Aufgrund der ausserordentlichen Situation hat der Bundesrat von seiner Kompetenz Gebrauch gemacht und den Rechtsstillstand angeordnet. Während dieses Rechtsstillstands dürfen Schuldnerinnen und Schuldnern keine Betreibungsurkunden zugestellt werden. Mit dieser Massnahme soll eine schweizweit einheitliche Umsetzung des Betreibungsrechts gewährleistet werden. Der Rechtsstillstand gilt vom 19. März 2020 um 7 Uhr bis am 4. April Mitternacht. Direkt im Anschluss beginnen die gesetzlichen Betreibungsferien. Diese haben die gleichen Wirkungen und dauern bis am 19. April 2020.
Dienstag, 01. Oktober 2024
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