Bundesrat wendet wegen Coronavirus Notrecht an und erlässt Verordnung – Einführung von Schengen-Kontrollen

Der Bundesrat ergreift Notrecht und ordnet drastische Massnahmen an, um den Coronavirus einzudämmen.  Er verbietet ab sofort und mit Dauer bis zum 30. April 2020 alle Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen. In Restaurants, Bars und Diskotheken dürfen sich maximal 50 Personen aufhalten, eingeschlossen das Personal. An den Schweizer Schulden darf bis zum 4. April 2020 kein Unterricht mehr stattfinden. Für die Grundschule können Kantone Betreuungsangebote anbieten. Die Einreise aus Italien wird noch weiter eingeschränkt. UPDATE FOLGT…

Die Einreise aus Italien wird weiter eingeschränkt. Sie ist nur noch Schweizer Bürgern und Personen mit einem Aufenthaltstitel in der Schweiz sowie Personen, die aus beruflichen Gründen in die Schweiz reisen müssen, erlaubt. Der Bundesrat hat weiter entschieden, dass ab sofort Schengen-Grenzkontrollen an sämtlichen Binnengrenzen mit sofortiger Wirkung lageabhängig wieder eingeführt werden.

Personen über 65 Jahren sollen gemäss Empfehlung des Bundesrates den öffentlichen Verkehr nicht mehr benutzen. Aber auch alle andern Persone sollten den öffentlichen Verkehrs «möglichst meiden.» Arbeitgeber sollen das auch pendelnden Mitarbeitern ermöglichen, über flexible Arbeitszeiten und Home Office.

Weiter stellt der Bundesrat bis zu 10 Milliarden Franken als Soforthilfe für die Wirtschaft zur Verfügung. Dazu reduziert er die Karenzfrist für Kurzarbeit auf einen Tag. Die Unternehmen haben so nur den Arbeitsausfall von einem Tag selbständig zu tragen, bevor ihnen die Unterstützung der Arbeitslosenversicherung zusteht. Weiter wird der Bundesrat Kreditbürgschaften für besonders betroffene Unternehmen vergeben.

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