Die FINMA beobachtet die von der Corona-Pandemie ausgelöste Situation und ihre möglichen Auswirkungen auf die Beaufsichtigten seit Wochen sehr genau. Die FINMA steht dafür wie in solchen Situationen üblich mit den Beaufsichtigten sowie mit der Schweizerischen Nationalbank (SNB) und dem Eidgenössischen Finanzdepartement in engem Kontakt.
Die FINMA stellt fest: Die Finanzinstitute und Finanzmarktinfrastruktur funktionieren operationell sehr gut. Die Unternehmen rollen ein wirksames Business Continuity Management (BCM) aus, also bereits im Voraus geplante Massnahmen, dank derer die Institute auch in Ausnahmesituationen ihren Betrieb aufrechterhalten können. Die Dienstleistungen der Finanzinstitute stehen daher dank digitaler Arbeitsmethoden unterbruchsfrei zur Verfügung. Zahlungsdienstleistungen gehören zur Grundversorgung der Schweiz. Auch wenn nicht alle Filialen geöffnet bleiben werden, bleiben Bankdienstleistungen für das Publikum gewährleistet.
Solide Kapital- und Liquiditätspuffer
Die von der Corona-Krise ausgelöste Situation hat einen signifikanten Einfluss auf die Realwirtschaft. Die Schweizer Finanzinstitute waren aber gut vorbereitet für die aktuellen Marktturbulenzen und sind für strenge Stressszenarien gewappnet. Die Stabilität der Banken und der Aufbau von soliden Kapital- und Liquiditätspuffern waren in den letzten Jahren ein Kernanliegen in der Schweiz. Seit der Finanzkrise sind die Puffer deutlich ausgebaut worden. Die Puffer sind dafür vorgesehen, genutzt zu werden, falls es nötig werden sollte.
So erfolgt eine antizyklische Wirkung, indem in wirtschaftlich stabilen Zeiten Vorkehrungen wie der Aufbau von soliden Kapital- und Liquiditätspuffern vorangetrieben werden, von denen die beaufsichtigten Institute dann bei wirtschaftlichen Eintrübungen Gebrauch machen können. So kann die Kredit- und Liquiditätsversorgung der Realwirtschaft aufrechterhalten werden. In diesem Kontext muss auch die Ausschüttungspolitik der Finanzinstitute umsichtig bleiben, insbesondere wenn es um Aktienrückkaufprogramme geht.
Aktuelle Hinweise der FINMA
Aus aktuellem Anlass weist die FINMA auf zwei spezifische Punkte hin:
• Erleichterte Regeln für den Handelsraum: Regelungen, die das physische und elektronische Umfeld eines Handelsraums betreffen wird die FINMA so auslegen, dass Arbeit von zuhause aus (Remote) auch hier breit möglich ist. Die erforderlichen Überwachungsmassnahmen können weitgehend elektronisch umgesetzt werden. Aufgrund der aktuellen Situation wird die FINMA den Instituten auch bei Datenerhebungen zum Effektenhandel längere Fristen gewähren. Sie wird nicht darauf bestehen, Daten in Journalform innerhalb von drei Arbeitstagen zu erhalten.
• Cyberrisiken: Die FINMA weist darauf hin, dass im Kontext der Situation um das Coronavirus ein erhöhtes Aufkommen von gefälschten E-Mails in Form von Phishing besteht. Angreifer versuchen die aktuelle Verunsicherung auszunutzen und verwenden vermehrt Malware in E-Mails mit gefälschtem Absender.
FINMA: Betrieb sichergestellt und Aufsichtstätigkeit flexibilisiert
Die Aufsichtstätigkeit der FINMA wird weiter konsequent risikoorientiert und auch antizyklisch ausgestaltet. Es können daher gewisse Termine und Routinekontrolltätigkeiten verschoben werden, damit die Unternehmen ihre Kapazitäten freier einsetzen können.
Die FINMA hat ihre eigene Pandemieplanung ausgerollt, um ihren Betrieb sicherzustellen. Gearbeitet wird ausser im Ausnahmefall von zuhause aus. Den FINMA Mitarbeitenden stehen digitale Arbeitsmöglichkeiten zur Verfügung, die ein reibungsloses, sicheres und ortsungebundenes Arbeiten ermöglichen. Den Beaufsichtigten stehen auch moderne Möglichkeiten zur Verfügung, um mit der FINMA digital und sicher Dokumente austauschen zu können.