Dienstag, 25. Februar 2020

Das Obergericht des Kantons Aargau ist vor dem Bundesstrafgericht in gleich 10 Fällen unterlegen. Honorarkürzungen bei amtlichen Verteidigungen sind aber kein reines Aargauer Thema. Sie sind u.a. auch vor den Gerichten des Kantons Zürich kein seltener Fall. Rechtsstaatlich sind solche Honorarkürzungen als bedenklich zu beachten, ausgenommen in extremen Fällen. Wie soll ein Richter beurteilen, welche Positionen und Aufwände in einem bestimmten Fall angemessen sein sollen?

Dienstag, 25. Februar 2020

Das Coronavirus steht nun an den Schweizer Grenzen. In Norditalien und im Tirol. Es ist jetzt definitiv höchste Zeit, um als Arbeitgeber zu handeln. Denn dazu ist der Arbeitgeber nun rechtlich verpflichtet. Warum sich das Bundesamt für Gesundheitswesen BAG in Beobachtung und Passivität übt, ist nicht an dieser Stelle zu erörtern. Das Coronavirus, auch COVID-19 genannt, ist spätestens seit heute Teil des Schweizer Arbeitsrechts.

Dienstag, 25. Februar 2020

Ein Klassiker ist zurück in einer neuen, überarbeiteten Fassung. Die Neuauflage des Handkommentars zum Schweizerischen Strafgesetzbuch ist nach dem Tod von Günter Stratenwerth von Prof. Wolfgang Wohlers, Prof. Gunhild Godenzi und Dr. Stephan Schlegel übernommen worden. Die neue Autorenschaft stellt eine interessante Mischung aus Universität und Praxis dar. Prof. Wolfgang Wohlers lehrt an der Universität Basel, Prof. Gunhild Godenzi an der Universität Zürich. Dr. Stephan Schlegel ist Strafverteidiger in der Zürcher Kanzlei Meier Fingerhuth Fleisch Häberli Jucker und Lehrbeauftragter an den Universitäten Zürich und Basel. Zudem absolviert er gerade den Fachanwalt Strafrecht SAV.

Dienstag, 25. Februar 2020

Ein Grossteil der von alternativen Rechtsdienstleistern abgefragten Leistungen entfällt auf das Thema Managed Legal Services. Diese sind neben dem holistischen Ansatz darauf ausgerichtet, juristischen und regulatorischen Anforderungen mit einer Mischung aus flexiblen Ressourcen, informationstechnologischem Verständnis und Expertise im internen Rechtsdienst zu begegnen. Klassische Anwendungsgebiete sind Investigationen, Implementierung neuer regulatorischer Bestimmungen,…

Dienstag, 25. Februar 2020

Das Zürich OpenAir kündigte soeben die Grammy-Gewinner The Chainsmokers als Donnerstags Main Act an. Die beiden DJs treten also in Konkurrenz zum traditionellen VISCHER-Anwaltsfest. Wobei es einen zentralen Unterschied gibt: Für das VISCHER-Anwaltsfest benötigen Sie ein Anwaltspatent und eine Einladung. Die Tickets für The Chainsmokers können Sie kaufen.

Dienstag, 25. Februar 2020

Mit „jackpots.ch“ lancierte das Grand Casino Baden am 5. Juli 2019 das erste legale Schweizer Online Casino und schrieb damit Schweizer Glücksspielgeschichte. Nun schreibt das Unternehmen ein weiteres Erfolgskapitel und geht mit 25 live gestreamten Casino-Tischspielen Online. Neben Klassikern wie Roulette oder Black Jack gehören ab sofort auch klingende Namen wie „Lightning Dice“ oder „Dream Catcher“ zum Spielinventar des Badener Online Casinos. Die neuen live durchgeführten Tischspiele bringen nun auch eine authentische Casino-Atmosphäre direkt aufs Smartphone oder den Laptop. Mit den 25 neuen Spielen stehen den Schweizer Gästen auf „jackpots.ch“ inzwischen über 200 Spiele und damit ein hochkarätiges Angebot zur Verfügung.

Sonntag, 23. Februar 2020

Die Valiant Bank AG hat ihre Aktienbeteiligung am digitalen Immobilienmakler AgentSelly AG von bisher 38 auf neu über 50 Prozent erhöht und übernimmt damit die Aktienmehrheit an dem 2016 gegründeten Start-up. Die AgentSelly AG agiert als innovative Immobilienagentur und unterstützt Eigentümer beim Verkauf ihrer Immobilien. Mit einer intelligenten Software und professionellen Immobilienberatern führt das Unternehmen seine Kunden durch den gesamten Verkaufsprozess. Die AgentSelly AG und die Valiant Bank AG nutzen als Partner bereits seit anfangs 2018 gemeinsame Synergien. Walder Wyss hat die Valiant Bank AG bei allen rechtlichen Aspekten der Transaktion beraten.

Sonntag, 23. Februar 2020

Seit diesem Wochenende steht der Coronavirus an der Schweizer Grenze, nämlich in Norditalien. Und er breitetet sich stark aus in Südkorea, in Singapur und in Japan. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beobachtet die Situation, scheint aber (noch) nicht zu handeln. Der Coronavirus hat von der WHO nun einen offiziellen Namen erhalten: COVID-19, kurz für «coronavirus disease 2019» oder auf Deutsch Coronavirus-Krankheit 2019. Arbeitsrechtlich wird es jetzt in der Schweiz nun wohl ernst. Und zwar zuerst im Süden der Schweiz.

Freitag, 21. Februar 2020

Soebeben bestätigte das Zürich Openair den ersten Headliner. Es ist Martin Garrix. Der niederländische Produzent ist der gefragteste DJ der Szene und überbietet sich mit Electro House und Bigroom EDM an jedem seiner Auftritte aufs Neue. Tracks wie 'In the Name of Love', 'Hold On' oder der Hit ‘Summer Days’ mit Macklemore festigten die unglaubliche Karriere des jungen DJ’s innert kürzester Zeit. Da sich das Zürich Openair jedes Jahr am Donnerstag mit dem traditionellen VISCHER-Anwaltsfest überschneidet, verfolgen wir den Line-Up natürlich sehr genau. Sie können als Anwältinnen und Anwälte beruhigt sein: Martin Garrix spielt am Freitag-Abend und steht dem Besuch auf der VISCHER-Dachterrasse nicht im Wege - falls Sie auf der Guestlist stehen.

Donnerstag, 20. Februar 2020

Gemäss Urteil des Bundesgerichts vom 29. Januar 2020 (6B_1114/2018) kann das Drücken des "Gefällt mir"- oder "Teilen"-Buttons für einen ehrverletzenden Beitrag auf Facebook eine tatbestandsmässige Handlung darstellen, wenn der Beitrag dadurch einem Dritten mitgeteilt wird. Das Bundesgericht bestätigt in diesem Punkt einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Zürich. Allerdings muss das Obergericht im konkreten Fall nochmals prüfen, ob die weiterverbreiteten Inhalte tatsächlich eine üble Nachrede darstellen. Gemäss dem Urteil des Bundesgerichts gilt die Weiterverbreitung einer üblen Nachrede im Sinne von Artikel 173 Ziffer 1 Absatz 2 des Strafgesetzbuches (StGB) als eigenständiges Delikt. Sowohl das Drücken des "Gefällt mir"-Buttons, als auch das Drücken des "Teilen"-Buttons auf Facebook können zur besseren Sichtbarkeit und damit zur Verbreitung des markierten Beitrags im sozialen Netzwerk führen. Ob jedoch tatsächlich eine strafbare Weiterverbreitungshandlung vorliegt, bedarf einer Betrachtung im Einzelfall.