Lorenzo Togni wird Partner von Homburger

Lorenzo Togni wurde per 1. Januar 2022 zum Partner von Homburger ernannt. Er ist auf Kapitalmarkttransaktionen spezialisiert. Die Praxis von Lorenzo Togni bei Homburger umfasst Börsengänge im In- und Ausland, Bezugsrechtsemissionen, Pakettransaktionen, ABB-Transaktionen, Privatplatzierungen und PIPEs. Weiter berät er zum Aktien-, Börsen- und Kapitalmarktrecht. Herzliche Gratulation!

Gestützt auf seine breite Transaktionserfahrung wurde Lorenzo Togni von IFLR1000 als «Rising Star» im Kapitalmarktrecht bezeichnet.

Lorenzo Togni hat an der Universität St. Gallen promoviert und an der Columbia University einen Master of Laws (LL.M.) erworben. Vor seiner Rückkehr in die Schweiz hat er während vier Jahren bei einer US-amerikanischen Anwaltskanzlei Kapitalmarkrecht praktiziert. In diesem Bereich hat er verschiedentlich publiziert und referiert er regelmässig an Fachtagungen.

Lorenzo Togni lässt sich wie folgt zitieren: «Mich fasziniert, Unternehmen an die Börse zu führen und bereits kotierte Gesellschaften bei Kapitalmarkttransaktionen zu begleiten. In einem Umfeld komplexer, stetig steigender Anforderungen steht für mich im Fokus, Seite an Seite mit unseren Klienten regulatorische Fallstricke zu umschiffen.»

CV Lorenzo Togni

2022:    Partner bei Homburger

2016:    Associate bei Homburger

2012 :   Associate bei Davis Polk & Wardwell LLP, London

2012:    Anwaltszulassung (New York)

2012:    Columbia Law School (LL.M.)

2010:    Associate bei Lenz & Staehelin in Zürich

2010:    Lehrbeauftragter für Privatrecht an der Universität St. Gallen

2010:    Universität St. Gallen (Dr. iur. HSG)

2008:    Anwaltspatent

2006:    Universität St. Gallen (lic. iur. HSG)

2003:    Universität St. Gallen (lic. oec. HSG)

Dissertation von Lorenzo Togni: Standstill Agreements nach U.S.-amerikanischem und schweizerischem Recht

Lorenzo Togni verfasste seine 489 Seiten umfassende Dissertation zum Thema «Standstill Agreements nach U.S.-amerikanischem und schweizerischem Recht» (ISBN 978-3-03751-270-8).

Der Dike Verlag umschreibt den Inhalt der Dissertation wie folgt:

Standstill Agreements sind Verträge zwischen einem Aktionär und der Gesellschaft über den Erwerb oder die Veräusserung von Aktien sowie ggf. das Abstimmungsverhalten des betreffenden Aktionärs in der Generalversammlung. Es handelt sich mit anderen Worten um Aktionärbindungsverträge, an denen die Gesellschaft als Partei teilnimmt. Das Institut des Standstill Agreement war bis vor kurzem hierzulande kaum bekannt und wird von der hiesigen Lehre kontrovers beurteilt. Die vorliegende St. Galler Dissertation befasst sich mit der Zulässigkeit und den Schranken von Standstill Agreements. Der U.S.-amerikanische Teil erläutert zunächst die Herkunft des Instituts sowie die Rechtslage nach dem Gesellschaftsrecht von Delaware anhand der reichhaltigen zu Standstill Agreements ergangenen Rechtsprechung. Für das schweizerische Recht wird unterschieden in einen vertragsrechtlichen, einen aktienrechtlichen und einen börsenrechtlichen Teil. Aus vertragsrechtlicher Warte wird insbesondere die Frage nach der Persönlichkeitsrechts- und Sittenwidrigkeit von Standstill Agreements und namentlich des Stimmenkaufs behandelt. Nach aktienrechtlichen Gesichtspunkten wird im Hauptteil der Arbeit u.a. die Frage beurteilt, ob die Gesellschaft an Standstill Agreements mit und ohne Stimmbindung teilnehmen kann oder ob darin ein Verstoss gegen die Grundstrukturen der Aktiengesellschaft zu erblicken sei. Diskutiert wird in diesem Zusammenhang auch die Reichweite des Ruhens des Stimmrechts eigener Aktien. Im Rahmen der börsenrechtlichen Beurteilung wird untersucht, ob die Vertragsparteien eines Standstill Agreement eine offenlegungspflichtige Gruppe und/oder eine angebotspflichtige Gruppe darstellen und ob der Abschluss eines Standstill Agreement der Ad hoc-Publizitätspflicht unterliegt.

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