COVID-19-Zertifikatspflicht für Präsenzunterricht an Freiburger Hochschulen unverhältnismässig

Das Bundesgericht heisst im Urteil 2C_810/2021 vom 31. März 2023 eine Beschwerde gegen die im Kanton Freiburg im Herbst 2021 erlassene Bestimmung gut, wonach nur Personen mit einem COVID-19-Zertifikat zum Präsenzunterricht an Hochschulen zugelassen wurden. Da keine Regelung zur finanziellen Unterstützung für COVID-19-Tests von Studierenden mit knappen Geldmitteln bestand, war die Zugangsbeschränkung nach Ansicht des Bundesgerichts unverhältnismässig.

Der Staatsrat des Kantons Freiburg hatte im September 2021 die Verordnung über die COVID-19-Zertifikatspflicht für den Studienbetrieb an Hochschulen erlassen. Gemäss Artikel 2 wurde der Zugang zum Präsenzunterricht an Hochschulen im Rahmen der Lehr- und Forschungstätigkeit auf Personen mit einem COVID-19-Zertifikat beschränkt.

Mehrere Personen gelangten gegen diese (am 22. Februar 2022 aufgehobene) Bestimmung ans Bundesgericht. Das Bundesgericht heisst im Urteil 2C_810/2021 vom 31. März 2023 die Beschwerde gut und stellt fest, dass die fragliche Bestimmung verfassungswidrig war. Massgebend zur Beurteilung der Beschwerde ist die Rechtslage im Zeitpunkt der Beschwerdeeinreichung am 14. Oktober 2021.

Sowohl die Impfung als auch die Tests stellen nach Ansicht des Bundesgerichts einen Eingriff in die persönliche Freiheit dar. Nicht genesene Personen mussten sich entweder einem medizinischen Eingriff unterziehen oder dann auf Präsenzunterricht verzichten. Die ebenfalls vorgesehene Möglichkeit von Distanzunterricht kann gegenüber Präsenzunterricht nicht als gleichwertig gelten. Personen, die nicht geimpft und auch nicht von COVID-19 genesen waren, mussten sich zur Erlangung eines COVID-19-Zertifikats testen lassen. Je nach Testtyp war das Zertifikat 48 Stunden (Schnelltest) oder 72 Stunden (PCR-Test) gültig. Für eine Unterrichtswoche waren damit mindestens zwei PCR-Tests erforderlich. Ab dem 11. Oktober 2021 waren die Tests sodann kostenpflichtig.

Für die Teilnahme am Präsenzunterricht während eines Semesters betrug die finanzielle Belastung für die erforderlichen Tests somit mindestens 840 Franken (auf Basis von 30 Franken Kosten für einen Test). Wohl bestand ein öffentliches Interesse daran, die Ausbreitung des Coronavirus zu beschränken, Präsenzunterricht durchzuführen und andere Studierende zu schützen. Es erweist sich jedoch als unverhältnismässig, dass ungeimpfte oder nicht genesene Studierende zur Fortsetzung ihrer Ausbildung im Präsenzunterricht eine finanzielle Belastung von mindestens 840 Franken pro Semester zu tragen hatten, ohne dass eine Regelung zur finanziellen Unterstützung für die Testkosten von Studierenden mit knappen Geldmitteln bestand, bemerkt das Bundesgericht im Urteil 2C_810/2021 vom 31. März 2023.

Prüfung von Revisionsbegehren durch Staatsrat des Kantons Freiburg

Aus Gründen der Transparenz informiert das Bundesgericht, dass der Staatsrat des Kantons Freiburg im Zusammenhang mit dem Urteil 2C_810/2021 vom 31. März 2023 angekündigt hat, dass er erwägt, beim Bundesgericht ein Revisionsbegehren zu stellen, das sich auf eine Tatsache beziehe, die nach Ansicht des Staatsrats für den Ausgang des Falles entscheidend sei.

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