Der Schweizer Anwaltsverband SAV/FSA verlangt mit heutigem Einschreibebrief vom Bundesrat griffige Massnahmen im Justizbereich. So habe es verschiedene Infektionsfälle in Anwaltskanzleien gegeben. Betroffen davon seien auch Anwältinnen und Anwälte von über 65 Jahren. Der SAV/FSA fordert die Vertagung von nicht besonders dringenden Terminen, wie Verhandlungen, Einvernahmen etc. Sämtliche hängigen Fristen seien zu sistieren.
Ab sofort werden am Obergericht Zürich, wie das Gericht soeben mitteilt, nur noch dringliche Verfahren verhandelt, welche aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen keinen Aufschub oder keine Verzögerung dulden. Diese Massnahme gilt einstweilen bis am 31. März 2020. Die Bezirksgerichte werden aufgefordert, dies ebenfalls umzusetzen. Für dringliche Verhandlungen gelten verschiedene Einschränkungen. Der persönliche Kontakt im Rahmen der Justizverwaltung wird eingeschränkt. Anwaltsprüfungen, für die bereits ein Termin festgelegt wurde, finden nach Möglichkeit statt.
Das Bundesgericht klärt im Urteil vom 29. Januar 2020 (1B_6/2020) die Rechtsprechung zur Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr bei Vermögensdelikten. Im konkreten Fall wird der Betroffene aus der Untersuchungshaft entlassen, da keine besonders schweren Vermögensdelikte drohen, welche die Geschädigten ähnlich treffen wie ein Gewaltdelikt.
Der Bundesrat hat am 13. März 2020 die Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) verabschiedet, auch COVID-19-Verordnung 2. Erfahren Sie hier alles über den Inhalt der Verordnung. Gegenstand und Zweck der Verordnung ist es, die Verbreitung des Coronavirus in der Schweiz zu verhindern oder einzudämmen, die Häufigkeit der Übertragungen zu reduzieren, Übertragungsketten zu unterbrechen, lokale Ausbrüche zu verhindern oder einzudämmen, besonders gefährdete Personen zu schützen sowie die Kapazitäten der Schweiz zur Bewältigung der Epidemie sicherzustellen, insbesondere im Gesundheitswesen (Art. 1 COVID-19-Verordnung 2).
Der Bundesrat will das internationale Erbrecht der Schweiz modernisieren und an die Rechtsentwicklung im Ausland anpassen. An seiner Sitzung vom 13. März 2020 hat er die Vernehmlassungsergebnisse zu einer entsprechenden Revision des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) zur Kenntnis genommen und die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. Der Entwurf vermindert das Risiko von Zuständigkeitskonflikten mit ausländischen Behörden, insbesondere im Verhältnis mit der EU.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. März 2020 Marlene Amstad per 1. Januar 2021 für den Rest der laufenden Amtsperiode 2020–2023 zur neuen Verwaltungsratspräsidentin der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA gewählt. Sie wird die Nachfolge von Thomas Bauer antreten, der per 31. Dezember 2020 aus dem Verwaltungsrat ausscheidet. Der Bundesrat hat unter Verdankung der geleisteten Dienste vom Rücktritt Kenntnis genommen.
Der Bundesrat ergreift Notrecht und ordnet drastische Massnahmen an, um den Coronavirus einzudämmen. Er verbietet ab sofort und mit Dauer bis zum 30. April 2020 alle Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen. In Restaurants, Bars und Diskotheken dürfen sich maximal 50 Personen aufhalten, eingeschlossen das Personal. An den Schweizer Schulden darf bis zum 4. April 2020 kein Unterricht mehr stattfinden. Für die Grundschule können Kantone Betreuungsangebote anbieten. Die Einreise aus Italien wird noch weiter eingeschränkt. UPDATE FOLGT...
Fabiano Menghini arbeitet im Zürcher Büro von Lenz & Staehelin. Er befasst sich mit Immobilienrecht, Commercial und Corporate Law sowie Banking und Finance.
Das Bundesgericht hebt mit Urteilen vom 26. Februar 2020 (6B_114/2019, 6B_169/2019)den Freispruch von zwei Vorstandsmitgliedern des Vereins "Islamischer Zentralrat Schweiz" (IZRS) durch das Bundesstrafgericht im Zusammenhang mit zwei Propaganda-Videos auf. Es heisst die Beschwerde der Bundesanwaltschaft (BA) gut und weist die Sache zu neuem Entscheid ans Bundesstrafgericht zurück. Die Beschwerde eines dritten Vorstandsmitglieds des IZRS, das vom Bundesstrafgericht verurteilt wurde, weist das Bundesgericht ab.
Alexander Göbel, Junior Associate bei Niederer Kraft & Frey (NKF), wurde in den Executive Board der Swiss Legal Tech Association (SLTA) gewählt. In dieser neuen Rolle wird er sich vor allem mit dem Coaching von Start-Ups befassen.
Herr Bundesrichter Jean Fonjallaz, Mitglied der Ersten öffentlich-rechtlichen Abteilung, tritt auf Ende Juni 2020 von seinem Amt als Bundesrichter zurück. Bundesrichter Jean Fonjallaz ist seit 2002 Richter am Bundesgericht und präsidierte die Erste öffentlich-rechtliche Abteilung in den Jahren 2011 bis 2016.




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