungsvorschriften verstösst, entsprechen den anwendbaren Verfahrensgarantien. Folglich ist keine grundlegende Änderung des geltenden Rechts erforderlich. Für den Gesetzgeber bildet der Bericht die Grundlage für die allfällige Weiterentwicklung der pekuniären Verwaltungssanktionen.

Mittwoch, 23. Februar 2022

Memo Therapeutics, Spezialist auf dem Gebiet der Antikörperforschung und -entwicklung, hat eine überzeichnete Serie-B-Finanzierungsrunde unter der Leitung von Swisscanto Invest in Höhe von CHF 37 Millionen abgeschlossen, nachdem das Unternehmen weitere CHF 23 Millionen von einer Kombination aus strategischen und Finanzinvestoren erhalten hat, darunter Adjuvant Capital, Fresenius Medical Care Ventures, GF Group, Verve Ventures, Vesalius Biocapital und die Zürcher Kantonalbank. BGPartner unterstützte Memo Therapeutics bei den Verhandlungen und beriet in allen schweizerischen Rechtsfragen im Zusammenhang mit dieser Transaktion. Walder Wyss hat Adjuvant Capital beraten, einen Life-Sciences-Investmentfonds, der aufstrebende Unternehmen bei der Entwicklung von Medikamenten, Impfstoffen, Diagnostika, medizinischen Geräten und anderen Technologien unterstützt. Im Rahmen der Transaktion wird auch der Verwaltungsrat personell aufgestockt mit Vertretern der Investoren.

Dienstag, 22. Februar 2022

Eine wichtige Transaktion im Bereich der Schweizer Luxusuhren. Am 24. Januar 2022 schloss Kering einen Vertrag über den Verkauf seiner gesamten Beteiligung (100%) an der Sowind Group SA, welche die Schweizer Uhrenhersteller Girard-Perregaux und Ulysse Nardin besitzt, an das derzeitige Management. VISCHER hat das Management der Sowind-Gruppe als Schweizer Rechtsberater beraten.

Dienstag, 22. Februar 2022

In einer durch Lindt & Sprüngli beantragten vorsorglichen Verfügung hat das Handelsgericht des Kantons Aargau ein Verbot angeordnet, eine Kopie des durch Lindt & Sprüngli markenrechtlich geschützten LINDOR «Pouring Shot» Logos auf der Verpackung von Schokoladen-Truffes durch eine Supermarkt-Kette zu verwenden (Entscheidung HSU.2021.12 vom 23. Juli 2021). MLL hat Lindt & Sprüngli in diesem Verfahren vertreten.

Montag, 21. Februar 2022

Die UBS Group hat die Emission einer 3,375-prozentigen Anleihe mit einem Volumen von CHF 265 Millionen erfolgreich abgeschlossen. Tier-1-Kapitalanleihe abgeschlossen. Bei den Notes handelt es sich um regulatorische Kapitalinstrumente mit hohem Trigger, die zur Erfüllung der schweizerischen Going-Concern-Anforderungen der UBS Group geeignet sind. Homburger hat die UBS Group in Bezug auf alle regulatorischen und transaktionsbezogenen Aspekte des Schweizer Rechts beraten.

Montag, 21. Februar 2022

Baker McKenzie berät OnlineDoctor AG bei der Akquisition von A.S.S.I.S.T., einem Entwickler von von Künstlicher Intelligenz (KI) im Bereich der Dermatologie. Es handelt sich dabei um den ersten Unternehmenskauf durch OnlineDoctor. A.S.S.I.S.T. wurde im Jahr 2021 gegründet und steht für «Automated Scientific Skin Infection Search Technology». 

Freitag, 18. Februar 2022

Urteil 4A_360/2021 vom 6. Januar 2022 des Bundesgerichts (Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich, I. Zivilkammer, vom 19. Mai 2021 (LA210008-O/U)) hatte sich das Bundesgericht mit der rechtlichen Qualifikation des Vertrages einer Konsulentin einer Anwaltskanzlei zu befassen. Die Qualifikation stellte eine sog. doppeltrelevante Tatsache für die Frage der Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Zürich dar, worauf  das Bundesgericht auch vertieft einging. In casu wurde die Qualifikation als Arbeitsvertrag durch das Bundesgericht, gestützt auf die Sachverhaltsfeststellungen der Vorinstanz, verneint. Zu bemerken ist aber, dass die Position des «Konsulenten» bzw. der «Konsulentin» in vielen grossen Schweizer Anwaltskanzleien durchaus als Arbeitsvertrag qualifiziert werden dürfte.

Donnerstag, 17. Februar 2022

Die J. Safra Sarasin Gruppe freut sich, die Übernahme der Minderheitsbeteiligung an der bank zweiplus ag von der Aabar Trading S.à.r.l, Luxemburg, bekannt zu geben. Mit dieser Übernahme wird die J. Safra Sarasin Gruppe zum alleinigen Aktionär der bank zweiplus ag. Die bank zweiplus ag bleibt eine von der FINMA beaufsichtigte Bank und ein von der Bank J. Safra Sarasin AG getrenntes Unternehmen. Walder Wyss beriet die Bank J. Safra Sarasin AG bei dieser Transaktion in allen juristischen Belangen.