Daniel Häusermann wird Partner von Homburger

PD Dr. Daniel Markus Häusermann wurde per Anfang 2021 zum Partner von Homburger ernannt. Herzliche Gratulation! Er ist spezialisiert auf öffentliche und private M&A-Transaktionen sowie auf Kapitalmarkt- und Immobilientransaktionen. Ausserdem berät er zu Fragen des Gesellschafts- und Kapitalmarktrechts sowie der Corporate Governance. Der Alumnus der Harvard Law School hat u.a. seine Habilitationsschrift zum Thema „Gestaltungsfreiheit im Recht der Publikumsgesellschaft“ verfasst.

PD Dr. Daniel Häusermann hat an den Universitäten St. Gallen und Genf studiert und an der Harvard Law School einen Master of Laws (LL.M.) erworben und kombiniert praktische Erfahrung und Zielorientiertheit mit akademischer Tiefe.

Er ist Privatdozent für Privat- und Wirtschaftsrecht an der Universität St. Gallen und Lehrbeauftragter der Universität Zürich. Als Autor hat er zwei Bücher und gegen 40 Fachpublikationen verfasst und tritt als Referent regelmässig im In- und Ausland auf.

Habilitationsschrift «Gestaltungsfreiheit im Recht der Publikumsgesellschaft»

Die Habilitationsschrift von PD Dr. Daniel Häusermann trägt den Titel «Gestaltungsfreiheit im Recht der Publikumsgesellschaft» und erschien im Jahr 2015 im Dike Verlag, Zürich/St. Gallen (ISBN: 978-3-03751-732-1).

Das Werk wird vom Verlag wie folgt beschrieben: «In welchem Umfang sollen Private bei der Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen in der Publikumsgesellschaft Gestaltungsfreiheit geniessen? Oder anders gefragt, wie weit sind zwingende Normen im Aktien- und Börsengesellschaftsrecht legitim? Mit diesen Fragen beschäftigt sich die vorliegende Habilitationsschrift.

Entgegen der Tendenz zu mehr Regulierung vertritt Daniel Häusermann die These, dass die Rechtssetzung im Recht der Publikumsgesellschaft vom Leitprinzip der Gestaltungsfreiheit ausgehen sollte und zwingende Normen nur ausnahmsweise legitim sind. Das Recht hätte dann die Funktion, die privatautonome Rechtsgestaltung mittels dispositiver Normen sowie mittels Regeln zur gesellschaftsinternen Entscheidungsfindung zu optimieren.

Der Autor bricht den von ihm entwickelten Ansatz auf konkrete Anwendungen herunter und zeigt anhand zahlreicher Reformvorschläge, wie ein Aktien- und Börsengesellschaftsrecht aussehen könnte, das auf dem Primat der Gestaltungsfreiheit beruht.»

CV PD Dr. Daniel Häusermann

2021: Partner bei Homburger

2020: Lehrbeauftragter, Universität Zürich

2015: Privatdozent für Privat- und Wirtschaftsrecht an der Universität St. Gallen

2014: Associate bei Homburger

2013: Lehrbeauftragter, Universität St. Gallen

2011: Habilitand, Universität St. Gallen (Gastaufenthalte an der University of Virginia und der Oxford University)

2011: Harvard Law School (LL.M.)

2009: Gerichtsschreiber, Kantonsgericht St. Gallen

2009: Anwaltspatent

2009: Universität St. Gallen (Dr. iur.)

2009: Geschäftsführer, Forschungsstelle für Informationsrecht der Universität St. Gallen (FIR-HSG)

2005: Forschungsassistent, FIR-HSG

2005: Universität St. Gallen (lic. iur. HSG)

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