Liontrust, der auf spezialisierte Fonds ausgerichtete Asset Manager, gab am 4. Mai 2203 die bedingte Übernahme des gesamten ausgegebenen und noch auszugebenden Aktienkapitals der GAM Holding AG (GAM) bekannt. GAM ist ein in der Schweiz börsenkotierter, global tätiger Asset Manager mit einem verwalteten Vermögen von CHF 23.3 Milliarden (GBP 20.9 Milliarden) im Bereich Investment Management per 31. März 2023. Homburger hat GAM und MLL Lionstrust dabei beraten.
Carmen Spichiger wechselt von Walder Wyss AG zu Advoro. Carmen Spichiger verfügt über mehrjährige Erfahrung als Rechtsanwältin im Bereich des Gesellschaftsrechts, des Finanzmarktrechts sowie in nationalen und internationalen M&A-Transaktionen.
Die Mora-Gruppe übernimmt die Manuplast SA. Die Mora-Gruppe hat sich auf die Herstellung von thermoplastischen Spritzgussteilen spezialisiert und ist insbesondere in den Bereichen Medizintechnik, Automobil und Verteidigung tätig. Manuplast SA ist auf die Herstellung von Produkten mit hohem Mehrwert für den medizinischen Sektor, die hochwertige Uhrenindustrie und andere fortschrittliche Branchen spezialisiert. Walder Wyss war für die Mora-Gruppe als Rechtsberaterin tätig.
Die Farner Gruppe, eine Portfoliogesellschaft von Waterland Private Equity, hat ihre Agenturallianz "Team Farner" um The Skills Group inklusive der Tochtergesellschaften datenwerk und All Channels Communication Austria erweitert. Bär & Karrer war als Rechtsberaterin der Farner Gruppe in dieser Transaktion tätig.
Die DER Touristik Suisse AG, eine Gruppengesellschaft der deutschen REWE Group, erwirbt die Golf and Travel AG mit Sitz in Root. Ein CMS Team unter der Leitung von Partner Stephan Werlen und Senior Associate Ferdinand Blezinger hat die DER Touristik Suisse AG bei der Transaktion umfassend rechtlich beraten.
Die in der Luzerner Gemeinde Hochdorf lancierte Initiative, mit der bis 2030 in bestimmten Bauzonen die Umstellung aller Heizungen auf die Nutzung von erneuerbaren Energien verlangt wird, ist gültig. Das Bundesgericht heisst mit Urteil 1C_391/2022 vom 3. Mai 2023 eine Beschwerde gut. Den zuständigen Behörden ist es bei einer Annahme der Initiative möglich, in der verbleibenden Zeit eine Regelung zur Kostentragung zu treffen, damit die Initiative mit der Eigentumsgarantie vereinbar ist.
Am 20. April 2023 gab Scaled Agile Inc., ein Portfoliounternehmen von Eurazeo SE (Euronext Paris: RF), einer der führenden europäischen Private-Equity-Firmen, die Übernahme von Rentouch bekannt. Rentouch ist ein in der Schweiz ansässiges Unternehmen, das sich auf Software zur Visualisierung von agilen Planungsereignissen in mehreren agilen Teams mit SAFe® spezialisiert hat. Homburger hat Scaled Agile bei dieser Transaktion beraten.
In der Groupe Gassmann wird das Aktionariat erweitert. Fredy Bayard hat die Hälfte seines Aktienkapitals an den Berner Unternehmer Stefan Niedermaier verkauft. Kellerhals Carrard hat Fredy Bayard und die Groupe Gassmann bei dieser Transaktion begleitet.
Die Stiftung Swisstransplant fördert, entwickelt und koordiniert landesweit die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen und fördert die Information der Öffentlichkeit über die Organspende und die Organtransplantation. Sie führt im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit die Warteliste der Organempfängerinnen und -empfänger und ist für die gesetzeskonforme Zuteilung der Organe zuständig. Zudem koordiniert Swisstransplant die Transportlogistik und führt die Kostenabrechnung im Spendeprozess. Walder Wyss hat für Swisstransplant die Stellung des offiziellen Datenschutzberaters übernommen.
Die Aktionäre der Mimacom Flowable Gruppe ("MFG") haben die MFG an das Private Equity Investmenthaus Ardian verkauft. Damit verbunden ist eine Rückbeteiligung des Managements. Die Transaktion wurde am 19. April 2023 vollzogen. VISCHER hat die Verkäufer und das Management bei dieser Transaktion umfassend rechtlich beraten.
Das Bundesgericht heisst im Urteil 2C_810/2021 vom 31. März 2023 eine Beschwerde gegen die im Kanton Freiburg im Herbst 2021 erlassene Bestimmung gut, wonach nur Personen mit einem COVID-19-Zertifikat zum Präsenzunterricht an Hochschulen zugelassen wurden. Da keine Regelung zur finanziellen Unterstützung für COVID-19-Tests von Studierenden mit knappen Geldmitteln bestand, war die Zugangsbeschränkung nach Ansicht des Bundesgerichts unverhältnismässig.
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