Pelzdeklarationsverordnung: Mehr Transparenz bei Pelzen

Der Bundesrat hat in der Sitzung vom 19. Februar 2020 die revidierte Pelzdeklarationsverordnung verabschiedet. Mit der Änderung wird die Kennzeichnung von Pelzen und die Angabe der Gewinnungsart der Pelze optimiert. Das schafft mehr Klarheit für die Konsumentinnen und Konsumenten. Die Verordnung tritt am 1. April 2020 in Kraft.

Die Änderungen der Pelzdeklarationsverordnung sollen für die Konsumentinnen und Konsumenten mehr Transparenz bringen. Pelze von Tieren müssen neu als «Echtpelz» gekennzeichnet werden. Diese neue Deklaration soll es der Kundschaft ermöglichen, auf einen Blick zu erkennen, ob es sich um einen Kunst- oder einen Echtpelz handelt. Sie kann so eine gezieltere Wahl treffen.

Produktionsart wird deutlich angegeben
Weitere Änderungen betreffen die Angaben zur Art der Pelzproduktion. Wenn ein Pelz aus einer Jagd- bzw. Haltungsform stammt, die klar nicht dem Schweizer Tierschutz- oder Jagdgesetz entspricht (z.B. Fallenjagd oder Käfighaltung mit Gitterböden), ist dies entsprechend auf der Pelzdeklaration zu vermerken. Wenn es nicht möglich ist, zuverlässige Informationen über die Gewinnungsart der Pelze und Pelzprodukte zu erhalten, kann die Deklaration «Gewinnungsart unbekannt – kann aus einer in der Schweiz nicht zugelassenen Haltungs- oder Jagdform stammen» verwendet werden. Konsumentinnen und Konsumenten können so auf den Kauf von Pelzprodukten verzichten, wenn deren Gewinnung ihren Ansprüchen an den Tierschutz nicht genügt.

Änderungen aufgrund vorheriger Kontrollen
Die Pelzdeklarationsverordnung ist seit 2013 in Kraft. Das BLV führt regelmässig Kontrollen an den Verkaufsstellen durch. Diese Kontrollen haben in den vergangenen Jahren aufgezeigt, wo noch Verbesserungspotential vorhanden ist. Deswegen wurde die Verordnung nun angepasst.

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