Mark Montanari wird ab 1. Januar 2021 Partner von Froriep

Wie Froriep mitteilt, wird Dr. Mark Montanari per 1. Januar 2021 zum Partner der Kanzlei ernannt. Dr. Mark Montanari ist in seiner Anwaltstätigkeit bei Froriep auf Kapital- und Finanzmärkte, Gesellschaftsrecht, Start-ups sowie M&A und Finanzierungstransaktionen spezialisiert.

Der Schwerpunkt der Tätigkeit von Dr. Mark Montanari bei Froriep liegt dabei in der Strukturierung von Fremd und Eigenkapitalfinanzierungen sowie von M&A-Transaktionen. Darüber hinaus berät er seine Klienten regelmässig in sämtlichen börsenbezogenen Angelegenheiten, wie z.B. Börsen­zulassungsverfahren, Bezugsrechtsemissionen, Transparenz­pflichten oder Corporate Governance-Fragen.

Dr. Montanari verfügt über umfangreiche Kenntnisse und langjährige Praxiserfahrung im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht sowie im damit zusammenhängenden Finanzmarktrecht und berät darin regelmässig schweizerische und internationale Publikums- und Privatgesellschaften, Investmentgesellschaften, Finanzdienstleister sowie Start-ups, Investoren und Führungskräfte.

CV Dr. Mark Montanari

Dr. Mark Montanari ist seit 2010 bei Froriep tätig und wurde 2017 Counsel. Zuvor arbeitete er an einem Regionalgericht im Kanton Bern und bei einer Wirtschaftskanzlei in Bern. Danach war er als wissenschaftlicher Assistent an der Universität Bern (Institut für Wirtschaftsrecht) tätig, wo er seinen Doktortitel im Bereich des Finanzmarktrechts erwarb.

Dissertation von Dr. Mark Montanari

Der Titel der Dissertation von Dr. Mark Montanari lautet «Die Stimmrechtssuspendierungsklage nach Art. 20 Abs. 4bis BEHG» (978-3-7272-0069-4).

Das Werk wird wie folgt beschrieben: In den Jahren 2006 und 2007 standen mehrere namhafte schweizerische Publikumsgesellschaften im Fokus freundlicher und feindlicher Übernahmen oder Übernahmeversuche. Diese erfolgten zum einen unter Ausnützung von Lücken im System sowie zum andern unter Verletzung der börsenrechtlichen Meldepflichten. Der Gesetzgeber hat darauf in ausgesprochen hektischer Manier reagiert und per 1. Dezember 2007 die Stimmrechtssuspendierungsklage (Art. 20 Abs. 4bis BEHG) als neue Sanktion bei Meldepflichtverletzungen eingeführt. Als Folge der gesetzgeberischen Hektik blieben zahlreiche formelle und materielle Fragen im Zusammenhang mit der neuen Klage unbeantwortet oder wurden schlicht nicht erkannt. In der vorliegenden Dissertation erfolgt erstmals eine umfassende wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der umstrittenen Stimmrechtssuspendierungsklage nach Art. 20 Abs. 4bis BEHG. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Rechtsnatur sowie den Rechtsfolgen einer Stimmrechtssuspendierung und deren Wirkungen. Darüber hinaus erfolgen Ausführungen zum laufenden Revisionsvorhaben von Art. 20 Abs. 4bis BEHG, wobei die vorgeschlagenen Neuerungen in der gebotenen Kürze dargestellt und gewürdigt werden.

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