Mittwoch, 05. Februar 2020

SIGNA und Central Group übernehmen in einem 50:50 Joint Venture die Schweizer Magazine zum Globus AG und acht dazu gehörende Immobilien an Top-Innenstadt-Standorten vom Migros-Genossenschafts-Bund (MGB). Gemeinsam mit GLOBUS und den Standorten von SIGNA und Central Group in Deutschland, Italien, Dänemark und zukünftig Österreich wird die Gruppe die führende Betreiberin und Eigentümerin von Luxuswarenhäusern in Europa. Der Deal steht noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Fusionskontrolle. Gemäss Mitteilung der Wenger & Vieli AG in den sozialen Medien war die Wenger & Vieli AG als Beraterin für beide Käufer tätig.

Mittwoch, 05. Februar 2020

Die WEKO hat ein Merkblatt mit dem Titel "Entscheidprozess WEKO" auf auf ihrer Website veröffentlicht. Dieses erläutert die Praxis der WEKO und ihres Sekretariats in Bezug auf den Ablauf des Verfahrens, die Rechte und Pflichten der Parteien im Verfahren sowie den Entscheidprozess der WEKO. Ziel des Merkblatts ist es, die Transparenz und Effizienz des Verfahrens zu erhöhen. Es gilt für kartellrechtliche Untersuchungen nach Art. 27 ff. KG, aber nicht für Anhörungen im Verfahren von Zusammenschlusskontrollen nach Art. 32 ff. KG.

Montag, 03. Februar 2020

Die Mobiliar investiert in die Ringier AG und erhält einen Anteil von 25 Prozent der Aktien. Der grösste Teil der Mittel fliesst in die weitere Entwicklung der Ringier AG. Der Beteiligungserwerb soll in der ersten Hälfte 2020 abgeschlossen werden. Sowohl Ringier als auch die Mobiliar werden völlig eigenständige Unternehmen bleiben. Über die Höhe des Investments und die Bewertung der Anteile wurde Stillschweigen vereinbart.

Montag, 03. Februar 2020

Die CCS Versicherung AG verkauft ihren Geschäftskundenbereich an die Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG. Ca. 30'000 Kunden der CCS Versicherung mit Policen in der obligatorischen und überobligatorischen Versicherungen sowie in der Krankentaggeldversicherung werden die an Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG übertragen. Zudem wechseln 68 Mitarbeitende der CCS zur Zürich Schweiz. Bär & Karrer beriet die CCS.

Montag, 03. Februar 2020

 Verkürzte Rennstrecke und Ausfall des Skikjöring  Da die Schneedecke den frühlingshaften Temperaturen der letzten Tage nicht standhalten konnte und sich an mehreren Stellen der Rennstrecke Wasser gebildet hatte, war der Bogen nach dem Ziel nicht mehr passierbar. Zwar ist die Eisdecke gleichbleibend stabil, doch bestand Rutschgefahr auf einer…

Sonntag, 02. Februar 2020

Aus China und weiteren Ländern werden immer mehr Fälle des neuen Coronavirus (2019-nCoV) gemeldet. Die Informationen werden durch das Bundesamt für Gesundheit BAG laufend aktualisiert, auch mit Fokus auf die Schweiz. Bislang wurde in keiner der untersuchten Proben in der Schweiz das neue Coronavirus nachgewiesen. Es ist aber möglich, dass auch in der Schweiz Fälle auftreten. Dann stellen sich auch Fragen des Schweizer Arbeitsrechts. Im Zentrum stehen der Arbeitnehmerschutz bzw. die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers nach Art. 328 OR sowie die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers im Falle von direkt oder indirekt durch den Coronavirus bedingten Absenzen von Arbeitnehmenden. Wir gehen hier den zentralen arbeitsrechtlichen Fragestellungen nach.

Donnerstag, 30. Januar 2020

Das Bundesgericht behandelte im Urteil 1B_115/2019 den Fall eines estnischen Staatsangehörigen, der in London wohnt und dort als Geschäftsmann tätig ist. Dieser wurde durch Bär & Karrer Partner Eric Stupp vertreten. Die Kantonspolizei Zürich hielt ihn bei der Einreise am Flughafen Zürich auf. Dabei wurde er auch einer Leibesvisitation unterzogen. Dabei musste der Geschäftsmann u.a. mit entkleideter Unterhose in die Hocke gehen. Die vom Geschäftsmann gegen die Leibesvisitation erhobene Beschwerde wies das Obergericht des Kantons Zürich ab. Das Bundesgericht hob dass Urteil des Zürcher Obergerichts auf und stellte fest, dass die Leibesvisitation des Geschäftsmanns unrechtmässig war.