Bereits in der vergangenen Woche hat der Bundesrat Beschränkungen für die Einreise auf dem Landweg und für den Luftreiseverkehr aus Italien, Frankreich, Deutschland, Österreich und Spanien und alle Nicht-Schengen-Staaten beschlossen. Seit Mitternacht werden die verschärften Einreisevoraussetzungen auch gegenüber Flügen aus sämtlichen verbleibenden Schengen-Staaten mit Ausnahme des Fürstentums Liechtenstein angewendet. Die…
Am Montag haben das Bundesgericht, das Bundesstrafgericht, das Bundesverwaltungsgericht und das Bundespatentgericht ihre Geschäftsberichte des Jahres 2019 veröffentlicht. Beim Bundesgericht gingen erneut fast so viele Beschwerden ein wie zwei Jahre zuvor, als ein absoluter Höchststand erreicht wurde. Die Zahl der erledigten Verfahren blieb nur leicht unter dem Rekordwert des Vorjahres. Das Geschäftsaufkommen der Strafkammer des Bundesstrafgerichts ist hoch geblieben; in der Beschwerdekammer sind die Eingänge auf einen deutlichen neuen Höchststand angestiegen. Zu Beginn des Berichtsjahres nahm die neue Berufungskammer ihre operative Tätigkeit auf. Die Zahl der neu eingereichten Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht war wiederum hoch. Die Pendenzen konnten weiter abgebaut und die durchschnittliche Verfahrensdauer gesenkt werden. Beim Bundespatentgericht hat sich die Zahl der Eingänge leicht verringert. Da gleichzeitig eine rekordhohe Zahl an Verfahren erledigt wurde, haben sich die Pendenzen fast halbiert.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA begrüsst ausdrücklich das heute vom Bundesrat verabschiedete Massnahmenpaket des Bundes. Dieses sieht eine rasche und unbürokratische Versorgung der Realwirtschaft mit Liquidität via die Banken vor. Um die bestehende Robustheit der Schweizer Finanzinstitute beizubehalten, ruft die FINMA diese zu einer umsichtigen Ausschüttungspolitik auf. Schliesslich gewährt die FINMA den Banken eine temporäre Ausnahme bei der Berechnung der Leverage Ratio.
Walder Wyss arbeitet seit letzten Freitag Arbeitsschluss, wie die Kanzlei mitteil, soweit möglich, über alle Stufen und an allen Standorten im Remote-Modus von zuhause.
Die Verwaltungskommission des Bundesgerichts hat am Dienstag beschlossen, den Betrieb an seinen Standorten in Lausanne und Luzern zum Schutz der Gesundheit der Mitarbeitenden und zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus mit einem reduzierten Mitarbeiterstab auf prioritäre Aufgaben auszurichten. Die Massnahmen ergänzen die bisher ergriffenen und gelten vorerst bis zum 19.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA stellt vor dem Hintergrund der Corona-Krise fest, dass die Finanzinstitute und Finanzmarktinfrastruktur operationell sehr gut funktionieren. Die Institute sind auch für strenge Stressszenarien gut gewappnet. Die FINMA macht einige aktuelle Hinweise zu ihrer Aufsichtstätigkeit. Die FINMA stellt fest: Die Finanzinstitute und Finanzmarktinfrastruktur funktionieren operationell sehr gut. Die Unternehmen rollen ein wirksames Business Continuity Management (BCM) aus, also bereits im Voraus geplante Massnahmen, dank derer die Institute auch in Ausnahmesituationen ihren Betrieb aufrechterhalten können. Die Dienstleistungen der Finanzinstitute stehen daher dank digitaler Arbeitsmethoden unterbruchsfrei zur Verfügung. Zahlungsdienstleistungen gehören zur Grundversorgung der Schweiz. Auch wenn nicht alle Filialen geöffnet bleiben werden, bleiben Bankdienstleistungen für das Publikum gewährleistet.
Wie SRF berichtet, möchte die renommierte Wirtschaftsanwaltskanzlei Bär & Karrer alle Mitarbeitenden einem Coronavirus-Test unterziehen. Man wolle so, gemäss SRF, bei Bär & Karrer alle allenfalls infizierte Mitarbeitende ohne Symptome identifizieren und isolieren.
Der Bundesrat hat am 18. März 2020 beschlossen, auf die Durchführung der angeordneten eidgenössischen Volksabstimmung vom 17. Mai 2020 zu verzichten. Für alle hängigen eidgenössischen Volksbegehren (Volksinitiativen und fakultative Referenden) sollen die Sammel- und Behandlungsfristen während einer begrenzten Zeit stillstehen. Der Bundesrat wird eine entsprechende Verordnung beschliessen. Ausserdem empfiehlt er den Kantonen und Gemeinden ausdrücklich, Gemeindeversammlungen nur in zwingenden Fällen zu bewilligen.
Vom 19. März bis und mit 4. April 2020 dürfen Schuldnerinnen und Schuldnern in der ganzen Schweiz nicht betrieben werden. Den entsprechenden so genannten Rechtsstillstand im Betreibungswesen hat der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. März 2020 angeordnet. Damit sollen Schweizer Unternehmen in diesem Bereich eine gewisse Entlastung erfahren.
Der Bundesrat hat heute mit der Verordnung 3 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) des Bundesrates vom 16. März 2020 die ausserordentliche Lage nach Art. 7 Epidemiengesetz (EpG) deklariert. Mit dieser Verordnung greift der Bundesrat auch erstmals rechtlich verbindlich durch Notrecht in das Schweizer Arbeitsrecht ein, und zwar im Bereich Homeoffice. Der Bundesrat ordnet nun an, dass besonders gefährdete Personen ihre Arbeit von zu Hause, d.h. im Homeoffice, erledigen müssen. Sofern dies nicht möglich sein sollte, soll es eine Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers geben.
Der Bundesrat erklärt ab heute Mitternacht eine ausserordentliche Lagen nach Art. 7 Epidemiengesetz (EpG). Die Bestimmung lautet wie folgt: "Wenn es eine ausserordentliche Lage erfordert, kann der Bundesrat für das ganze Land oder für einzelne Landesteile die notwendigen Massnahmen anordnen".




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