Donnerstag, 20. Februar 2020

Julius Bär nimmt die Mitteilung der FINMA betreffend den Abschluss des Verfahrens in Sachen FIFA/PDVSA zur Kenntnis und anerkennt grundsätzlich die Schlussfolgerungen im Zusammenhang mit Mängeln in der Geldwäschereibekämpfung im Lateinamerika-Geschäft. Julius Bär hat mit der FINMA umfassend kooperiert und bereits im Verlauf der Untersuchung umfassende operationelle, organisatorische und personelle Massnahmen ergriffen und damit die Compliance- und Risikokultur innerhalb der Gruppe verstärkt. Julius Bär nimmt ebenfalls zur Kenntnis, dass die FINMA diese Fortschritte anerkennt und in ihre Beurteilung aufgenommen hat. Verwaltungsrat und Geschäftsleitung werden die Umsetzung der eingeleiteten und verfügten Massnahmen rasch und mit Entschiedenheit durchsetzen.

Donnerstag, 20. Februar 2020

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat festgestellt, dass es bei Julius Bär im Zeitraum von 2009 bis Anfang 2018 zu schweren Mängeln in der Geldwäschereibekämpfung gekommen ist. Das Fehlverhalten steht im Kontext der mutmasslichen Korruptionsfälle rund um den Ölkonzern PDVSA und den Fussballverband FIFA. Dies ergab das nun abgeschlossene Enforcementverfahren der FINMA. Die FINMA weist die Bank an, wirkungsvolle Massnahmen zur Durchsetzung der geldwäschereirechtlichen Pflichten zu ergreifen und bereits eingeleitete Massnahmen rasch umzusetzen. Zudem muss die Bank Prozesse bei der Rekrutierung und beim Management von Kundenberatern sowie in der Vergütungs- und Sanktionspolitik anpassen und im Verwaltungsrat den Fokus auf die Geldwäschereibekämpfung erhöhen. Bis zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustandes ist es der Bank ausserdem untersagt, grosse und komplexe Firmenakquisitionen durchzuführen. Die FINMA wird die Umsetzung der Massnahmen von einem unabhängigen Beauftragten überprüfen lassen.

Donnerstag, 20. Februar 2020

Die Sanierung von Austragungsorten historischer Schiessanlässe und von Feldschiessen kann weiterhin vom Bund mit Abgeltungen unterstützt werden, selbst wenn auch nach dem 31. Dezember 2020 noch direkt in den Boden geschossen wird. Diese Regelung gilt für Austragungsorte, an denen jährlich höchstens ein Schiessanlass stattfindet. Die vom Parlament am 27. September 2019 beschlossene…

Donnerstag, 20. Februar 2020

Ralph Hamers wird per 1. September 2020 als Mitglied der Konzernleitung zu UBS stossen, um einen reibungslosen Übergang in der Führung sicherzustellen. Die Ernennung von Ralph Hamers als Nachfolger von Group CEO Sergio P. Ermotti resultiert aus einem gründlichen und strengen Auswahlprozess des Verwaltungsrats und reflektiert das Bekenntnis der Bank zu einer starken Corporate Governance. Der Verwaltungsrat von UBS dankt Group CEO Sergio P. Ermotti für seinen herausragenden Beitrag zum Erfolg der Bank während der vergangenen neun Jahre.

Donnerstag, 20. Februar 2020

Die vom Parlament beschlossenen Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) sieht vor, dass der Bundesrat die für den internationalen Verkehr zuständigen nationalen Stellen auf Verordnungsstufe festhalten soll. Weiter soll der Bundesrat die notwendigen Verordnungsregelungen zum elektronischen Datenaustausch im internationalen Kontext erlassen. Die Kommunikation zu grenzüberschreitenden Sozialversicherungsfällen…

Donnerstag, 20. Februar 2020

Die Änderungen der Pelzdeklarationsverordnung sollen für die Konsumentinnen und Konsumenten mehr Transparenz bringen. Pelze von Tieren müssen neu als «Echtpelz» gekennzeichnet werden. Diese neue Deklaration soll es der Kundschaft ermöglichen, auf einen Blick zu erkennen, ob es sich um einen Kunst- oder einen Echtpelz handelt. Sie kann so eine gezieltere…

Donnerstag, 20. Februar 2020

Die BA wirft Valcke passive Bestechung (Art. 4a Abs. 1 in Verbindung mit dem alten Art. 23 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb [UWG]), mehrfache qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158 Ziff. 1 Abs. 3 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs [StGB]) und Urkundenfälschung (Art. 251 StGB) vor. Die zur Anklage gebrachten Sachverhalte werden…

Mittwoch, 19. Februar 2020

Nach dem heutigen Stand der Dinge gibt es (noch) keinen Fall vom Coronavirus in der Schweiz. Die Schweiz hat aber auch, im Gegensatz zu anderen Ländern, keine Einreisebeschränkungen erlassen. Wie uns aus gut informierten Quellen aus der Gesundheitsbranche zugetragen wurde, gibt es einige sehr bekannte Schweizer Grossunternehmen, welche sich mit Schutzmasken und anderen Utensilien in sehr grossen Mengen eindecken. Bereits heute sind ja Lieferengpässe bei diversen Produkten vorhanden. Im Arbeitsrecht der Schweiz ist der Coronavirus hingegen bereits mehr als angekommen. So hat die ETH Zürich Mitarbeitenden, welche aus China anreisen verboten, während 14 Tagen die ETH-Räumlichkeiten zu betreten. Bereits im Januar hatte die ETH für China-reisende Mitarbeitende eine siebentätige Home-Office-Pflicht angeordnet. Schauen wir uns nachfolgend einige aktuelle arbeitsrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit dem Coronavirus an.

Mittwoch, 19. Februar 2020

Schellenberg Wittmer erhielt insgesamt acht Who's Who Legal (WWL) Switzerland 2020 Awards: Switzerland Firm of the Year für Private Client, Construction, Business Crime Defence und Investigations, David Mamane wurde ausgezeichnet für Competition, Nathalie Voser für Construction, und Alexander von Ziegler sowohl für Insurance & Reinsurance und für Transport.