Bundesrat empfiehlt, auf die Einführung von Loyalitätsaktien zu verzichten

Der Bundesrat empfiehlt, auf die Einführung von Loyalitätsaktien zu verzichten. Gestützt auf die Ergebnisse zweier externer Studien kommt er an seiner Sitzung vom 15. Februar 2023 zum Schluss, dass Loyalitätsaktien die Stabilität von Unternehmen nicht erhöhen.

Die Loyalitätsaktie würde denjenigen Aktionären, die während mehr als zwei Jahren in einem Unternehmen stimmberechtigt sind, gewisse Vorteile einräumen. Dies mit der Absicht, die Aktionärinnen und Aktionäre für ihre Treue gegenüber dem Unternehmen zu belohnen und sie langfristig an das Unternehmen zu binden. Im Auftrag des Parlaments hat der Bundesrat nun die tatsächlichen Auswirkungen der Einführung von Loyalitätsaktien untersuchen lassen. Die Ergebnisse zeigt er im Bericht zum Postulat 18.4092 „Auswirkungen von „Loyalitätsaktien““ der ständerätlichen Rechtskommission auf.

Keine nennenswerten positiven Auswirkungen

Gestützt auf die Ergebnisse zweier externer Studien kommt der Bundesrat zum Schluss, dass die Einführung von Loyalitätsaktien keine nennenswerten positiven Auswirkungen auf die Treue von Aktionärinnen und Aktionären und auf die Stabilität von Unternehmen hat. Bereits heute besteht die Möglichkeit, bestimmte Aktionäre zu privilegieren. Aus diesem Grund empfiehlt der Bundesrat dem Parlament, auf die Einführung von Loyalitätsaktien zu verzichten. Damit bestätigt er seine Auffassung, den Status quo beizubehalten. Der Bundesrat hatte diese Auffassung bereits im Rahmen der Aktienrechtsrevision vertreten.

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